Anlage AV - beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenvers.

  • Hallo!
    Herzlichen Dank schon mal fürs Lesen und Antworten!!
    Bei der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) komme ich an einem Punkt nicht weiter:
    was sind die "beitragspflichtigen Einnahmen i.S. d. Rentenversicherung" und wo findet man diese Angaben?
    (Mein Mann ist angestellt, unmittelbar begünstigt, ich selbständig: mittelbar begünstigt, betrifft also meinen Mann).


    (Oder muß er das "tatsächliche Entgelt" angeben? Ist damit das Bruttoeinkommen eines Jahres gemeint?)


    Nochmals danke, ich stehe auf dem Schlauch...!

  • Die Antwort vom Petz ist nicht richtig. Man weiß nie, welcher Sachverhalt hier zu Grunde liegt.


    Die beitragspflichtigen Einnahmen i.S. d. Rentenversicherung findet man auf der Jahresgehaltsabrechung für Dezember. Es wird unterschieden in sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Diese zwei Beträge können durchaus voneinander abweichen. Bei der Anlage AV gehts aber nur um die Feststellung, ob der Mindesteigenbetrag geleistet wurde, siehe § 86 EStG.