Anlage VL

  • Guten Tag,


    habe eine kleine Frage. Sicherlich keine große Angelegenheit.


    Beim Sortieren meiner Unterlagen ist mir die Anlage VL von 2006 in die Hände gefallen. Die Einkommensteuererklärung 2006 wurde aber schon längst abgegeben. Der Einkommensteuerbescheid für 2006 wurde ebenfalls schon erlassen. Kann ich eine Förderung noch beantragen? Wenn ja, wie?


    Danke.


    Der Charlie

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Opa"


    Aber warum sollte der Bescheid nicht geändert werden, hab ich eine gesetzl. Änderung verpasst?


    Der Bescheid wird nicht geändert, weil sich die ESt nicht ändert.


    Es ergeht dann ein Bescheid nur über die AN-Sparzulage.

  • Zitat

    Es ergeht dann ein Bescheid nur über die AN-Sparzulage.


    Wie sieht der aus? Hab ich in Praxis noch nie erhalten. Die Festsetzung der Sparzulage erfolgt doch im Steuerbescheid, so daß ich immer einen geänderten Steuerbescheid erhielt, auch wenn sich die ESt nicht ändert.
    Wenn die Sperrfrist der Anlage bereits abgelaufen ist, wird die Sparzulage nicht nur festgesetzt, sondern auch gleich ausgezahlt. Wenn nicht mit einem geänderten Bescheid, wie soll diese Erstattung ausgezahlt werden?

  • Zitat von "Opa"


    Wie sieht der aus? Hab ich in Praxis noch nie erhalten. Die Festsetzung der Sparzulage erfolgt doch im Steuerbescheid, so daß ich immer einen geänderten Steuerbescheid erhielt, auch wenn sich die ESt nicht ändert.


    Auf dem Bescheid steht dan halt das dies ein Bescheid über die Arbeitnehmersparzulage ist. Dann werden die entsprechenden DAten mitgeteilt und bei Ablauf der Sperrfrist wird erstattet.


    Warum sollte dies nicht auch einzeln gehen? Mann kann doch auch einen Antrag auf Festsetzung der An-sparzulage auf dem Hauptvordruck ankreuzen/beantragen.

  • Zitat von "Petz"

    Der Bescheid wird nicht geändert, weil sich die ESt nicht ändert.
    Es ergeht dann ein Bescheid nur über die AN-Sparzulage.

    Da fragen Sie doch mal in Ihrem Finanzamt, welcher der Mitarbeiter dazu in der Lage ist. Ich kenne es so, dass das zu 95% der Mitarbeiter nicht wissen. Es gibt den bundesweit einheitlichen technischen Vorgang 19 dafür. Aber fast jeder Mitarbeiter wird den Steuerbescheid ändern; der wird also nur wiederholt, geändert wird der Bescheid über Arbeitnehmersparzulage.


    Es scheint im Falle vom Opa das Unwissen von FA-Mitarbeitern zu sein, so dass er immer geänderte Steuerbescheide erhält obwohl dies offenbar nicht korrekt ist.

  • Das ist wiklich sehr oft so.


    Ich hatte kürzlich den Fall, dass ich einen Antrag auf Verlustfeststellung für 2004 abgegeben hatte und sowohl einen ESt-Bescheid, als auch einen Ferlustfeststellungsbescheid bekam.

  • Zitat

    Es scheint im Falle vom Opa das Unwissen von FA-Mitarbeitern zu sein, so dass er immer geänderte Steuerbescheide erhält obwohl dies offenbar nicht korrekt ist.


    Daher meine Nachfragen, denn das kommt ja doch ab und zu vor.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Catja"

    Das ist wiklich sehr oft so.


    Ich hatte kürzlich den Fall, dass ich einen Antrag auf Verlustfeststellung für 2004 abgegeben hatte und sowohl einen ESt-Bescheid, als auch einen Ferlustfeststellungsbescheid bekam.


    Das machen wir auch, denn im VF-Bescheid stehen ja nicht die Berechnungsgrundlagen drin.


    Dann kommen womöglich wieder unnötige Rückfragen.....


    Nur bei einer Änderung des VF-Bescheides dürfte kein geänderter Bescheid rausgeschickt werden.

  • Zitat von "Petz"

    Das machen wir auch, denn im VF-Bescheid stehen ja nicht die Berechnungsgrundlagen drin.


    Es ging bei mir um eine Anlage GSE..., - da steht diesbezüglich doch auch im ESt-Bescheid nicht mehr als eine einzige Zahl.
    Verstehe ich nicht :?:

    • Offizieller Beitrag

    Beim erstmaligen Bescheid geht auch ein Null-Bescheid raus, warum auch nicht.


    Oftmals werden ESt-Bescheide ja auch für außersteuerliche Zwecke benötigt, und das FA hat sich damit ja auch festgelegt, dass keine Steuer festzusetzen ist.
    Sonst könnte das FA bis zur Verjährungsfrist noch einen EStB erlassen mit festgesetzter Steuer.
    Das will doch keine(r). :mrgreen:


    Nur bei Änderungen sollte der Null-Bescheid nicht mit rausgehen, das kann der Bearbeiter entsprechend steuern.

  • Petz, das verstehe ich aber trotzdem nicht :oops: :oops: :oops:


    Warum wäre sonst im Rahmen des alten § 46 Nr. 8 darum gestritten worden, dass Verlustfeststellungen noch möglich sind, auch wenn die Antragsfrist schon rum ist und ein ESt-Bescheid nicht mehr ergehen kann?


    Und das ja auch zu Zeiten, als es per Formular keinen "Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich" mehr gab und es nur noch ESt-Erklärungen gab.


    Vielleicht bin ich ja jetzt schwer von Begriff, aber für mich gab es (bezogen auf einen Verlust aus GSE):


    Möglichkeit 1: Einkommensteuererklärung mit Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
    Möglichkeit 2: Antrag auf Feststellung ..... (aus bestimmten Gründen von mir so gewählt).


    Durch die ESt-Veranlagung hat mir das Finanzamt das (ursprünglich nicht geplante) Tor geöffnet, RV-Beiträge mit gleichzeitigem Antrag auf diesbezügliche verlustfeststellung wg. vorweggenommener WK mit RdV-Antrag nachzuerklären...
    Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein, oder?


    Fragend: die Catja

  • Es gibt die Möglichkeit einen Verlustfeststellungsbescheid ohne Einkommensteuerbescheid zu erlassen, das ist der technische Vorgang 17, der in allen Bundesländern gleich ist.

  • Zitat von "Oerdiz"

    Es gibt die Möglichkeit einen Verlustfeststellungsbescheid ohne Einkommensteuerbescheid zu erlassen, das ist der technische Vorgang 17, der in allen Bundesländern gleich ist.


    Na, dann bin ich ja beruhigt.


    Trotzdem würde mich der FA-seitige Ansatz, dennoch eine ESt-Veranlagung durchzuführen, interessieren. Vor allem dann, wenn außer der Seite 1 des Mantelbogens (sorry: Hauptvordruckes ???) und einer einzelnen Zahl in der Anlage GSE (nebst Gewinnermittlung 4/3) keine Angaben gemacht werden.


    Oder liegt das an den DatentypistinerInnen, die einfach nicht hinkucken und automatisch das Kreuzchen bei der ESt-Erklärung machen?

    • Offizieller Beitrag

    Datenerfasser/innen ??


    haha.....


    Das macht der Bearbeiter höchstpersönlich......


    Nee, im Ernst: Wie ich sagte, beim erstmaligen Bescheid wird auch ein EStB erlassen, die Gründe habe ich schon geschildert, ich mach's jedenfalls auch so.


    Und das mit den Einsprüchen ist doch dem FA völlig egal, da sind wir völlig emotionslos.


    Zitat

    Warum wäre sonst im Rahmen des alten § 46 Nr. 8 darum gestritten worden, dass Verlustfeststellungen noch möglich sind, auch wenn die Antragsfrist schon rum ist und ein ESt-Bescheid nicht mehr ergehen kann?


    Auch ein Grund, warum ein EStB ergehen sollte.


    Wann und wie lange ein VF-Bescheid ergehen konnte, wenn keine EStB vorhanden war, war doch jahrzehntelang nirgendwo geregelt.

  • Geehrter Petz,


    es ist ja bedauerlich, dass auch Sie die Technik nicht beherrschen. Wenn Sie auch die Berechnungsgrundlagen eingeben und den Verlust ermitteln, so muss dieser Steuerbescheid keinesfalls auch dem Steuerbürger bekanntgegeben werden.


    Den sich ergebenden Verlust können Sie in ein em Verlustfeststellungsbescheid eintragen, zumindest geht das bei mir so und ich hoffe mal das Ihr EOSS / UNIFA das auch hergibt.


    Und was das Rechtliche anbelangt, da gibt es ja dieses [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/162,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF-Schreiben[/url] dazu.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Geehrter Petz,


    es ist ja bedauerlich, dass auch Sie die Technik nicht beherrschen.


    Nun fangen Sie doch nicht wieder mit Ihren an den Haaren herbei gezogenen Rückschlüssen an, in letzter Zeit lief das doch ganz gut mit Ihnen.


    Es ist nirgendwo die Rede davon, dass ich aus Unvermögen "versehentlich" einen EStB erlasse.


    Die Gründe, warum ich so handele, habe ich mitgeteilt.