Hallo ans Forum!
Inzwischen weiß ich, dass beim Thema "Mietspiegel" und "ortsüblicher Marktmiete" einige Fakten in steuerlicher Hinsicht zu beachten sind (hier: Abzug von Werbungskosten).
Folgende Modalitäten sind mir bereits bekannt:
Vertragsmiete unter 56 % der ortsüblichen Marktmiete:
Hierbei sind nur die anteiligen Werbungskosten abziehbar.
Vertragsmiete zwischen 56 % und 75 % der ortsüblichen Marktmiete:
Werbungskosten können zwar voll abgezogen werden, doch das FA kann anhand einer sog. "Überschussprognose" prüfen, ob der Vermieter die Absicht hat, mit seinem Mietobjekt künftig positive Einkünfte zu erzielen.
Vertragsmiete zwischen 75 % und 100 % der ortsüblichen Marktmiete:
Werbugskosten sind in voller Höhe abziehbar.
Soweit für mich alles klar! Da aber die ortsübliche Marktmiete nicht von mir selbst bestimmt und festgelegt werden kann, hätte ich nun folgende Fragen an das Forum:
1. Welche Institution legt den Mietspiegel der einzelnen Regionen und Gemeinden fest?
2. Kann man sich von der zuständigen Institution auch speziell für das eigene Mietobjekt die 100 %-Grenze errechnen und bestätigen lassen?
3. Ändert sich der Mietspiegel von Zeit zu Zeit?
Auf entsprechende Antworten freue ich mich jetzt schon. Vielen Dank im Voraus!
Grüße, Hermann