Familienheimfahrt oder doppelte Haushaltsführung

  • Hallo...
    für mich stellt sich folgende Situation dar:
    Ich lebe in Nürnberg und gehe hier auch meiner Arbeit als Angestellter nach. Seit zwei Jahren habe ich eine Lebenspartnerin welche 250 KM entfernt wohnt, 2 Kinder hat und selbst einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Aufgrund der Kinder ist es für sie nicht möglich zu mir zu ziehen. Daher haben wir beschlossen, dass wir unseren Hauptwohnsitz zu ihr verlegen, einen gemeinsame Wohnung beziehen und ich meine Wohnung in Nürnberg als Zweitwohnsitz beibehalten werde aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit.


    Kann ich unter diesen Voraussetzungen eine Familienheimfahrt pro Woche geltend machen, ist diese begrenzt und wie würde sich diese bei 250 KM auswirken?



    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo Don Camillo,


    eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, weil der Umzug zur Lebenspartnerin privat veranlasst ist. Die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte können Sie aber ansetzen, so wie sie tatsächlich angefallen sind, also einmal wöchentlich die 250 km und 4 mal wöchentlich die km von Nbg zur Arbeit. Wenn Sie tatsächlich mit dem Kfz gefahren sind, gibt es keine Begrenzung, aber möglicherweise möchte das Finanzamt einen Nachweis, dass Sie tatsächlich so oft gefahren sind, anhand von Werkstattrechnungen mit km-Ständen. Wie sich die Fahrten auswirken? Natürlich gut, bzw. besser, als wenn Sie nur Ihre FK Nbg-Arbeitsstätte geltend machen könnten.


    Gruß Siegi