Folgender Sachverhalt:
Kind xxx vom 01.01. - 30.09.2007 Student. Anspruch auf Kindergeld bzw. Freibeträge, da Studium dann beendet, für diesen Zeitraum von 9 Monaten. In diesem Zeitraum liegen Einkünfte nur vom 18.01. – 31.01.2007 2007 vor. Entsprechend erfolgten die Angaben in den Eingabemasken.
M.E. müsste nun der Werbungskostenpauschbetrag entsprechend auch auf 9 Monate gerechnet werden = 690 €.
So beschrieben auch im WISO-Steuersparbuch 2008 – S. 192 und auch in der "Eingabehilfe" des WISO-Programms.
Auch eine Rückfrage bei der FAM-Kasse ergab: Bei einer Anspruchszeit für das Kindergeld von Januar – September wird sowohl der Betrag der eigenen „Einkünfte und Bezüge der Kinder“ von 7.680 €, als der Werbungskostenpauschbetrag von 920 € „gezwölftelt“, d.h. beide Beträge werden auf 9 Monate gerechnet.
Das Programm rechnet den Werbungskostenpauschbetrag mit 920 €. Eine Supportanfrage bzw. der Hinweis an Buhl Data hat uns bisher nicht weitergebracht. Dort ist man der Meinung das Programm rechnet richtig, der Werbungskostenpauschbetrag wird nicht gekürzt.