NV-Bescheinigung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ans Forum!


    Meine Frau und ich haben uns vom FA erstmalig eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellen lassen.


    Gültigkeitsdauer: 3 Kalenderjahre


    Frage: Müssen wir nach Ablauf der 3 Jahre zunächst eine ESt-Erklärung abgeben, oder können wir uns alternativ auch gleich wieder eine neue NV-Bescheinigung ausstellen lassen?


    Grüße, Hermann