Lohnart Kurzarbeitergeld

  • Hallo alle zusammen,


    leider musste ich für meinen Betrieb Kurzarbeit anmelden.


    Jetzt habe ich mit der Software folgendes Problem.


    Laut dem Buhl email Support ist der Kaufmann nicht dazu in der Lage Kurzarbeitergeld (KUG) zu errechnen.


    Ist ja auch weiter gar nicht schlimm. Das geht ja relativ einfach mit den entsprechenden Tabellen und Anleitungen des Arbeitsamtes. Habe ich das KUG jedoch selbst errechnet, muss für die Sozialversicherung ein Beitrag errechnet und gemeldet werden. Zur Bemessung des Beitrags muss ein fiktives Arbeitsentgelt herangezogen werden. Das sind 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll- und dem Istentgelt. Und hierfür sind Beiträge zur Kranken- Pflege- und Rentenversicherung abzuführen und zwar vom Arbeitgeber allein inklusiv des Beitragszuschlages von 0,9% für gesetzlich Krankenversicherte.


    Und genau hier liegt mein Problem. Wie kann ich eine Lohnart anlegen, wo die Beiträge zur Sozialversicherung genau so berechnet werden? Könnte ich natürlich auch so machen ohne die Software. Zieht dann aber natürlich nach sich, das auch Entgeltbescheinigungen und Lohnsteuerbescheinigungen nicht mehr mit der Software erstellt werden können, da das KUG zwar nicht lohnsteuerpflichtig ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt und daher auch der Lohnsteuerkarte gesondert zu bescheinigen ist.


    Ich hoffe, das einer von Euch eine gute Idee hat.


    Grüße


    Winz

  • Hallo Winz,


    lies mal bitte diesen Beitrag KUG
    geht also offensichtlich gar nicht.


    Vielleicht funktioniert folgende Konstruktion. Habs aber nicht probiert.


    Das "fiktive" Gehalt aufgrund dessen die LSt und SV berechnet wird, wie eine
    1. Lohnart als "Andere Zahlung" als Zuzahlung wie VWL, Provision oder aehnliches anlegen.
    Da in diesem Fall der AG und nicht der AN die 0,9% zahlen muss, im Programm aber die 0,9% fest dem AN zugeordnet sind gibt es vielleicht hier ein Problem.
    2. Lohnart als "Andere Zahlung" als Abzug wie VWL sodass der Auszahlungsbetrag Null ist.

  • Hallo


    ich fasse dieses Thema jetzt nochmal auf, da ich auch die Berechnung des KUG benötige.


    Habe hier im Forum bereits mehrmals gelesen dass Kaufmann kein KUG
    berechnen kann, aber ich würd die Konstruktion von Franco gern
    probieren.


    Franco:


    Kannst Du vielleicht mal näher erklären was ich in der Lohnart noch zusätzlich eintragen muss?




    Momentan ist es so bei mir, dass ich nur einen Mitarbeiter über KUG
    abrechnen muss, fünf weitere AN werden normal abgerechnet. Ich hab auch
    schon überlegt, nur den einen AN über ein andres lohnprogramm
    abzurechnen, aber das wird dann alles zu umständlich. Es muss doch eine
    andre Lösung geben????

  • Hallo Frank,


    die Beschreibung ist vollstaendig.


    Probiere es einfach einmal aus, nachdem Du ein Mantensicherung gemacht hast.


    Eva-Maria hat ja zu KUG ja schon einiges geschrieben, vielleicht kann Sie ja einmal eine Anmerkung zu der von mir angedachten Moeglichkeit schreiben.

  • Hallo Frank,
    du kannst mit dem Kaufmann 2009 definitiv kein KUG berechnen.


    Inzwischen habe ich die Auskunft von Microtech, dass zumindest in der BüroplusNext Version 10 die Abrechnung von KUG berücksichtigt ist. Es soll dazu auch schon ein Prerelease -käuflich zu erwerben - geben.


    Leider habe ich noch keine Auskunft dazu bekommen, ob das für den Kaufmann auch geplant ist.
    Frag' doch auch mal bei Buhl an, vielleicht gibt es dazu schon Informationen.