Einnahmen aus Vermietung von Werbeschild am Haus

  • Hallo,


    ich überlege derzeit, ob ich an meinem Eigenheim ein Werbeschild anbringe und die Werbefläche vermiete.


    Auf der einen Seite muss ich noch herausfinden, dass die Stadt nix dagegen hätte.
    Aber auf der anderen Seite stellt sich mir die Frage, wie ich als festangestellter Arbeitnehmer solche Einnahmen (200 bis 400 Euro im Monat) darstelle.


    Die Firmen die bei mir Werbung buchen/kaufen wollen ja eine Rechnung.
    Nach bisherigen Kenntnissen könnte ich Rechnungen ohne MwSt. schreiben und müßte diese Einnahmen mit in der Steuererklärung erfassen.


    Könnt ihr mir weitere Tipps geben. Recherchiere und beschäftige mich erst seit 2 Tagen mit diesem Thema.


    PS: Bin seit Jahren Nutzer der WISO Software. Falls einer einen Hinweis für die Umsetzung in Wiso hat.


    Danke!

  • Tatsächlich. Ich habe mir mal die besagte Anlage V gegoogelt und gefunden.


    Dort steht tatsächlich genau das was ich benötige. Hier der Link für alle mit der gleichen Frage:
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    Anlage V - Zeile 15: Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw. sowie erstattete Umsatzsteuer.


    Noch eine Frage:
    Rechnungen kann ich dann schreiben, muss aber die MwSt. weglassen, da ich das nur nebenberuflich machen würde.


    Danke schön!

  • Ob nebenberuflich oder hauptberuflich hat damit nichts zu tun.
    Entscheiden ist, ob die Umsätze unter 17500 € pro Jahr bleiben werden oder nicht!

  • Nochmals Danke für eure Infos.


    :( Hab aber schlechte Neuigkeiten:
    Wer in der Stadt Leipzig wohnt und dann noch in einer Kleinsiedlung, wie zum Beispiel die Siedlung Leipzig-Grünau wo vorrangig Eigenheime stehen, der wird vom Bauordnungsamt freundlich abgewiesen. Es gibt die Sächsische Bauordnung, die da besagt, das man in Kleinsiedlungsgebieten Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung aufstellen darf. Genaueres findet man dazu hier:
    (Zugriff zu ungeprüftem Fremdanbieter durch Moderator entfernt)

    :arrow: Mein Werbeschild (mit Werbung für andere Firmen) darf ich per Gesetz nicht auf meinem Grundstück aufstellen, wo doch die Frage des Geld verdienens hier vorher wunderbar geklärt wurde... Schade!


    :!: Aber: Für alle anderen Interessierten gilt: Bis zu einer Werbefläche der Größe von 1Quadratmeter (also 1 x 1 Meter) ist das Bauvorhaben genehmigungsfrei. Dennoch immer vorab beim Bauordnungsamt nachfragen oder alternativ die Frage an den Bürgerdienst bzw. Ordnungsamt stellen. Die vermitteln die Frage dann weiter. Infos für genehmigungsfreie Bauten gibt es hier:
    (Zugriff zu ungeprüftem Fremdanbieter durch Moderator entfernt)


    Schöne Zeit und bis später mal wieder.

  • Ich habe eine ähnliche Frage zu diesem Thema:


    An meinem Haus wurde letztes Jahr eine beleuchtete Werbetafel angebracht, der Strom wird von meinem Zähler abgezapft.

    Jetzt habe ich von dem Betreiber dieser Werbetafel eine Abrechnung erhalten:

    Miete 920€

    Strom 80€

    Umsatzsteuer: 190€

    Es wurden also insgesamt 1190€ an mich gezahlt.


    Was trage ich denn jetzt in der Anlage V Zeile 16 ein (Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw.) ?

  • Was trage ich denn jetzt in der Anlage V Zeile 16 ein (Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen, Grund und Boden für Kioske usw.) ?

    1.000€ natürlich. Und die 190€ gehören als vereinnahmte USt in Zeile 17. Macht in der Summe Einnahmen von eben 1.190€. Deine Werbungskosten wirst Du ja wohl kennen.


    Zudem hast Du offensichtlich zur USt optiert (Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG) und musst auch noch eine USt-Erklärung abgeben!

  • Zudem hast Du offensichtlich zur USt optiert (Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG) und musst auch noch eine USt-Erklärung abgeben!

    Hab ich das? Ich bin Privatmann und Rentner meine einzigen Einnahmen sind meine Rente, meine private Altersvorsorge und jetzt auch diese Einnahmen aus der Werbetafel. Meine zu versteuernden Einkünfte liegen weit unter dem Grenzbetrag und somit musste ich bisher zum Glück nie etwas abdrücken.

    Ist es nicht so, dass der Werbetafelbetreiber dazu verpflichtet ist die Umsatzstuer zu bezahlen? Ich frage mich grade, warum er die 190€ nicht selbst ans Finanzamt abführt?

    Worauf stelle ich mich denn jetzt ein, wird das Finanzamt die 190€ noch verlangen oder kann es sein, dass ich die am Ende behalten kann weil ich eh so wenig hab?

    Scheinst ja ganz schön viel Plan von dem Zeug zu haben, ich bin was die Anlage V angeht absoluter Anfänger. Danke!!

  • Zudem hast Du offensichtlich zur USt optiert (Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG) und musst auch noch eine USt-Erklärung abgeben!

    Hab ich das?

    Offensichtlich hast Du das im Rahmen des Vertrags denen so bestätigt. Deshalb bekommst Du deren Gutschrift mit offen ausgewiesener USt.


    Meine zu versteuernden Einkünfte liegen weit unter dem Grenzbetrag und somit musste ich bisher zum Glück nie etwas abdrücken.

    Das spielt für die USt keinerlei Rolle. Das sind zwei Steuerarten mit unterschiedlicher gesetzlicher Grundlage.


    Ist es nicht so, dass der Werbetafelbetreiber dazu verpflichtet ist die Umsatzstuer zu bezahlen? Ich frage mich grade, warum er die 190€ nicht selbst ans Finanzamt abführt?

    Weil Du der Vermieter (Unternehmer) bist und offen ausgewiesene USt schuldest.


    Worauf stelle ich mich denn jetzt ein, wird das Finanzamt die 190€ noch verlangen oder kann es sein, dass ich die am Ende behalten kann weil ich eh so wenig hab?

    Du wärest zum einen verpflichtet gewesen, dem FA diesen Vorgang vorab formlos anzuzeigen. Zum anderen erfolgt die USt-Anmeldung durch Selbsterklärung. Du bist selber verpflichtet, diese USt-Erklärung sowie ggf. auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen abzugeben.

  • Offensichtlich hast Du das im Rahmen des Vertrags denen so bestätigt.

    So etwas lässt sich doch noch korrigieren, dem Finanzamt gegenüber wurde bisher ja nichts erklärt. Die 190,00 € USt. müssen dem Mieter erstattet werden,

    die Gutschrift muss auf Kleinunternehmer korrigiert werden.

  • Offensichtlich hast Du das im Rahmen des Vertrags denen so bestätigt.

    So etwas lässt sich doch noch korrigieren, dem Finanzamt gegenüber wurde bisher ja nichts erklärt. Die 190,00 € USt. müssen dem Mieter erstattet werden, die Gutschrift muss auf Kleinunternehmer korrigiert werden.

    Wenn der es denn möchte. Der hat mittlerweile sicherlich Vorsteuer gezogen. Folglich Kosten für Vertragsänderung, Rechnungsänderung und ggf. noch Buchungskorrektur sowie Korrektur Anmeldung/Erklärung. Alles ggf. mit Personal- und/oder Steuerberatungskosten verbunden.


    Abgesehen davon entsteht FrankWeber durch die Option doch kein Nachteil. Er bekommt die 190€ und führt sie wieder ans FA ab. Er muss lediglich eine Anmeldungen/Erklärungen für die USt abgeben. Im Zweifel hat er sogar Vorteile, wenn in diesem Zusammenhang vorsteuerbehaftete Kosten entstehen sollten.

  • Wow, vielen Dank für die Beiträge (auch wenn ich noch nicht alles zu 100% verstanden habe).

    Aber folgendes habe ich verstanden. Die 190€ gehören erst einmal dem Staat.


    Habt ihr zufällig so ein Anmelde- und/oder Erklärungsformular für Privatpersponen parat? Je nachdem wie aufwendig die sind entscheide ich mich dann dafür ob ich in Zukunft die Ust überhaupt haben will oder ob ich das mit dem Mieter irgendwie anders klären kann.


    Das ist so ärgerlich... ich war schon froh, dass ich meine Steuererklärung mittlerweile selbst machen kann und jetzt sowas wegen 190€...

  • Wenn du gegenüber dem Finanzamt bisher keine Umsatzsteuer angemeldet hast, würde ich mich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden

    und das mit dem Mieter abklären bzw. vereinbaren. Vorsteuer könntest du ja nur aus deinen anteiligen Stromkosten geltend machen. Ob sich der Aufwand

    lohnt, da habe ich doch gewisse Zweifel.

  • Wenn du gegenüber dem Finanzamt bisher keine Umsatzsteuer angemeldet hast, würde ich mich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden

    und das mit dem Mieter abklären bzw. vereinbaren.

    Wie gesagt, dafür für die Gegenseite (Mieter) mit erheblichem Aufwand und ggf. Kosten verbunden. Und der Vertrag muss natürlich insoweit auch geändert werden.


    Vorsteuer könntest du ja nur aus deinen anteiligen Stromkosten geltend machen.

    Und wer zahlt bei etwaigen Schäden oder sonstigen Arbeiten an der Fassade?


    Ob sich der Aufwand lohnt, da habe ich doch gewisse Zweifel.

    Was für ein Aufwand? Die eine USt-Erklärung jedes Jahr, in der er die persönlichen Daten noch beistellen lassen kann?


    Habt ihr zufällig so ein Anmelde- und/oder Erklärungsformular für Privatpersponen parat?

    Dasselbe wie bei allen Unternehmern:


  • Dasselbe wie bei allen Unternehmern:


    Das Monstrum hatte ich schon gesehen, habe aber auf eine kleinere Version für meinen Fall gehofft.

    Ich muss ehrlich sagen, dass ist mir schon wieder zu hoch.

    Wäre echt nice wenn ihr mir da helfen könntet. Wenn es so aufwendig ist wie es aussieht, bitte ich diese Anfrage zu entschuldigen ;).

    Wenn ihr Infos benötigt, einfach fragen... bin ein ganz normaler Typ mit kleiner Rente der mit seiner Frau in NRW im abbezahltem selbstgenutzten Eigenheim lebt. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

  • Das Monstrum hatte ich schon gesehen, habe aber auf eine kleinere Version für meinen Fall gehofft.

    Mit Deinen zwei Zahlen ist das echt alles andere als ein Monstrum und in zwei Minuten erledigt.


    Wäre echt nice wenn ihr mir da helfen könntet. Wenn es so aufwendig ist wie es aussieht, bitte ich diese Anfrage zu entschuldigen ;).

    Das dürfen wir nach dem Steuerberatungsgesetz nicht. Aber Du musst doch nur Deine persönlichen Daten und die zwei Zahlen da unterbringen. Zum einen eben Deine 1.000€ Bemessungsgrundlage (steuerpflichtiger Umsatz) und zum anderen die daraus resultierende USt von 190€, die Dir die Software nach Deinem Umsatzeintrag schon errechnen sollte.


    Ansonsten bleibt nur der Weg zum Mieter und alles ändern. Bei soviel Vorbereitung kann man nur hoffen, dass zumindest kein regional geforderter Bauantrag oder sonstige Genehmigungen verpasst wurden. ;)

  • Ich mache alles ohne Software, wahrscheinlich liegt es daran dass mir alles so schwer fällt.

    Aber das hört sich doch gut an. Ich werde mich mal da dran setzen und ein wenig mit WISO o.ä. probieren.


    Der Mieter hat sich damals um alles gekümmert (Bauantrag, Elektriker, Handwerker usw.). Wahrscheinlich hat der Vertriebler mir einen Standard Vertrag vorgesetzt. Ich würde das wahrscheinlich für die Zukunft ändern können, aber die 190 die ich schon bekommen habe werde ich selbst abführen. Und wenn ich das einmal mache, kann ich das auch gleich für jedes Jahr machen. Fällt wohl unter die Kategorie "dumm gelaufen".

    Aber wie Du schon geschrieben hast, vielleicht fällt irgendwann etwas davon für mich ab.

    Hab auf jeden Fall 'ne Menge gelernt. Für einen Normalsterblichen sind Steuern halt Steuern, da wird kein Unterschied gemacht.