Umsatzsteuererstattung als Einnahme

  • Zu Eurer Kenntnisnahme


    Soeben via Telefax 0180/53545737 an den Buhl Data Support geschickt:


    Sehr geehrte Damen und Herren!


    Im Forum Ihres Programmes „Mein Büro 2007“ wird Ihre Hilfe dringend benötigt!!


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic1641.html">http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic1641.html</a><!-- m -->


    Es handelt sich um den Beitrag „Umsatzsteuererstattung als Einnahme“ von Christiane Anders.


    Die Basisfrage ist: Umsatzsteuerrückerstattungen des Finanzamtes müssen als Einnahme verbucht werden. Und zwar werden sie in die Zeile 8 der Einnahmeüberschussrechnung eingetragen (...in älteren Formularen ist es die Zeile 7). Mit welchem Konto kommt man hier zum Ziel?


    Mein zuständiger Sachbearbeiter vom Finanzamt Neumünster hat es mir auf genaueste Nachfrage expliziert bestätigt.

  • Moin Moin Volkmar!


    Zitat von &quot;vauha&quot;

    Ich habe mir's im Programm eben nochmal direkt angeschaut: Unter den Einnahmekategorien fehlt tatsächlich das Konto 1780. Aus steuerlich-buchhalterischer Sicht ist das ein Fehler.


    Auch das Konto 1790 fehlt hier.


    ...fahr den Puls runter! :)


    Wenn du das Dialogfeld "Erlöse" zum Zuordnen aufrufst >
    > "Kategorie" > "Weitere..."
    > es erscheint das Dialogfeld "Kategorie wählen", wenn es dort noch nicht in der Scroll-Liste ist
    > unten links auf "Buchungskategorien bearbeiten" (oder F5 drücken)
    > es erscheint das Dialogfeld "Buchungskategorien bearbeiten..."
    > und dort findest Du dann Dein Konto 1780 (...und natürlich noch viele andere!)
    > nun mußt Du auf das Konto 1780 doppelklicken und es erscheint das Dialogfeld "Kategorie-Einstellungen"
    > Gehe bei "Anzeige in:" auf das Dropdown und stelle Dir die Erscheinung nach Deinem Wünschen ein


    >> "Kostenliste Standard" zeigt Dir bei einer Übernahme durch den OK-Button das Konto dann bei Deinen weiteren Buchungen unter dem Dialogfeld "Kategorie" > "Kategorie wählen" primär dort an


    >> "Kostenliste Erweitert" zeigt Dir bei einer Übernahme durch den OK-Button das Konto dann bei Deinen weiteren Buchungen unter dem Dialogfeld "Kategorie" > "Kategorie wählen" und dann unter "Weitere..." dort an


    >> "Unsichtbar" :shock: ... :?: ...habe ich noch nicht ausprobiert. Das müssen andere hier im Forum beantworten :P


    Liebe Grüße aus dem hohen windigen Norden!

  • Hallo Jäger des Lichts,


    danke für den Tip! Aber zufrieden bin ich mit der Geschichte immer noch nicht:


    'Mein Büro' wendet sich ja an Freiberufler und Selbständige, die wenig bis keine Ahnung von Buchhaltung haben. Wenn da ein wirklicher Standardvorgang wie die USt.-Erstattung nicht ohne zwei Seiten Forums-Diskussion gemacht werden kann, besteht bei der Ergonomie des Programms m.E. Nachbesserungsbedarf.


    Die beiden Konten 1780 und 1790 sind eigentlich auch auf der Einnahmenseite Standardkonten und sollten daher nicht erst aus dem Vorratskeller ausgemottet werden müssen :wink:


    In der Weise, wie die Standard-Konten (bzw. -Kategorien) für Umsätze mit dem Finanzamt im Auslieferungszustand der Software angeboten werden, sind Fehler bei der EÜR offensichtlich vorprogrammiert.


    Auf die Schnelle fällt mir leider auch nichts ein, wie man diese Thema einigermaßen verständlich entschärfen kann. Mein vorläufiger Vorschlag wäre, das Thema im Handbuch und in der Programmhilfe genauer darzustellen. Zusätzlich sollte bei Ausgaben und Einnahmen ans und vom Finanzamt automatisch eine Kontexthilfe aufpoppen.


    Wie gesagt, diese Einnahmen und Ausgaben sprengen das üblichen EÜR-Denkmodell.


    Gruß,


    Volkmar



    PS: Hier im Rhein-Main-Gebiet hat's auch ganz schön gepustet...

  • Wie läßt man seine Kunden eiskalt auflaufen!


    Aus einer soeben erhaltenen eM@il von Buhl Data. Liest selbst:



    Es gibt noch andere Firmen, die Software für einen "dummen" Freiberufler wie mich anbieten. Ich werde mich anders orientieren.

  • Diese Antwort vom Buhl-Support ist wirklich mehr als enttäuschend. Und außerdem ja noch dummes Zeug: Es geht hier ja schließlich nicht um eine Steuerberatung, es geht ganz einfach nur darum, dass sich die Software 'Mein Büro' steuerlich korrekt verhält und den normalen Otto-Normal-User von den simpelsten Fehlern abhält. Der Support hat's sich da mal wieder sehr einfach gemacht... :(


    Gruß,


    Volkmar

  • Zitat von &quot;vauha&quot;

    Diese Antwort vom Buhl-Support ist wirklich mehr als enttäuschend. Und außerdem ja noch dummes Zeug: Es geht hier ja schließlich nicht um eine Steuerberatung, es geht ganz einfach nur darum, dass sich die Software 'Mein Büro' steuerlich korrekt verhält und den normalen Otto-Normal-User von den simpelsten Fehlern abhält. Der Support hat's sich da mal wieder sehr einfach gemacht...


    Ich schließe mich Dir an. Es dreht sich bei unserem Problem um eine eine reine Verständnisfrage (!) zur Programmbedienung. Oder :?: :!:


    Letztendlich sind wir es, die die Steuerklärung unterschrieben beim Finanzamt abgeben. Ich habe meine Ansprechpartner beim Finanzamt immer als sehr sehr höflich und sehr angenehm empfunden, aber in der Sache KNALLHART UND FEST!! Und falsche Angaben stellen einen Gesetzesverstoß dar, für den ich/wir alleine haftbar gemacht werden.


    Hier wird die Verantwortung auf andere "abgewälzt". Aber wie sagte es einmal irgend so ein schlauer Mensch: Verantwortung zu tragen heißt, Antworten zu finden, auf gestellte und ungestellte Fragen.

  • Da ja offensichtlich viele Nutzer von 'Mein Büro' mit diesem Thema Probleme haben (der Anzahl der Aufrufe nach zu urteilen), habe ich hier einmal eine Aufstellung der relevanten Kategorien (Konten) und ihre Bedeutung zusammengestellt. Das meiste stammt aus der WISO-Kaufmann-Newsgroup.


    1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Hier werden die monatlichen oder quartalsweisen Vorauszahlungen entsprechend der USt.-Voranmeldung gebucht. Aber auch die Erstattungen, wenn man mehr Ausgaben als Einnahmen hatte.


    1790 Umsatzsteuer Vorjahr: Für die USt.-Zahlungen oder Erstattungen, die zum letzten Jahr gehören.


    1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr: Für uns Normalsterbliche ohne Bedeutung.


    1791 Umsatzsteuer frühere Jahre: Für Nachzahlungen oder Erstattungen früherer Jahre (z.B. nach
    Betriebsprüfung)


    1781 Umsatzsteuer - Vorauszahlungen 1/11: Einmal-jährliche Zahlung, wenn man Dauerfristverlängerung beantragt hat.


    Erläuterung zum letztgenannten Konto: Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann eine Dauerfristverlängerung beantragt werden. Wurde eine Dauerfristverlängerung erteilt, kann die Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig einen Monat nach der ursprünglichen Abgabefrist beim Finanzamt eingereicht werden.
    Beispiel: Muss man seine UStVA vierteljährlich abgeben, gelten normalerweise die Abgabetermine 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar (des darauffolgendes Jahres). Mit Dauerfristverlängerung ist es dann der 10. Mai, 10. August, 10. November und 10. Februar (des darauffolgendes Jahres).


    Bei Unternehmern, die zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverlängerung nur stattgegeben, wenn diese jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr anmelden und entrichten.


    Eine Umsatzsteuererstattung darf normalerweise nicht auf ein Erlöskonto gebucht werden (bzw. es darf keine Erlöskategorie zugeordnet werden), da USt.-Erstattungen keine Erlöse sind. Ein Konto der 8000er-Gruppe ist daher in diesem Zusammenhang falsch. Wenn das kleine Helferlein anderer Meinung ist, möge es bitte Einspruch einlegen :wink:


    Ansonsten erst einmal ein schönes Wochenende an alle in der Runde!


    Gruß,


    Volkmar

  • Zu Eurer Kenntnisnahme (...wg. der Umsatzsteuerrückerstattung vom Finanzamt):



    Ich habe diese eM@il gerade von meinem Server abgehohlt. Hoffentlich tut sich jetzt da etwas. Auf alle Fälle erfreut mich so eine Reaktion der Fa. Buhl Data sehr!

  • Bitte keine Diskussion mehr...


    Einfach nur eine Antwort: Wo muss ich die Umsatzsteuererstattung von November 2006, die jetzt erst überwiesen wurde verbuchen ???


    Bitte nur ein vorhandenes Konto in MB 2007 benennen !!!


    Danke,


    Stormmaster

  • Meiner Meinung nach ist das Konto 1790 ein Konto der Kategorie Ausgaben also nur zu bebuchen bei Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt. Bei Rückerstattungen nehme ich nach wie vor 8955, da dies auch die einzige Möglichkeit zu sein scheint, das der Betrag bei der EÜR in der richtigen Zeile erscheint.

  • Moin moin Ihr alle!


    Ich habe mich ganz bewußt in den letzten Tagen zurück gehalten, stehe aber im eM@il-Austausch mit Buhl Data.


    Da die Wogen aber wieder hochgehen, folgendes Zitat aus der letzten Mail von Buhl Data zu Eurer Kenntnisnahme:


    Zitat

    1.) Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt bezüglich des korrekten Ausweise der Umsatzsteuerrückerstattung konnte von uns reproduziert werden. Leider können wir Ihnen momentan keinen adäquaten Lösungsvorschlag anbieten. Ihre Anfrage wurde an unsere Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Sobald eine Lösung vorliegt, werden Sie selbstverständlich unverzüglich benachrichtigt.


    Das Heißt: Es gibt zur Zeit noch nicht die Möglichkeit, eine Umsatzsteuerrückerstattung als Einnahme korrekt in die Zeile 8 des EÜR-Formulars zu buchen! Buhl Data arbeitet aber daran (siehe Zitat)!!


    Das Konto 1790 ist definitiv falsch, da es sich bei diesem Konto um eine Ausgabenkatagorie handelt!


    Eine Umsatzsteuerrückerstattung ist eine Einnahme und muss auch so verbucht werden.


    Das Konto 8955 funktioniert nicht! ...jedenfalls nicht bei mir! Und ich meine auch bei anderen (siehe andere Forum-Beiträge).


    Egal wie: Sobald mir Buhl Data eine Lösung unterbreitet, werde ich sie unverzüglich hier ins Forum setzen!! Bis dann!

  • Hallo Christiane,


    das dumme ist nur, dass 8955 eigentlich nicht das richtige Konto ist. Offenbar - dem Schreiben vom Support nach zu urteilen - wird bei Buhl ja wohl auch an der Sache nachgebessert.


    Funktioniert's bei Dir auch für die USt.-Erklärung? Dann ist 8955 ja vielleicht erst einmal als vorübergehende Krücke zu betrachten.


    Man sollte dann aber aufpassen, dass nach einem Update von MB (mit Korrektur des Fehlers) immer noch alles richtig ins EÜR-Formular und in die USt.-Erklärung eingetragen wird.


    Ansonsten würde ich mir jetzt wirklich mal wünschen, dass sich hier jemand von den Programmmachern bzw. von Buhl zu der Geschichte äußert: Dass mal jemand wirklich verbindlich sagt, was als Interimslösung gemacht werden sollte.


    Gruß,


    Volkmar


    Nachtrag: Lighthunter war schneller. Aber: Wie oben schon gesagt, Konten (oder wie es hier heißt, Kategorien) können durchaus sowohl für Einnahmen als auch Ausgaben zuständig sein. Das ist in allen Buchungsprogrammen und EÜR-Programmen so, beispielsweise im entsprechenden WISO-Sparbuch-Modul und in 'Mein Geld'.


    Die Programmlogik muss die Einnahmen und Ausgaben der gleichen Kategorie dann nur richtig weiterverarbeiten.

  • Zitat von &quot;Lighthunter&quot;

    Egal wie: Sobald mir Buhl Data eine Lösung unterbreitet, werde ich sie unverzüglich hier ins Forum setzen!! Bis dann!


    Ich hoffe das wird Buhl dann auch selber tun. Bedeutet das, dass ich bis dahin meine ganzen Rückerstattungen nicht korrekt verbuchen kann ???


    Oder gibt es eine Übergangslösung ???


    Zitat von &quot;vauha&quot;

    Ansonsten würde ich mir jetzt wirklich mal wünschen, dass sich hier jemand von den Programmmachern bzw. von Buhl zu der Geschichte äußert: Dass mal jemand wirklich verbindlich sagt, was als Interimslösung gemacht werden sollte.


    Da bin ich voll Deiner Meinung !!!

  • Moin Moin Stormmaster!


    Zitat von &quot;Stormmaster&quot;

    Bedeutet das, dass ich bis dahin meine ganzen Rückerstattungen nicht korrekt verbuchen kann ??? Oder gibt es eine Übergangslösung ???


    ...da hatte ohrenbär schon was vorgeschlagen...


    Zitat von &quot;ohrenbaer&quot;

    Wenn es brennt: Man kann die Zahlen in den Formularen auch manuell editieren. Es kann sich ja um maximal zwölf Erstattungen für 2006 handeln


    Das funktioniert und wird auch im EÜR-Formular richtig gerechnet. So kann man es beim Finanzamt einreichen. Es ist nur ärgerlich, dass man dann dem Programm immer "hinterher" rechnen muss...

  • Hallo ,


    das Vorsteuerkonto ist ein Bestandkonto. Die Vorsteuer stellt einen Erstattungsanspruch an das Finanzamt dar und gehört im der Bilanz zu den sonstigen Forderungen.
    Das Umsatzsteuerkonto ist ebenfalls ein Bestandkonto (Passivkonto). Die Umsatzsteuer stellt eine Verbindlichkeit des Unternehmens an das Finanzamt dar und gehört in der Bilanz zu den sonstigen Verbindlichkeiten.
    Da die Bilanz nur zu einem Stichtag aufgestellt wird, werden dann alle Vorsteuer- und Umsatzkonten auf einem Umsatzkonto abgeschlossen, so dass nur die Zahllast bzw. eine Erstattung in der Bilanz ausgewiesen wird.


    Nachzulesen : <!-- m --><a class="postlink" href="http://studentensupport.de/store/buchhaltung.ashx">http://studentensupport.de/store/buchhaltung.ashx</a><!-- m -->


    So, das bedeutet: wenn Ihr die UmSt.-Voranmeldung abgibt, dann entweder sollt Ihr zahlen, (verbindlichkeiten), oder kriegt Ihr Erstattungen ( Forderungen ). Als von Bankkonto gebucht wird , sollt Ihr auf Umsatzsteuer konto umbuchen ( entweder soll , oder haben )
    All diese Kontos sind von 1760 bis 1790 und von 1560 bis 1580 ( SKR 03).


    In ganzem Jahr zu sehen, hat man soll auf Umsatzsteuerkonto. ( Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt ). Wenn aber die Vorsteuer höher war, als die Umsatsteuer( Also Ihr habt mehr Ausgaben, als Einahmen gehabt ), dann wie auch schon kleines Helferlein gesagt hat: Erlöse
    Bitte beim einrichten neue Kontos ( Probleme mit 8955 ) auf Gliederungszuordnungen achten ! ( Passiva bzw Aktiva , etc. )


    Ich hoffe geholfen zu haben . Gruß Luisy

    Ich bin so geboren, alles andere wird dazu gelernt.

  • Zitat von &quot;Lighthunter&quot;

    Moin Moin Stormmaster!



    ...da hatte ohrenbär schon was vorgeschlagen...


    Was hatte er denn vorgeschlagen ???


    Wo bleibt eigentlich mal eine Aussage von den Buhl-Leuten ?????????????

  • Zuerst mal zum Sturmmeister:


    In dem Beitrag, den Du zitiert hast, steht doch alles, was Du wissen willst.


    Zitat

    Wenn es brennt: Man kann die Zahlen in den Formularen auch manuell editieren. Es kann sich ja um maximal zwölf Erstattungen für 2006 handeln


    (Ich habe aber das Original von ohrenbaer noch nirgends finden können, weiß also nicht, wo der Lichtjäger sein Zitat her hat)


    Und jetzt zu Luisy:


    Das, was Du da geschrieben hast, ist ja an und für sich nicht falsch, gilt aber - wie Du ja selbst geschrieben hast - für eine Bilanz. Mit MB macht man aber keine Bilanz, sondern eine EÜR. Bei der EÜR gibt es keine Verbindlichkeiten und Forderungen, sondern nur direkte und konkrete Geldflüsse in Form von Einnahmen und Ausgaben.


    Und bei der EÜR gehören Gelder vom Finanzamt nicht auf ein Erlöskonto, zumindest nicht, wenn es sich um Umsatzsteuerbeträge handelt!
    Ausnahme: Du hast dem Finanzamt etwas verkauft. Wenn die entsprechende Rechnung dann bezahlt wird, darfst Du die natürlich als Erlös buchen. :wink:


    Das Problem bei MB besteht letztlich darin, dass die Kategorien streng nach Einnahmen und Ausgaben getrennt sind, sich aber an den Kontenrahmen SKR03 anlehnen. Das führt zu Konflikten, die noch gelöst werden müssen.
    Ich finde die Anlehnung an den SKR03 übrigens gut: Wenn man dann irgendwann tatsächlich mal bilanzieren muss, fällt die Umstellung leichter. Außerdem kann's so auch ein Steuerberater verstehen (wenn man denn meint, einen zu brauchen).


    Gruß,


    Volkmar


    Nachtrag: Die Firma Buhl hat ja nun umfangreiche Erfahrung mit EÜR-fähiger Software: Sparbuch, Rechnungsbuch, Kaufmann, usw.
    Wie konnte dieser relativ zentrale Punkt übersehen werden?
    Frage in die Runde: Hat jemand Erfahrung mit der "großen" Version von MB, nämlich OrgaMax? Wie funktionieren solche Geschichten dort? Bitte melden!

  • Lieber vauha,


    natürlich hast Du recht, ich wollte bloss ein bisschen verständlich machen, warum, was, wieso.....:oops:
    Bilanzierung und EÜR unterscheidet sich vor allem in der zeitlichen Abgrenzung. Deswegen Verbindlichkeit und Forderung.Ein Unternehmer hat die gleiche EÜR mit einfacher oder doppelter Buchführung. Differrenz darf nur wegen der ist/soll Versteuerung sein.


    Glaub mir, viele würden einfache Lösungen gerne nehmen, wüssten die aber nicht, warum so. Doch machen wir jetzt einfach :wink:


    Umsatzsteuererstattung laufendes Jahr : ( Soll an Haben ! ) 1200 Bank an 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.


    Gruß, Luisy

    Ich bin so geboren, alles andere wird dazu gelernt.