Hallo alle zusammen,
leider musste ich für meinen Betrieb Kurzarbeit anmelden.
Jetzt habe ich mit der Software folgendes Problem.
Laut dem Buhl email Support ist der Kaufmann nicht dazu in der Lage Kurzarbeitergeld (KUG) zu errechnen.
Ist ja auch weiter gar nicht schlimm. Das geht ja relativ einfach mit den entsprechenden Tabellen und Anleitungen des Arbeitsamtes. Habe ich das KUG jedoch selbst errechnet, muss für die Sozialversicherung ein Beitrag errechnet und gemeldet werden. Zur Bemessung des Beitrags muss ein fiktives Arbeitsentgelt herangezogen werden. Das sind 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Istentgelt. Und hierfür sind Beiträge zur Kranken- Pflege- und Rentenversicherung abzuführen und zwar vom Arbeitgeber allein inklusiv des Beitragszuschlages von 0,9% für gesetzlich Krankenversicherte.
Und genau hier liegt mein Problem. Wie kann ich eine Lohnart anlegen, wo die Beiträge zur Sozialversicherung genau so berechnet werden? Könnte ich natürlich auch so machen ohne die Software. Zieht dann aber natürlich nach sich, das auch Entgeltbescheinigungen und Lohnsteuerbescheinigungen nicht mehr mit der Software erstellt werden können, da das KUG zwar nicht lohnsteuerpflichtig ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt und daher auch der Lohnsteuerkarte gesondert zu bescheinigen ist.
Ich hoffe, das einer von Euch eine gute Idee hat.
Grüße
Winz