Hallo zusammen,
mein Schwiegervater (Pensionär) hat einen Bescheid zurückbekommen, in dem seine Beiträge (131 Euro) zum Berufsverband anerkannt werden, aber im Gegensatz zum letzten Jahr wird der Pauschbetrag (102 Euro) nach §9a 1b nicht zusätzlich abgezogen.
Gilt der Pauschbetrag für alle Werbungskosten eines Versorgungsbeziehenden und wird dementsprechend nur der Berufsverbandsbetrag gezählt oder sollte beides möglich sein?
Letztes Jahr hat das gleiche Finanzamt das noch so gerechnet.