Günstigerprüfung Kinderfreibetrag

  • Wir (verheiratet, 1 Kind) haben unsere Steuererklärung wie immer mit dem WISO Programm gemacht und haben diesmal einen merkwürdigen Steuerbescheid erhalten:


    Das Finanzamt hat unserer Meinung nach die Günstigerprüfung beim Kindergeld nicht vorgenommen, hier mal die Zahlen:


    Zu versteuern nach Splittingtarif 34.206 €


    Zu versteuern nach Abzug des Kinderfreibetrages: 31.488 €


    Erhaltenes Kindergeld: 2.280 €


    Also 438€ Differenz zu Gunsten des Kinderfreibetrags. Dies haben wir nun beanstandet und darauf folgende Antwort erhalten:
    " die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt würde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidartätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen"


    Was soll das??? Wir haben diese Günstigerprüfung jedes Jahr zu Gunsten des Freibetrages erhalten und ich dachte man hat einen Anspruch auf die günstigere Variante???


    Könnt ihr mir hier helfen? Gibt es noch Paragraphen oder Urteile, die ich anführen kann? Ich will das so nicht stehen lassen.


    Vielen Dank schon mal vorab!
    Katinka

    • Offizieller Beitrag

    Also 438€ Differenz zu Gunsten des Kinderfreibetrags

    Nee, das ist ein Trugschluß. Der Kindefreibetrag verringert doch nur das zu versteuernde Einkommen und wird so nicht ausgezahlt.


    Erhaltenes Kindergeld: 2.280 €

    Und das gab es steuerfrei.

  • Aber die Differenz betrifft schon die zu zahlende Steuer. Mit Kinderfreibetrag sollen wir nur31.488 €zahlen, ohne Kinderfreibetrag 34.206 €, macht eine Differenz von 2.718 €, das erhaltene Kindergeld, dass dann abgezogen wird beträgt 2.280€ würden also immer noch ein Steuervorteil von 438€ bleiben.


    Der Betrag von 31.488€ wird auch vom FA für die Betechnung des Solidaritätszuschlages verwendet.

    • Offizieller Beitrag

    Und was sagt das Programm im Rahmen der Berechnung zu "Kinder - Familienleistungsausgleich" diesbezüglich?


    Denn das verstehe ich nicht:

    Zu versteuern nach Splittingtarif 34.206 €


    Zu versteuern nach Abzug des Kinderfreibetrages: 31.488 €

    Aber die Differenz betrifft schon die zu zahlende Steuer. Mit Kinderfreibetrag sollen wir nur 31.488 €zahlen, ohne Kinderfreibetrag 34.206 €, macht eine Differenz von 2.718 €, ... .

    Was denn jetzt, zu versteuerndes Einkommen oder festgesetzte Einkommensteuer? ?(

  • Sorry, da habe ich mich blöd ausgedrückt: die Beträge sind die vom FA festgesetzten zu zahlende Steuer.


    WISO 2017 sieht das so wie ich, daher hatten wir auch schon einen Einspruch geschrieben und die o.a. Antwort erhalten. In den letzten Jahren ( unser Kind ist 12) hat das FA das auch immer so gerechnet, darum war ich mehr als überrascht warum unser Einspruch abgelehnt wurde, ich dachte, da hätte sich nur jemand verrechnet...

  • Du rechnest schlicht und ergreifend falsch.


    Unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrages zahlt ihr 31.455 €, ohne 34.206 €. Vom letzteren Betrag müsst ihr damm gedanklich das steuerfrei gezahlte Kindergeld abziehen, verbleiben also 31.926 € zu zahlende Steuer. Dies sind doch mehr als vom Finanzamt angesetzt, also lohnt sich doch der Kinderfreibetrag für euch!

  • Babuscka, richtig - aber das Finanzamt will die 34.206€ von uns und hat auch unserem Einspruch nach der Anwendung des Kinderfreibetrags nicht stattgegeben (in den Vorjahren immer).


    Ich würde jetzt eigentlich gerne wissen, ob das Finanzamt verpflichtet ist, die für uns günstigere Variante zu rechnen und ob es da Gesetze oder Urteile zu gibt, die ich jetzt auf die Ablehnung unseres Einspruchs erwidern kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde jetzt eigentlich gerne wissen, ob das Finanzamt verpflichtet ist, ... .

    Du bist lustig. Glaubst Du, da steht ein Finanzbeamter mit Taschenrechner und rechnet das aus? Die haben ein Steuerprogramm, dass dieses automatisch, nach den eingegebenen Besteuerungsgrundlagen prüft. Es kann also höchstens etwas falsch laufen, wenn sich in den Besteuerungsgrundlagen ein Fehler befindet. Und diese Besteuerungsgrundlagen findest Du im Steuerbescheid wieder und kannst sie mit Deinen Besteuerungsgrundlagen der Steuerberechnung Deines Steuerprogramms abgleichen. Gerade deshalb habe ich je gefragt:

    Und was sagt das Programm im Rahmen der Berechnung zu "Kinder - Familienleistungsausgleich" diesbezüglich?


    Bereinigte Screens wären also wirklich dienlich, um Dein Misstrauen endgültig zerstreuen zu können.

  • Aber die haben in diesem Jahr den Kinderfreibetrag ja gar nicht berücksichtigt (siehe Anhang mit meinen "Kritzeleien").


    Im letzten Jahr schon und ohne Einspruch (aber auch irgend auch noch manuell dran rum gemacht... - siehe zweiter Anhang)

    • Offizieller Beitrag

    Und noch einmal die Frage:

    Und was sagt das Programm im Rahmen der Berechnung zu "Kinder - Familienleistungsausgleich" diesbezüglich?

    Aber die haben in diesem Jahr den Kinderfreibetrag ja gar nicht berücksichtigt (siehe Anhang mit meinen "Kritzeleien").

    Natürlich, weil laut Deinen Ausführungen nach deren Berechnungen und Ausführungen das bereits ausgezahlte Kindergeld günstiger sei.


    Im letzten Jahr schon und ohne Einspruch (aber auch irgend auch noch manuell dran rum gemacht... - siehe zweiter Anhang)

    Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Ich wüsste nicht, wie man einen maschinell im Rechenzentrum ausgedruckten ESt-Bescheid innerhalb der Steuerberechnung manuell mit Maschinendruck bearbeiten können sollte.


    Ist es nicht am einfachsten, Du greifst am Montag zum Telefonhörer und lässt Dir das von der dort zuständigen Person noch einmal erläutern. Das sollte doch Aufklärung bringen, statt jetzt weiter zu spekulieren. Ist meist besser, als irgendwie immer hin und her zu schreiben.


    Dann aber bitte auch uns nachträglich entsprechend schildern, was das Telefonat erbracht hat.

  • So, hier jetzt die Auflösung:


    Man hatte bei dem Wohnort des Kindes bei uns bei der Eingabe statt 1.1. - 31.12, nur 1.12. bis 31.12. eingegeben.


    Nun wird die Einagbe berichtigt und es gibt einen neuen Steuerbescheid.


    Ich glaube ich sollte für das nächste Jahr mal die Online- Abgabe über Elster nutzen...


    Vielen Dank an alle hier, die mir versucht haben, bei der Aufklärung zu helfen!!

    • Offizieller Beitrag

    So, hier jetzt die Auflösung:


    Man hatte bei dem Wohnort des Kindes bei uns bei der Eingabe statt 1.1. - 31.12, nur 1.12. bis 31.12. eingegeben.


    Nun wird die Einagbe berichtigt und es gibt einen neuen Steuerbescheid.

    Siehst Du, so einfach geht das. ;)


    Ich glaube ich sollte für das nächste Jahr mal die Online- Abgabe über Elster nutzen...

    Hatte ich ehrlich gesagt unterstellt, da Du nichts anderes erwähnt hattest. Ansonsten hätte ich gleich nur auf Tippfehler etc. hingewiesen und direkt geraten, dort anzurufen.


    Vielen Dank an alle hier, die mir versucht haben, bei der Aufklärung zu helfen!!

    Gerne.


    Vielen Dank auch von uns für die Aufklärung, davon lebt ein Forum. :thumbsup: