Hallo ans Forum!
Meine Frau und ich haben uns vom FA erstmalig eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellen lassen.
Gültigkeitsdauer: 3 Kalenderjahre
Frage: Müssen wir nach Ablauf der 3 Jahre zunächst eine ESt-Erklärung abgeben, oder können wir uns alternativ auch gleich wieder eine neue NV-Bescheinigung ausstellen lassen?
Grüße, Hermann