Wir (verheiratet, 1 Kind) haben unsere Steuererklärung wie immer mit dem WISO Programm gemacht und haben diesmal einen merkwürdigen Steuerbescheid erhalten:
Das Finanzamt hat unserer Meinung nach die Günstigerprüfung beim Kindergeld nicht vorgenommen, hier mal die Zahlen:
Zu versteuern nach Splittingtarif 34.206 €
Zu versteuern nach Abzug des Kinderfreibetrages: 31.488 €
Erhaltenes Kindergeld: 2.280 €
Also 438€ Differenz zu Gunsten des Kinderfreibetrags. Dies haben wir nun beanstandet und darauf folgende Antwort erhalten:
" die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt würde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidartätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen"
Was soll das??? Wir haben diese Günstigerprüfung jedes Jahr zu Gunsten des Freibetrages erhalten und ich dachte man hat einen Anspruch auf die günstigere Variante???
Könnt ihr mir hier helfen? Gibt es noch Paragraphen oder Urteile, die ich anführen kann? Ich will das so nicht stehen lassen.
Vielen Dank schon mal vorab!
Katinka