Einkommenssteuer - Ehepaar - Steuerklasse IV/IV

  • Zitat von "Oerdiz"

    Vielleicht weil das BVerfG schon deutlich klargemacht hat, dass es eine Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen nicht gibt...


    Wo hat sie das klargemacht. Im Gegenteil, können Sie nicht lesen?


    Zitat von "Oerdiz"

    ..Und mit dem neuen Urteil wurde nur klargestellt, dass die Ehe wg. Grundgesetz bestehen bleiben muss, auch wenn sich in einer bestehenden Ehe einer umwandeln lässt...


    Aha, Ehe ist nicht gleich Ehe bei Ihnen.


    Zitat von "Oerdiz"

    ...Den neuen Weg, den Sie hier sich anbahnen sehen, der ist eine Sackgasse (wie so oft).


    Immer diese blödsinnigen oerdizschen Bemerkungen. Aber man weiß ja inzwischen, wer es sagt. :mrgreen:

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "Dragon"

    Oerdiz und @ Hans-Christian,


    manchmal erinnern sie mich beide an Stadler und Waldorf. Amüsant ist es auf jeden Fall.


    Und auch eine Meinung zum Problem?

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Sehe, dass leider auch nicht so wie sie. Nur aus dem Bauch heraus glaube ich, dass in absehbarer Zeit eine Angleichung an eine heterogene Ehe nicht vollzogen wird. Dafür ist das ganze viel zu sehr von der Norm abweichend.

  • Zitat von "Dragon"

    Sehe, dass leider auch nicht so wie sie. Nur aus dem Bauch heraus glaube ich, dass in absehbarer Zeit eine Angleichung an eine heterogene Ehe nicht vollzogen wird. Dafür ist das ganze viel zu sehr von der Norm abweichend.


    Nun warten wir es ab.
    Kommentar von Betroffenen:
    "Die Entscheidung des BVerfG ist ein Präzedenzfall, der enorme Sprengkraft besitzt, denn das Bundesverfassungsgericht hat erstmals die Ehe mit gleichen Rechten auch für ein gleichgeschlechtliches Paar zugelassen.
    Völlig zu Recht haben die Karlsruher Richter die Bundesregierung nun zum wiederholten Male aufgefordert, endlich ein verfassungskonformes und damit menschenwürdiges Transsexuellengesetz vorzulegen. Das bisherige Transsexuellengesetz verletzt in eklatanter Weise die Menschenwürde, insbesondere im Bereich des Personenstandsrechts, da es die Betroffenen beim Geschlechtsübertritt dazu zwingt, sich sterilisieren zu lassen"

    Das sich die Regierung Zeit nimmt, das kennen wir ja.

    mfg Hans-Christian
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  • Nur hat der "Kommentar von Betroffenen" keine Auswirkung auf die Gesetzgebung. Es gibt genug gegensätzliche Urteile (FG, BFH, BVerfG), und da es neuerdings sogar im Gespräch war das Splitting abzuschaffen bzw. einzugrenzen, wird es hierzu eher keinen Meinungswandel geben.


    4:1 :lol:

  • Zitat von "Opa"

    Nur hat der "Kommentar von Betroffenen" keine Auswirkung auf die Gesetzgebung. Es gibt genug gegensätzliche Urteile (FG, BFH, BVerfG), und da es neuerdings sogar im Gespräch war das Splitting abzuschaffen bzw. einzugrenzen, wird es hierzu eher keinen Meinungswandel geben.
    4:1 :lol:


    Auch in den Parteien, die im Bundestag vertreten sind, gibt es Betroffene. :wink:
    Tja, die Pessimisten sterben nicht nur nicht aus, sondern gewinnen in diesem Lande immer mehr die Oberhand. :mrgreen:


    Der Staat braucht das Geld eben für wichtigere Dinge, wie zum Beispiel die Bewachung der Mohnfelder. :mrgreen:


    Aber das führt hier zu weit in der Diskussion.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Zitat

    Die Entscheidung des BVerfG ist ein Präzedenzfall, der enorme Sprengkraft besitzt

    Wer auch immer das kommentiert hat, der kann keine Ahnung haben bzw. er hat das Urteil ebensowenig verstanden wie der Hans-Christian.


    Es geht hier einzig und allein darum, dass eine zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts geschlossene Ehe auch dann weiterbesteht, wenn sich einer nun zum anderen Geschlecht umwandeln lässt. Es muss also, wie es der § 6 TSG (noch) vorsieht, die Ehe nicht vorher geschieden werden.


    Nur das hat das BVG entschieden und das kann man sich im Pressetext hier durchlesen. Überall wird wiederholt auf "bestehende" Ehe verwiesen. Um nichts anderes gehts hier.


    Dadurch wird heute und morgen die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen nicht möglich gemacht. Dafür gibt es das Lebenspartnerschaftsgesetz.


    Die im Kommentar angekündigte Sprengkraft wird wohl die größe eines Silverster-China-Böllers nicht erreichen. Und ich gehe mal davon aus, dass die Zündschnur bereits vom Winde ausgeblasen wird und es zu keiner Sprengung kommt.


    Unnützte Kommentare wie "warten wir ab", die bringen hier auch nichts.

  • Zitat von "Oerdiz"

    ..Unnützte Kommentare wie "warten wir ab", die bringen hier auch nichts.


    Genau, wie Ihre oediz.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Ihre Antworten werden, nach den Buchstaben zu urteilen, immer knapper. Das zeugt davon, dass Sie zumindest dieses Urteil wohl endlich verstanden haben. Das erfreut mich.


    Zumindest haben Sie erkannt, dass Sie Ihren schwulen Mandanten vorerst nicht weiterhelfen können in Gera.


    MfG
    Oerdiz

  • Zitat von "Oerdiz"

    Ihre Antworten werden, nach den Buchstaben zu urteilen, immer knapper. Das zeugt davon, dass Sie zumindest dieses Urteil wohl endlich verstanden haben. Das erfreut mich.


    Zumindest haben Sie erkannt, dass Sie Ihren schwulen Mandanten vorerst nicht weiterhelfen können in Gera.


    MfG
    Oerdiz


    Ach oerdiz, ich habe das Urteil schon verstanden, falls Sie lesen können meinen ersten Beitrag dazu.


    Ihre Beiträge sind ein Zeichen eines Alkoholmissbrauchs, Sie tun mir wirklich leid.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Zitat von "Hans-Christian"

    Ach oerdiz, ich habe das Urteil schon verstanden,

    Da bin ich mir aber nicht so sicher

    Zitat

    falls Sie lesen können meinen ersten Beitrag dazu.

    Ja ich kann lesen und dort lese ich

    Zitat

    Dieses Urteil, Quelle kann ich leider nicht genau angeben (wer sucht mal in der Datenbank vom BVerfG?), könnte ja bereits verwendet werden .

    Das zeigt doch deutlich, dass Sie so garnichts verstanden haben, bevor Sie hier im Forum Aufklärung gefunden haben.


    Zitat

    Ihre Beiträge sind ein Zeichen eines Alkoholmissbrauchs, Sie tun mir wirklich leid.

    Danke für Ihr Mitgefühl, aber wie Sie sehen, verstehe ich ein Urteil sogar noch mit 2 Promille Blutalkoholkonzentration. Sie hingegen verstehen es selbst nüchtern nicht. Und dann wollen Sie auch noch im Nachhinein so tun, als ob Sie von Anfang an den Durchblick gehabt hätten.


    Peinlich peinlich...

  • Zitat von "Oerdiz"

    ...
    Zumindest haben Sie erkannt, dass Sie Ihren schwulen Mandanten vorerst nicht weiterhelfen können in Gera.


    MfG
    Oerdiz


    Ja 2 Promille oder mehr, Sie tun mir wirklich leid.
    Ich hab Ihnen doch schon mal geraten, wenn Sie eine Flasche öffnen, schalten Sie den PC ab.


    Zum nun wirklich letzmaligen vergeblichen Hinweis, Sie können Ihre andere Auffassung in jeden Forum schreiben, Sie sollten sich aber zurückhalten, die Auffassung anderer zu diskriminieren. Sagen Sie was falsch ist, dafür ist man Ihnen dankbar. Wenn Sie aber andere vors Schienbein treten, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn es Reaktionen gibt.


    Wie sagten Sie einmal (O-Ton oerdiz):


    "Dennoch bin ich natürlich am weiteren Bestehen des Forums interessiert und werde mich künftig nicht mehr auf der Beziehungsebene mit anderen Usern streiten, so dass ein freundliches Miteinander hier gewährleistet ist."


    Es wäre nett, wenn Sie dies öfters mal in Ihre Erinnerung rufen würden.

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Hans-Christian"

    Zum nun wirklich letzmaligen vergeblichen Hinweis, Sie können Ihre andere Auffassung in jeden Forum schreiben, Sie sollten sich aber zurückhalten, die Auffassung anderer zu diskriminieren. Sagen Sie was falsch ist, dafür ist man Ihnen dankbar. Wenn Sie aber andere vors Schienbein treten, dann brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn es Reaktionen gibt.

    Ich habe Ihnen doch geschrieben, dass Ihre erstmalige Auffassung der Sachlage falsch war. Warum regen Sie sich dann hier auf? Sie haben es ja nun endlich, wenn auch verspätet, erkannt. Während Sie Hoffnung in dieses Urteil gesetzt haben, habe ich sogleich mitgeteilt, dass dieses Urteil überhauptnichts dahingehend bringt, dass man in ein paar Monaten nun aufgrund dieses Urteils die Schwulen- und Lesbenpaare zusammen veranlagt, wenn sie denn geheiratet haben.


    Zitat

    "Dennoch bin ich natürlich am weiteren Bestehen des Forums interessiert und werde mich künftig nicht mehr auf der Beziehungsebene mit anderen Usern streiten, so dass ein freundliches Miteinander hier gewährleistet ist.

    Dieser Satz von mir scheint bei Ihnen im Kopf eingebrannt zu sein, wie Musik auf einer Vinylplatte. Haben Sie nichts anderes auf Lager?

  • Zitat von "Oerdiz"

    ...

    Dieser Satz von mir scheint bei Ihnen im Kopf eingebrannt zu sein, wie Musik auf einer Vinylplatte.


    Es wäre wünschenswert, das er sich bei Ihnen einbrennt und Sie mahnt, wenn Sie wiedermal auf der Persönlichkeitsebene landen.
    Ich drücke Ihnen dazu die Daumen.

    mfg Hans-Christian
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  • Wissen Sie was, Sie gehen mir so extrem auf den Keks, dass ich kaum noch an mich halten kann.


    Jeder kann sich ob der Pein hier ein Bild machen. Da bringt es auch nichts, wenn Sie plötzlich so tun, als ob Sie das ja alles von Anfang an verstanden haben.


    Sie sind sehr oft im Steuersektor überfordert. Das liegt vielleicht auch daran, dass Sie als LOHI-Heini nur begrenzt tätig werden dürfen und von Dingen, die über diesen Grenzen liegen auch keine Ahnung haben.


    Und wenn Sie auch wirklich ein Ost-Diplom-Mathematiker sein mögen, ich weiß sehr gut, was ich von Ost-Abschlüssen zu halten habe.


    Verschonen Sie mich bitte künftig mit Ihren Angriffen. Im Steuerrecht sind Sie keine Größe, das wissen Sie selbst, daher müssen Sie sich hier nicht aufblasen.


    Hochachtungsvoll
    Oerdiz


  • Daran kann man den Alkoholspiegel messen. :mrgreen: :mrgreen:


    Zitat von "Oerdiz"

    ...was ich von Ost-Abschlüssen zu halten habe...


    Zitat von "Oerdiz"

    ...LOHI-Heini...


    Das kann nur ein stinküberheblicher Wessi. :mrgreen: :mrgreen:


    Ihr Motto oerdiz: [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/more/schilder/040.gif]


    Schön, dass es aber auch Menschen aus dem westlichen Bundesländern gibt und die zur Mehrzahl, die nicht so überheblich und arrogant wie oerdiz sind.

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  • Für Interessierte und Betroffene hier eine Empfehlung von Steuertipps, die auch oerdiz sehr gern nutzt.


    "Das Bundesverfassungsgericht prüft zurzeit, ob der Splittingtarif auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften angewendet werden darf. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner die Zusammenveranlagung beantragt haben und das Finanzamt ablehnt, können Sie sich mit diesem Muster-Einspruch auf das anhängige Verfahren berufen."


    Anhängige Beschwerden beim Verfassungsgericht 2 BvR 909/06 bzw. 2 BvR 288/07 sowie die Pressemeldung zum Urteil vom 23.07.2008 des BVerfG, auf welches ich hier im Thread Bezug genommen habe.


    siehe auch hier.


    "... Denn im Reformgesetz zur Erbschaftsteuer wurden Partnern einer eingetragener Partnerschaften bereits die steuerlichen Rechte wie Ehegatten eingeräumt..."


    Keine andere Argumentation als diese habe ich verwendet.


    Wer beantragt kann verlieren, wer nicht beantragt und wie hier auf den überheblichen und arroganten Finanzbeamten (nach eigener Erklärung) oerdiz hört, der hat schon verloren.


    Standpunkt von oerdiz dazu:

    Zitat von "oerdiz"

    Zumindest haben Sie erkannt, dass Sie Ihren schwulen Mandanten vorerst nicht weiterhelfen können in Gera.


    Da kommt doch eine Haltung zum Ausdruck. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/more/schilder/151.gif]

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"