Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Hätte da mal eine Frage zu den Werbungskosten.


    Ein Beispiel aus der Arbeit meiner Frau (Zeitungsbotin). Sie muß einen Kunden nachliefern von zuhause nach Ziel X und wieder nach Hause sind es 32 km. Zählt ja nach der 3 Monatsregelung als Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte. Sie bekommt für die gesamte Strecke einen steuerfreien Zuschuß der aber unterhalb der 0,30 € liegt .
    Kann ich dann als einfache Kilometer bei Einkommenserklärung auch die 32 km angeben oder nur 16 km. Wenn nur die halbe Strecke dann müßte man doch logischerweise auch nur den halben steuerfreien Zuschuß angeben oder bin ich da nur zu naiv?

  • Gerechnet wird Entfernungskilometer x 0,3, und die Entfernung beträgt 16 km, oder?
    Der gesamte steuerfrei erhaltene Zuschuss ist gegenzurechnen.

  • Woher weisst Du das?
    Der TE schreibt:



    Zitat von "Weezer"

    Zählt ja nach der 3 Monatsregelung als Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte.

  • Als "Zeitungsbote" übt man eine EWT aus, jetzt wird es als auswärtige Tätigkeit bezeichnet. Die Fahrten zum Kunden sind keine Fahrten zur regelm. Arbeitsstätte, sondern Fahrten zum "Einsatzort" und sind daher zeitl. unbegrenzt mit 0,30/gefahrenen km als WK ansetzbar.
    s.a. R 9.5 LStR bzw. H 9.5 LStH bzw. dieses BMF (wobei die 30 km Grenze ab 2008 entfallen ist)

  • Gut, da magst Du recht haben, ich hab jetzt einfach die Angabe des TE, es handle sich um eine regelmässige Arbeitsstätte übernommen.

  • Der TE schreibt:

    Zitat

    Sie muß einen Kunden nachliefern von zuhause nach Ziel X und wieder nach Hause sind es 32 km


    Da könnte man doch davon ausgehen, das der "Kunde" keine regelmäßige Arbeitsstätte ist und demnach eine Zeitungsbotin eine Auswärtstätigkeit ausübt.


    Die falsche Interpretation des TE

    Zitat

    3 Monatsregelung als Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte


    macht die Fahrten nicht zu Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.


    Daher siehe Opa.

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
    Albert Einstein
    "Fürchte niemals den Konflikt. Er birgt mehr Möglichkeiten als Gefahren"

  • Zitat von "Opa"

    Na dann sind wir uns ja einig. :D


    Wiso, waren wir es denn vorher nicht?


    Man kann sich doch mal unterstützen? :wink:

    mfg Hans-Christian
    "Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muß man ein Philosoph sein. Für einen Mathematiker ist es zu schwierig."
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  • Also Nein, geehrter Opa, aber EWT bei einem Zeitungsboten?


    Und zwar sollte der Fragende doch bitte mal darstellen, wo die Ehefrau die Zeitungen verteilt. Wenn ich mir mal vorstelle, das ist ein Dorf- oder Stadtbezirk, dann ist das keinesfalls eine Einsatzwechseltätigkeit, weil von vornherein arbeitsvertraglich dieses Arbeitsgebiet feststeht. Bei einer EWT müssen die Arbeitsorte nämlich ungewiss sein, wie bei Bauarbeitern etc. >H 37 Weiträumiges Arbeitsgebiet LStH 2006. BFH vom 2.2.1994 - BStBl II S. 422.


    Denn, wenn eine Zeitungsbotin am Morgen 100 Haushalte mit der lokalen Tageszeitung versorgt, warum sollte da anders zu beruteilen sein, wie wenn der Forstwirt im Wald am Morgen 50 Kiefern fällt über eine Strecke von 400 m. Da wie gesagt die Einsatzorte bekannt sind, handelt es sich insgesamt um eine regelm. Arbeitsstätte. Die Nachlieferung an den Kunden stellt hingegen eine Dienstreise dar und da liegt der Fragende doch genau richtig damit, dass ab 3 Monaten dieser Ort auch zur regelm. Arbeitsstätte wird.

  • Zitat von "Weezer"

    Hätte da mal eine Frage zu den Werbungskosten.


    Ein Beispiel aus der Arbeit meiner Frau (Zeitungsbotin). Sie muß einen Kunden nachliefern von zuhause nach Ziel X und wieder nach Hause sind es 32 km. Zählt ja nach der 3 Monatsregelung als Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte. Sie bekommt für die gesamte Strecke einen steuerfreien Zuschuß der aber unterhalb der 0,30 € liegt .
    Kann ich dann als einfache Kilometer bei Einkommenserklärung auch die 32 km angeben oder nur 16 km. Wenn nur die halbe Strecke dann müßte man doch logischerweise auch nur den halben steuerfreien Zuschuß angeben oder bin ich da nur zu naiv?


    Um welches Jahr geht es?

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Oerdiz"

    ...
    Und zwar sollte der Fragende doch bitte mal darstellen, wo die Ehefrau die Zeitungen verteilt. Wenn ich mir mal vorstelle, das ist ein Dorf- oder Stadtbezirk, dann ist das keinesfalls eine Einsatzwechseltätigkeit, weil von vornherein arbeitsvertraglich dieses Arbeitsgebiet feststeht. .....


    Bei einem Kunden von 16km Entfernung wird nicht mehr von einem weiträumigen Arbeitsgebiet gesprochen, geänderte Rechtssprechung.

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Oerdiz"

    .... Die Nachlieferung an den Kunden stellt hingegen eine Dienstreise dar und da liegt der Fragende doch genau richtig damit, dass ab 3 Monaten dieser Ort auch zur regelm. Arbeitsstätte wird.


    Dies gilt nicht mehr ab 2008.

    mfg Hans-Christian
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  • @ Opa


    Der Zustellbezirk ist in den Richtlinie jedoch genannt unter "weiträumiges Arbeitsgebiet". Und ich denke mal es geht um 2007 nach meiner Logik, dann der Fragende möchte da wohl die Steuererklärung für erstellen, warum sollte er also für 2008 fragen?


    Und wenn ich einen Zustellbezirk habe, das kann ein Stadtteil oder ein Dorf sein oder was auch immer und nun ist für einen Kunden für einen absehbaren Zeitraum eine Zeitung 16 km weit zu liefern, also was da jetzt EWT sein soll, das kann ich leider nicht erkennen.


    Der Zustellbezirk ist die regelm. Arbeitsstätte und die Auslieferung in 16 km Entfernung das sind Dienstreisen, weil zeitlich absehbar.


    Kann also die Meinung von Ihnen und Hans-Christian leider nicht teilen.

  • Zitat von "Oerdiz"

    ...Der Zustellbezirk ist die regelm. Arbeitsstätte und die Auslieferung in 16 km Entfernung das sind Dienstreisen, weil zeitlich absehbar.
    ....


    Die anderen Kunden sind also keine DR?
    Nur der Kunde, der 16km entfernt ist?
    :?: :?: :?:
    Da ist mir zuviel Glaskugel.
    Ich sprach u.a. von "könnte", mangels weiterer Informationen.
    Da müßte wohl der TE mehr dazu sagen und auch die Fragen beantworten.

    mfg Hans-Christian
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  • Zitat von "Oerdiz"

    Lesen Sie doch den Ausgangsbeitrag, das hilft schon weiter.


    Empfehle ich Ihnen auch.

    mfg Hans-Christian
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