Abfindung versteuern

  • ich habe in 2007 eine abfindung erhalten die schon vom arbeitgeber versteuert wurde jetzt habe ich eine frage muss ich die abfindung bei der steuererklärung angeben und wenn ja wo

  • Wenn die Abfindung im Januar 2009 an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, das Arbeitsverhältnis jedoch im Dezember 2008 beendet wurde. Wird eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt, obwohl kein Arbeitsverhältnis bestand?
    Wie versteuert der Arbeitgeber die Abfindung?


    Findet die steuerbegünstigte Fünftelregelung nur dann Anwendung, wenn die Abfindung vollständig im Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zufließt? Wird die Abfindung nicht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern erst im Folgejahr 2009 aúsgezahlt, findet dann die Fünftelregelung keine Anwendung? Wäre der Abfindungsbetrag in 2009 mit den Einkünften aus selbständiger Arbeit in voller Höhe der Besteuerung unterworfen?

  • Eine Abfindung ist beim Arbeitnehmer dann zu versteuern, wenn er sie erhält. Es gilt das Zuflussprinzip, d.h. der Zugangszeitpunkt ist entscheidend. Wenn die Abfindung in 2009 ausgezahlt wird, dann wird sie auch erst 2009 versteuert, auch wenn 2008 das Arbeitsverhältnis endet. Die Fünftelregelung ist immer anwendbar, wenn die Bedingungen eingehalten werden. Mehr dazu ist erläutert z. B. unter <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.abfindunginfo.de">http://www.abfindunginfo.de</a><!-- m -->.

  • Guten Tag,


    ich bin neu in diesem Forum und habe zum Thema Abfindung auch eine Frage.
    Ich habe im Jahr 2007 eine Abfindung erhalten, die wurde auch im Jahr 2007 abgerechnet und ausgezahlt. Jetzt habe ich im Juli 2008( aus juni 2008) plötzlich einige tausend Euro auf meinem Konto von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Auf Nachrage erklärte mir das Lohnbüro, das sei eine Steuerrückzahlung aus der Abfindung. Der Arbeitgeber hätte seinerzeit zuviele Steuern einbehalten, die er jetzt überwiesen hätte. Die Rückzahlung erfoglte als Vergütung für den Monat Juni 2008, eine Abrechnung habe ich nicht dazu erhalten, eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung auch nicht.


    Ich mache seit Jahren meine Steuerklärung selbst und ahnte bereits, das hier ein böses Spiel getrieben wird. Nach Rücksprache mit dem FA haben sich meine Befürchtungen auch bestätigt, dass die 1/5 Regelung in dem Fall im A... wäre, weil die Rückzahlung als reine Vergütung getätigt wurde. Vermutlich ein letzter Versuch meines Arbeitgeber mir noch mal so richtig zu schaden.


    Ich mache nun wie geplant meine Steurerklärung, nur in diesem Jahr später,aus vielerlei Gründen. Hier würde ich die Lohnsteuerbescheinugung mit den zu viel gezahlten Steuern einreichen. Das FA informierte mich bereits, dass ich auch noch ein Schreiben vom AG benötige, dass eine Versteuerung nach der 1/5 Regelung zutrifft( nur mal so am Rande- es gibt tatsächlich auch nette Mitarbeiter beim FA). Dann würde das FA die fünftel-Regelung bei mir anwenden. Ich erhalte meine zuviel gezahlten Steurn vom FA zurück, das Ergebnis ist genau das gleiche als hätte ich die Steuern gleich nicht bezahlt, nur dass ich sie Steuern erst etwa ein Jahr später zurück bekomme. Mein Einkommen im Jahr 2007 war relativ niedrig, so das die Fünftel-Regelung auch günstig für mich ist.


    jetz meine Frage:


    Muß ich die Summe an den Arbeitgeber einfach so zurücküberweisen?? Immerhin hat er wieder versucht mir zu schaden.Wieder mußte ich mich Stundenlang im Steuerprogramm kundig machen und im Internet, wieder waren viele Stunden meiner Freizeit weg, eine ganze Nacht habe ich deswegen nicht geschlafen. Der Arbeitgeber bestreitet Momentan mal wieder die Kenntnis über die bösen Folgen für mich, hätte ich jetzt nicht reagiert und die Zahlung einfach so akzeptiert, weil ich eben auch nicht wußte, dass der Arbeitgeber festlegt, ob die 1/5 Regelung auf die Zahlung angewendet wird oder nicht. Das FA hätte also die Regelung bei meiner Steuerklärung 2007 nicht angewendet, somit wäre es bei der Steuerklärung für 2008 zu einer Nachzahlung von eben diesen vielen tausend Euro gekommen - oder liege ich da falsch ??


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Püppi

  • Zitat

    Muß ich die Summe an den Arbeitgeber einfach so zurücküberweisen??

    Nein.

    Zitat

    Das FA informierte mich bereits, dass ich auch noch ein Schreiben vom AG benötige, dass eine Versteuerung nach der 1/5 Regelung zutrifft( nur mal so am Rande- es gibt tatsächlich auch nette Mitarbeiter beim FA).

    Kündigungsschreiben bzw. Bestätigung der Abfindung usw. sind beizulegen.

    Zitat

    weil ich eben auch nicht wußte, dass der Arbeitgeber festlegt, ob die 1/5 Regelung auf die Zahlung angewendet wird oder nicht.

    Das legt nicht der AG fest, sondern das FA. Das FA benötigt dazu eben die Kündigung- bzw. Abfindungsunterlagen.


    Ansonsten erscheint mir die Sache etwas verworren, so daß ich Hilfe durch einen Fachmann vor Ort empfehle.

  • Danke für die Nachricht. Verworren ist gut, mein Problem mit dem Arbeitgeber und seinen Kontakten zu fast allen Behörden ist eine andere Geschichte und würde den Rahmen hier sprengen. War die MA vom FA wohl doch nicht so nett??? Was passiert mit Geld, wenn ich es nicht zurück überweise??


    Püppi

  • Sehe ich genauso.


    Ach ja:


    Zitat

    Jetzt habe ich im Juli 2008( aus juni 2008) plötzlich einige tausend Euro auf meinem Konto von meinem ehemaligen Arbeitgeber.....Vermutlich ein letzter Versuch meines Arbeitgeber mir noch mal so richtig zu schaden.-



    Grenzsteuersatz = maximal rund 48% incl Kist, Soli
    Da darf mir Dein AG auch gerne mal mit 10.000 € oder so Überweisung schaden....

  • Im Verwirrung stiften ist mein Ex-Arbeitgeber ein großer Meister.



    Keine Sorge 10.000 Euro waren es nicht, nur 3834,00€. Für mich sehr viel Geld.
    1.Er hat die Summe nicht als Rückerstattung überwiesen, sondern als ganz normalen Lohn. Und deshalb wäre dann die 1/5 Regelung für die Abfindung nicht mehr anwendbar( keine Zusammenballung der Einkünfte- Vorraussetzung für die 1/5 Regelung ist die Abrechnung in einem Jahr, NICHT IN " VERSCHIEDENEN JAHREN) das ist der erste Schaden den er mir zugefügt hat.
    2. Der nächste Schaden ist der Gang zum Steuerberater (um den Schlamassel möglicherweise noch zu beheben) und damit die Kosten für einen Steuerberater, mindestens aber für einen Lohnsteuerhilfering, das sind auch mindestens 200 € im Jahr. Ich bin aber alleinstehend mit Kind und ohne jeden Unterhalt vom Kindsvater und dazu in den letzten drei Jahren immer mal wieder arbeitslos, heißt jetzt Harzt IV, und verfallt jetzt nicht in dem Glauben meine Tochter erhält auch Hartz IV ( die Kontakte meinte ich zu den Behörden)
    3. und somit der nächste Schaden - harzt IV will nähmlich auch was von dem Geld, was jetzt zugeflossen ist,2007 hatte ich kein Hartz VI, deshalb habe ich auch meine Steuerklärung noch nicht abgeben, kein Geld für Steuerprogramm, Steuerbrater, oder ähnliches und die Hoffnung bald wieder Arbeit zu finden, um meine offensichtlich zuviel gezahlten Steuern nicht auch noch der ARGE schenken zu müssen. Aber auch hier mischt mein Ex Arbeitgeber mit. Ich hatte mal eine Kollegin der wurde bei der Kündigung gesagt, dass sie nie wieder in unserem Landkreis eine Arbeitststelle bekommen würde, sie ist seit 10 Jahren arbeitslos, ähnlich liegt der Fall bei mir.Wegziehen ist nicht, ich habe ein Eigenheim und dazu erhält man keine Festanstellung auf Dauer mehr.


    Ich hatte mir wirklich Hilfe erhofft, nachdem ich hier im Forum einige Berichte und Ratschläge gelesen habe, ohne den Gang zum Steuerbrater.Trotzdem vielen Dank. werde das geld jetzt erst mal zu treuen Händen auf ein Treuhänderkonto geben, damit es bei mir weg ist, und dann auf meinen Steuerbescheid für 2007 warten.


    liebe Grüße


    Püppi

  • also nur zur Info besonders für die im Forum, die auch schon eine Abfindung erhalten haben.


    Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen. Die 1/5 Regelung ist futsch für die gesamte Abfindung, gleichwohl sie längst abgerechnet war. Der AG kann immer wieder eine Korrektur in einem anderen Jahr vornehmen, wenn er aus seiner Sicht zu viele Steuern( er nimmt die von der 1/5 Regelung an) abgeführt hat. Mit der Abrechnung in einem anderen Jahr ist dann aber eben diese Regelung nicht mehr anwendbar. Es ist davon auszugehen, dass der AG das genau weiß und dem AN somit absichtlich schadet. Die Sozialbehörden rechnen die 3834,00 € komplett als Einkommen an, d.h. wir müssen es für den Lebensunterhalt erst komplett aufbrauchen, gleichzeitig muß ich die komplette Summe nächstes Jahr( 2009) an das FA abführen, weil die 1/5 Regekung eben nicht greift. Ein Treuhandkonto bis dahin ist nicht möglich. Ich muß also trotz Arbeitslosigkeit zusehen, wie ich bis nächstes Jahr 3834,00€ zusammen kriege.
    Klären konnten wir noch nicht, ob ich das Geld sofort an das FA zahlen kann und es dann zu keiner Anrechnung bei den Sozialleistungen kommt. Zu klären wäre auch ein Anspruch auf Schadensersatz, weil der AG einen Fehler ( ob Absicht oder nicht ) bei der ersten Abrechnung gemacht hat.Ein Anwalt hat bereits das Mandat abgelehnt( Kontakte, ihr wißt schon)


    Zurück überweisen an den AG geht auch nicht, weil der bereits das FA informiert hat, und von dort die "zuviel abgeführten Steuern" zurück erhält. Die tatsächliche Belastung für den AG ist somit weitaus geringer, gleichwohl die 1/5 Regelung im Verlauf der ganzen Sache gar nicht zur Anwendung kommt, die Steuern bekommt er trotzdem zurück, als hätte es die Regelung gegeben.


    Also wenn das nicht über die Maßen ausgebufft ist, für meine Begriffe schon kriminell, na dann weiß ich ja nicht. Das sollte sich mal ein Otto- Normalverbraucher erlauben, der wäre im Knast. Und das es hier zu keine Absprachen gekommen sein soll...


    Guckt euch mal die Gewinner an.
    Gewonnen haben der AG ,das FA und die Sozialbehörden( letzteres soweit man hier Leistungen erhält, wovon in der Regel ausgegangen werden kann, nach dem Verlust des Arbeitsplatzes.)


    25 Jahre war ich tätig für diesen AG, die Abfindungssumme waren schlappe 17500€ Brutto und die Option nie wieder eine Anstellung zu bekommen.


    liebe Grüße und viel Glück all denen ,die noch eine Abfindung erhalten sollten oder bereits erhalten haben.

  • schockt euch der Beitrag jetzt so, das euch die Worte fehlen,oder hat ihn wirklich noch keiner gelesen. Also zieht der AG und das FA diese Sache jetzt so durch, erstatte ich Strafanzeige gegen beide( sollte den Tatbestand der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung oder Geldwäsche erfüllen )


    liebe Grüße


    püppi

  • Zitat von &quot;püppi&quot;

    schockt euch der Beitrag jetzt so, das euch die Worte fehlen,oder hat ihn wirklich noch keiner gelesen.


    Nei, nicht geschockt und doch, - sehrwohl gelesen.
    Aaber mir ist das alles noch immer zu verworren.
    Was spricht denn dagegen, sich an einen LoHi vor Ort zu wenden?
    Das sprengt die Möglichkeiten eines Forums.

  • LoHi kostet Geld


    das FA hat mit heute angeboten, den Betrag an den Ex-AG zurück zu überweisen, dann würde ich eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung vom Ex-AG bekommen, die ich zu meiner Lohnsteuererklärung reichen soll. H A L L O , ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung mit den Vielen Steuern?? Die 1/5 Regelung konnte sie mir nicht versprechen. H A L l O bin ich auf dem Jahrmarkt ?? Mein Ex-AG bekommt das Geld zurück und ich nicht die 1/5 Regelung?? Nur weil der Ex-AG bei seiner Abrechnung die 1/5 Regelung "vergessen" hat und sich die Steuern vom FA selbst holen wollte, mein Geld!!Um mir dann mit der Auszahlung als Lohn die 1/5 Regelung zu verbauen. Ich habe gestern den ganzen Tag geheult, ich hätte wissen müssen, dass sich dieser AG noch etwas mieses ausdenkt um mir zu schaden. Er hat die Abfindung selbstverständlich nicht gern gezahlt. Das AA war auch beleidigt, weil es 2007 nicht rankam, ebenso das Bafög-Amt. Nun erhöht sich mein Brutto-Einkommen mal eben von 3500€ auf volle 17500€ für das Jahr 2007 plus die paar Euro aus meiner Tätigkeit im Jahr 2007.


    Gute NAcht alle im Forum


    Püppi

  • Ich versteh das Problem so wirklich immer noch nicht.


    Zitat

    LoHi kostet Geld


    Soll heissen, dass das Gespräch mit diesem StB auch nur ein "zwischen Tür und Angel für lau"-Gespräch war?


    Sowas kann ich nicht verstehen. Da sitzt man den ganzen Tag zuhause und heult, schimpft, dass der AG einen etzt so viel Geld kostet und ist nicht bereit, mal ein paar € für ne ordentliche Beratung zu investieren.

  • was soll das für einen Sinn machen, das geld zurück zu überweisen? Damit der AG, der Ihnen ja nur schaden will, eine eine Abrechnung erstellt und Ihnen dann nochmals Geld überweist? Das glauben Sie doch nicht wirklich!! Behalten sie das Geld und verstuern Sie es - oft ist die Differenz zwischen Fünftelregelung und "normaler" besteuerung nur minimal!


    Oder aber lassen Sie sich vor Ort vernünftig beraten - auch wenn es Geld kostet - man muss immer abwägen, was das Beste ist - Jammern nicht!


    Ulli

  • Zitat von &quot;püppi&quot;

    LoHi kostet Geld


    Ja. Das ist gemeinhin so, wenn man eine Leistung beansprucht für etwas, von dem man selber keine Ahnung hat oder wenn man sich selber nicht ausreichend mit einer Materie beschäftigen möchte/kann.
    Auch der Friseur kostet Geld.
    Der Arzt auch.
    Sie auch.


    Zuviel Steuern zahlen kostet auch Geld.


    Gruß, die Catja

  • Zitat

    Ich versteh das Problem so wirklich immer noch nicht.


    Ich auch nicht, deshalb sag (schreib) ich dazu auch nix mehr. Es sind viel mehr genauere Angaben nötig, um sich eine Meinung zu bilden.


    Zitat

    Also zieht der AG und das FA diese Sache jetzt so durch, erstatte ich Strafanzeige gegen beide( sollte den Tatbestand der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung oder Geldwäsche erfüllen )

    Das ist Unsinn, aber das werden sie noch merken.

  • hallo Tom,


    ich habe jetzt eine Frage an dich, hoffe du guckst irgendwann mal wieder rein. Du hast geschrieben, die 1/5 Fünftel Regelung wird immer angewendet, wenn die Voraussetzungen da sind. Heute hat mir mein Steuerberater gesagt, dass die 1/5 Regelung seit 2005 abgeschafft wurde und nur übergangsweise angewendet wird, wenn die Abfindung quasi aus einem Rechtsstreit o.ä. aus 2005 herrührt.


    liebe Grüße Püppi