Hätte da mal eine Frage zu den Werbungskosten.
Ein Beispiel aus der Arbeit meiner Frau (Zeitungsbotin). Sie muß einen Kunden nachliefern von zuhause nach Ziel X und wieder nach Hause sind es 32 km. Zählt ja nach der 3 Monatsregelung als Fahrt zwischen Wohnung und regelmäßige Arbeitsstätte. Sie bekommt für die gesamte Strecke einen steuerfreien Zuschuß der aber unterhalb der 0,30 € liegt .
Kann ich dann als einfache Kilometer bei Einkommenserklärung auch die 32 km angeben oder nur 16 km. Wenn nur die halbe Strecke dann müßte man doch logischerweise auch nur den halben steuerfreien Zuschuß angeben oder bin ich da nur zu naiv?