Zitat von "Oerdiz"... In Erstattungsfällen gibt es nämlich grds. keine AdV, was sollte denn auch ausgesetzt werden, es wird ja nichts vollzogen...
Diese Aussage ist falsch.
Hilfsweise mal überlegen Herr oerdiz, was bei einem Einspruch mit AdV beim Lohnsteuerermäßigungsantrag passiert. Falls dabei Schwierigkeiten auftreten Schulungsangebot nutzen.
Aussetzung wurde beantragt bei der Vollziehung des §9 EStG bezüglich der beantragten ersten 20km.
Ist etwas schwierig zu verstehen, dass gestehe ich Ihnen.