Mietnebenkosten für das Jahr 2006

  • Hallo,


    ich bin Mieter einer Wohung in einer Genossenschaft. Letztes Jahr habe ich mit der Nebenkostenabrechnung 2006 einen Zettel erhalten welche Kosten ich steuerlich absetzen kann.
    Kann ich die Kosten für 2006 in 2007 eintregen? Wenn ja wo?


    Vielen Dank schon mal!!♦

  • Das sehe ich nicht so. Der Schreiber am--06 hat das schon richtig erkannt. Für das Veranlagungsjahr sind allein die Vorauszahlungen maßgebend. Wird z. B. ein Hausmeister (nehmen wir an die sonst. Voraussetzungen für den Abzug sind erfüllt) beschäftigt, zahlt man als Mieter seinen monatlichen Festbetrag anteilig für Hausmeisterkosten. Hat die Vz nicht gereicht, so wird mit Abrechnung für das entspr. Jahr nachzuzahlen sein bzw. es gibt eine Erstattung. Eine Nachzahlung ist wiederum im Jahr der Zahlung begünstigt. Eine Erstattung mindert die Aufwendungen (Vorauszahlungen) im Jahr der Erstattung.

  • Eine Nachzahlung von Miet-NK erfolgt nach meiner Erfahrung zu 90% durch Steigerung des Verbrauchs bzw. Preises von Wasser, Heizung usw. Der Hausmeister hat meist ein festes Gehalt bzw. Pauschale für Winterdienst o.ä. Eine Nachzahlung/Erstattung von NK hat selten etwas mit der Abziehbarkeit nach 35a zu tun.


    Viele Grüße

  • Zitat von "Opa"

    Eine Nachzahlung/Erstattung von NK hat selten etwas mit der Abziehbarkeit nach 35a zu tun.


    Ich kann da zwar als Eigner eines Hauses nicht mitreden, dennoch gibt es auch Sachverhalte, wo der Hausmeister evtl. Zusatzstunden wegen dem verstopften Kanal leistet, die auch zusätzlich berechnet werden. Un diese Mehrkosten werden dann folglich erst in der NK-Abrechnung auftauchen. Hier kann es also durchaus zu Nachzahlungen bzw. Abweichungen kommen. Und darauf bezog sich die Erläuterung.