DHHF in ein und demselbem Ort

  • Hallo,


    ich bin 2007 in A von einer kleinen in eine größere Wohnung umgezogen. Die Mietverhältnisse haben sich aber um einen Monat überschnitten. Kann ich die doppelte Miete als Werbungskosten absetzen, obwohl der Umzug nicht beruflich bedingt war?


    Danke und Gruß


    Johannes

  • Danke für die schnelle Antwort, ich nehme an, dass ich einen Herd, den ich wegen des Umzugs ( war in der Wohnung nicht vorhanden) angeschafft haben auch nicht absetzen kann oder ?


    Gruß


    Johannes

  • Es kommt darauf an, inwieweit sich der Arbeitsweg zeitlich verkürzt hat. Wenn die Ersparniss pro Arbeitstag 1h und mehr beträgt, dann ist auch ein Umzug innerhalb einer Stadt bei den die Umzugskosten ansetzbar sind möglich. Der Herd kann dann auch angesetzt werden.


    Ciao Dragon


    PS Allerdings nicht als Kosten bei DHHF sondern als sonstige Werbungskosten.

  • Zitat

    der Umzu warnicht beruflich bedingt
    Also kann auch nichts steuerl. angesetzt werden.


    Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil. :oops: Wenn nicht beruflich bedingt, dann ist nichts abziehbar, aber wer will das nachvollziehen können?


    Ciao Dragon[code]