Fahrten zum Kind

  • Zitat von "Hans-Christian"

    Ach, Steuerberater und Dipl.-Fw. haben grundsätzlich Recht?

    Keineswegs, nur hier haben sie Recht. Schmitt hat das bereits sehr gut erkannt und veranschaulicht. Der Fragende dort ist übrigens Rechtsanwalt. Das sehen Sie, wenn Sie sich dort angemeldet hätten.


    Die haben es verstanden, Sie nicht.

  • Zitat von "Oerdiz"

    ... nur hier haben sie Recht. Schmitt hat das bereits sehr gut erkannt und veranschaulicht. ....Die haben es verstanden, Sie nicht.


    Nur eine Behauptung.
    Warten wir das Urteil ab.


    Oder schauen Sie nach wie vor in die Glaskugel und nehmen eine Entscheidung dem BVerfG vorweg, wenn Sie küger als das BVerfG glauben zu sein und deren Entscheidung nicht benötigen für Ihre Auffassungen.
    :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Es wird langsam lästig mit Ihnen. Für die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs haben wir bereits ein Urteil des BFH vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf Zeiten des Kinderlastenausgleiches. Eine Entscheidung des BVG ist demnach für Zeiten nach der Neuregelung völlig unbeachtlich. Wenn Sie eine Verfassungsbeschwerde für Zeiten nach 1996 vorweisen könnten, dann ständen Sie gut da.


    Scheint zu hohe Rechtsthematik für einen LOHI-Leiter zu sein. Man macht es sich oft einfach. Einfach mal Ruhen des Verfahrens beantragen und auf anh. Verfahren verweisen, die mit dem Sachverhalt überhauptnichts zu tun haben.


    Gut das zumindest Experten wie Schmitt das verstehen.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Es wird langsam lästig mit Ihnen. ....


    Das ist auch Ihnen gegenüber so gewollt.
    Sie haben nicht die Kompetenz Entscheidungen des BVerfG vorweg zu nehmen.


    Und darauf möchte ich die User einfach hinweisen.

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat

    Sie haben nicht die Kompetenz Entscheidungen des BVerfG vorweg zu nehmen

    Habe ich das irgendwo geschrieben, dass ich das möchte? Guter Mann, Ihre Ratschläge in Ehren aber wenn ich eine ganz andere Gesetzeslage (§ 31 EStG) habe, was will ich dann mit Urteilen, die Zeiträume betreffen, die damit garnichts zu tun haben? Sie sehen selbst bei google, dass zahlreiche Seiten genau diesen Unsinn verbreiten. Das sind auch Leute, die nur wenig Kenntnisse haben. Ganz selten liest man mal einen Beitrag von einem fähigen Mann wie dem Herrn Schmitt.


    Das ist genauso wie wenn Sie damit kommen, dass der BFH mal entschieden hat, "Aufwendungen für ein Erststudium können Werbungskosten sein". Was bringt Ihnen das für Zeiträume ab 2004? Da müssen Sie schon die jetzt wieder neu anh. Verfahren bemühen, aber keine Entscheidungen für Altjahre.


    Ich verlasse jetzt diesen sinnlose und unnötige Diskussion. Wir wollen doch bitte nicht noch eine dritte Seite hier anfangen.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Habe ich das irgendwo geschrieben, dass ich das möchte? ....


    Na dann lassen Sie mal erst das BVerfG entscheiden und dann sehen wir weiter.


    Das BVerfG ist nicht an das EStG gebunden und auch nicht an Schmitt. Es urteilt nach anderen Kriterien.


    Auch ich kann nicht voraussehen, wie es entscheiden wird.


    Aber eins unterscheidet mich immer von Ihnen.


    Wer beantragt kann verlieren, wer nicht beantragt und möglicherweise wie hier auf oerdiz hört, der hat schon verloren.

    mfg Hans-Christian
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