Hallo zusammen,
ich bin berufstätig und studiere seit Sep. 2007 an einer Berufsakademie abends. Die Kosten für das Studium möchte ich in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben (!) ansetzen. Der Steuerbescheid kam gestern, und dort wurden die Kosten als Werbungskosten angesehen. Zusammen mit meinen übrigen WK komme ich jedoch nicht über 920 Euro, so dass die WK-Pauschale angesetzt wurde.
Gegen den Bescheid will ich mit folgendem Brief Einspruch erheben.
Eure Meinungen bitte: Ist dieser Brief schlüssig, stimmig, einleuchtend, sinnvoll?
Info:
gelernter und ausgeübter Beruf: Anwendungsentwickler
Studium: Informatik-Betriebswirt
[Brief]Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 10.11.2008 lege ich Einspruch ein.
Sie haben meine Weiterbildungskosten nicht als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten anerkannt. Ich beantrage, meine Weiterbildungskosten als Sonderausgaben anzuerkennen.
Begründung
- Die Weiterbildung ist nicht beruflich veranlasst. Ich habe mich für das Abendstudium an der Akademie selbst entschieden und mich selbst immatrikuliert. Die Initiative ging allein von mir aus.
- Meine bisherige Ausbildung besteht aus einer gewöhnlichen Berufsausbildung, so dass dieses Studium als Erststudium anzusehen ist.
- Das Studium findet nicht im Rahmen eines Dienstverhältnis' statt. Es ist unabhängig von meinem jetzigen Beruf und Arbeitgeber.
- Es ist nicht zur Sicherung der gegenwärtigen Arbeitsstelle erforderlich.
- Informatik-Betriebswirt ist keine Fortbildung für den Beruf „Anwendungsentwickler“. Es ist ein anderer, genereller Berufszweig, der auf die Betriebswirtschaft mit IT-Bezug ausgelegt ist. Typische Fortbildungen eines Anwendungsentwickler sind dagegen Lehrgänge wie JAVA-Programmierung, Datenbankadministration oder WEB-Entwicklung.
- Ich entschied mich für den Informatik-Betriebswirt, um meinen Marktwert in einem neuen Beruf mit Wirtschaftsdiplom zu steigern, und nicht, um ein diplomierter Anwendungsentwickler zu werden.
Vielleicht liegt es am Ausdruck „Informatik“, dass Sie hier eine Fortbildung annehmen. Aber diese Annahme ist genausowenig zutreffend, wie wenig man bei einem Automechaniker von einer Fortbildung sprechen kann, der ein Ingenieursstudium beginnt.
Sollten Sie meinen Einspruch nicht abhelfen können, erläutern Sie bitte die Gründe.
...
[/Brief]
Um die Diskussion nicht in die falsche Richtung gleiten zu lassen, hier noch ein paar Infos:
- meine übrigen Werbungskosten liegen bei unter 500 Euro
- die (4x) jährlichen Studienkosten liegen deutlich unter 4000 (= max Sonderausgaben für Ausbildung)
- ich möchte nicht, dass die Studienkosten erst die WK-Pauschale "auffüllen", bevor sie steuerlich wirksam werden.
In diversen Foren lese ich immer das umgekehrte Problem, dass man Ausbildungskosten als Werbungskosten anerkannt haben möchte. In meinem Fall ist es aber vorteilhafter, wenn sie als Sonderausgaben berechnet werden.
Gruß & Danke
Erwin