Hallo...
für mich stellt sich folgende Situation dar:
Ich lebe in Nürnberg und gehe hier auch meiner Arbeit als Angestellter nach. Seit zwei Jahren habe ich eine Lebenspartnerin welche 250 KM entfernt wohnt, 2 Kinder hat und selbst einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Aufgrund der Kinder ist es für sie nicht möglich zu mir zu ziehen. Daher haben wir beschlossen, dass wir unseren Hauptwohnsitz zu ihr verlegen, einen gemeinsame Wohnung beziehen und ich meine Wohnung in Nürnberg als Zweitwohnsitz beibehalten werde aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit.
Kann ich unter diesen Voraussetzungen eine Familienheimfahrt pro Woche geltend machen, ist diese begrenzt und wie würde sich diese bei 250 KM auswirken?
Vielen Dank im Voraus