Hallo Zusammen.
Ich habe vom FA eine kleine Rückzahlung bekommen und habe gleich fristgerecht
schriftlich Einspruch eingelegt, mit dem Hinweis um
"Aussetzung des Verfahrens".
Ein paar Tage später rief mich das FA an uns sagte, dass der Bescheid ja eh vorläufig
sei, und mein Einspruch nicht stattgegeben werden kann, da ich ja über ein
Guthaben verfüge.
Das könnte nur gemacht/angerechnet werden, wenn es sich um eine Steuernachzahlung
handelt.
Ergo würden sie die ersten 20 KM anrechnen, bzw. das Aussetzen des Verfahrens anwenden,
wenn ich nachzuzahlen hätte, aber bei einem Guthaben nicht..... ?!?!
Ich habe noch keine Ablehnung des Einspruches erhalten, weil die Dame vom FA
noch Rücksprache halten will. D.h. abwarten.
Dürfen die das ablehnen?
und wenn nicht, wie argumentiere ich dann?