Anlagenverzeichnis

  • In wie fern müssen Angaben beim Anlagevermögen "Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Bau" (SKR 03: Konto 0498) im Anlagenverzeichnis gemacht werden?


    Gibt es hierfür eine Mustervorlage im Internet?


    Schon mal Danke im Voraus für die Antworten.

  • Angaben diesbezügl. sind zu tätigen, soweit Anlagen, Geschäfts- oder Betriebsausstattungen hergestellt werden, die Herstellung allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Abschreibungen dürfen erst mit Fertigstellung vorgenommen werden.



    Bsp.: Bau eines betriebl.genutzten Gebäudes


    Bauantrag 01.07.2007
    im Jahr 2007 werden diverse Bauleistungen durch einen Bauunternehmer erbracht
    im Jahr 2008 werden weitere Bauleistungen erbracht
    Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) des Gebäudes am 31.05.2008



    Lösung:


    1. getätigte Bauleistungen sind über Konto 0498 zu erfassen, so dass in der Gewinnermittlung für 2007 auf diesem Konto ein Saldo ausgewiesen ist


    2. Weiterführung des Kontos 0498 bis zum 31.05.2008


    3. nach Fertigstellung am 31.05.2008 ist das Gebäude als Wirtschaftsgut zu erfassen, d.h. das Konto 0498 muss umgebucht werden auf z.B. Konto für Geschäftsbauten (somit steht in der Gewinnermittlg 2008 auf dem Konto 0498 kein Saldo mehr)


    4. ab diesem Zeitpunkt dürfen dann Abschreibungen auf das Gebäude vorgenommen werden


    Viele Grüße