Kapitalertragsteuer

  • Hallo!
    Nach der Eingabe meiner Zinsen und der dazugehörigen Kapitalertragsteuer von 30 % ist meine Steuererstattung gesunken. Dies ist geschehen, obwohl mein Steuersatz kleiner als 30 % ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich einen Teil der Kapitalertragssteuer erstattet bekommen. Also müsste meine Steuererstattung steigen. Wenn das so ist, mache ich wahrscheinlich einen Eingabefehler. Wer kann mir helfen?

  • Das kann man so pauschal nicht sagen. Durch die Einnahmen über den Freibeträgen (bei Eheleuten 1.602 €) steigen die Einkünfte und somit auch das zu versteuernde Einkommen. Andererseits wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet. Beurteilen kann das nur jemand, der Einblick in Ihre Daten nimmt.

  • Hallo Amstoff,


    habe das selbe Problem wie Du. Trotz persönlichen Steuersatzes unter 30 % und der über die Freistellungsgrenze (801€) bereits abgeführter Kapitalertragsteuer ist meine Steuererstattung gesunken, jetzt sogar Nachzahlung. Würde ich die Anlage KAP nicht ausfüllen, bekämme ich ein Teil der Einkommensteuer erstattet, aber gebe ich die Kapitalzinsen an, inklusive meiner gezahlten Kapitalertragsteuer, muss ich sogar etwas nachzahlen, obwohl mein Steuersatz unter 30% liegt. Das ist in meinen Augen etwas unlogisch bzw. eine doppelte Bestrafung.
    Deine Erfahrung (Eingabefehler u.a.) würde mich deshalb interesieren.


    Danke und Gruß
    PaulG

  • Ohne alle Daten kann man solche Fragen leider nicht beantworten. Hier reicht es vom Eingabefehler bis hin zur falschen Freistellung von Kapitalerträgen bei der Bank. Genau so ein Fall lag mir kürzlich vor, da hatte ein (wirklich unwissender) Bürger bei jeder Bank, wo er Kapital liegen hatte, den Freistellungsauftrag von 1602 € (Eheleute) gestellt (bis 2006: 2842 €). Dann ist klar, denn das Finanzamt berechnet im Bescheid nur einmal den (ab 2007 so genannten) Sparerpauschbetrag.


    Daher bedaure ich, Ihnen nicht weiterhelfen zu können.

  • Zitat von "PaulG"

    Hallo Amstoff,


    habe das selbe Problem wie Du. Trotz persönlichen Steuersatzes unter 30 % und der über die Freistellungsgrenze (801€) bereits abgeführter Kapitalertragsteuer ist meine Steuererstattung gesunken, jetzt sogar Nachzahlung. Würde ich die Anlage KAP nicht ausfüllen, bekämme ich ein Teil der Einkommensteuer erstattet, aber gebe ich die Kapitalzinsen an, inklusive meiner gezahlten Kapitalertragsteuer, muss ich sogar etwas nachzahlen, obwohl mein Steuersatz unter 30% liegt. Das ist in meinen Augen etwas unlogisch bzw. eine doppelte Bestrafung.
    Deine Erfahrung (Eingabefehler u.a.) würde mich deshalb interesieren.


    Danke und Gruß
    PaulG


    Hallo,


    welchen Steuersatz meinste du denn???
    ist das dein durchschnittlicher Steuersatz oder dein Grenzsteuersatz?


    Einfach mit dem Sparbuch den Steuerbescheid berechenen lassen ohne Kapitaleinkünfte
    und dann auf folgende Werte achten


    durchschnittlicher Steuersatz
    und
    Spitzensteuersatz


    Bei dir würde ich einfach darauf tippen, dass dein "Spitzensteuersatz" schon sehr nahe bei 30% ist.
    Auch ohne Kapitaleinkünfte!


    Passendes Thema dazu:
    Grenzsteuersatz
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz">http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz</a><!-- m -->


    [Blockierte Grafik: http://img371.imageshack.us/img371/2827/esttarifjq6.png]


    interessante Tabelle, oder?
    Und dann sieht man erst richtig schön, dass die Abgeltungssteuer für jemandem wie mich ne tolle Sache ist!


    alleinstehend, keine Kinder
    Arbeitseinkommen
    Kapitaleinkünfte, hauptsächlich Zinsen


    bereits bei einem zu versteuerenden Einkommen von 15000€ ist der Grenzssteuersatz schon bei stolzen 25%

  • Der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) bezeichnet den Steuersatz, der auf einen bestimmten Einkommenszuwachs entfällt:
    Beispiel:


    1. Das zu versteuernde Jahres-Einkommen eines unverheirateten Arbeitnehmers beträgt 45.000 €. Nach dem Steuertarif 2005 sind davon 11.102 € Einkommensteuer zu zahlen. Dies entspricht 24,67 % Einkommensteuer des zu versteuernden Einkommens (Durchschnittsteuersatz).
    2. Erhöht sich z.B. durch eine Umsatzbeteiligung von 3.000 € das zu versteuernde Einkommen auf 48.000 €, sind nach dem Steuertarif von 2005 davon 12.285 € Einkommensteuer zu zahlen.
    3. Auf den Einkommenszuwachs von 3.000 € entfällt somit eine Einkommensteuer von 1.183 €, mithin 39,4 % (= Grenzsteuersatz).


    Quelle: Wikipedia
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz">http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz</a><!-- m -->

  • noch jemand, der es nicht versteht...


    mein Durchschnittsteuersatz liegt bei 23%, Grenzsteuersatz bei 36%.
    Wenn ich nun mit dem Steuerschieber die Zinsen um 500 € senke, steigt die Steuererstattung immens !
    Bisher nahm ich an: Die Kapitalertragssteuer 2008 bei Zinsen beträgt 30%.
    Mein durchschnittlicher Steuersatz beträgt 23%.
    Also habe ich zu viel Kapitalertragssteuer bezahlt und ich bekomme was zurück.


    Im Programm habe ich die einbehaltenen Zinsen eingetragen...
    Wo ist mein Denkfehler??