Weiss jemand, ob es rein rechtlich einen Unterschied macht, ob auf dem Schreiben nun >Angebot< oder >Kostenvoranschlag< steht?
Einige Kunden möchten von mir einen Kostenvoranschlag. Ich schicke denen dann ein Angebot. Bisher hat sich zwar niemand beschwert, ich wüsste halt nur gerne, ob es dort rechtlich einen Unteschied gibt.