Absetzbarkeit von Kosten bis zum Verkauf einer ETW

  • Hallo,


    1983 habe ich eine Eigentumswohnung. Ende 2006 bin ich dort ausgezogen um in ein neu gekauftes Haus zu ziehen. Ende 2007 habe ich die Wohnung dann verkaufen können. In wie weit lassen sich die angefallenen Kosten (Finanzierung, Wohngeld etc.) von Auszug bis Verkauf steuerlich geltend machen?


    Viele Grüße und Dank im vorraus

  • Ausnahme: Im Wohngeld-Abrechnung sind die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen enthalten und gesondert ausgewiesen.
    Dazu bitte mal hier im Forum weiterschmökern.

  • Diese "Ausnahme" greift aber nicht für den Zeitraum, da dort keine Selbstnutzung vorlag und die Wg. nicht als Haushalt bzw. haushaltsnah gilt. Der 35a gilt nur bis zum Auszugsdatum.
    Auch wenn jetzt wieder andere Meinungen kommen sollten.

  • Da hast Du recht.
    Einen Versuch könnte man aber dennoch starten:


    z.B., wenn die Aufwendungen für 2006, die in der Abrechnung 2006 im Jahre 2007 enthalten sind, in 2006 nicht geltend gemacht worden waren.
    Für die Abrechnung 2007 in 2008 sehe ich allerdings auch keine Möglichkeit.


    Gruß