Verlustausgleich - Verlustrücktrag / Verlustvortrag wie funktioniert das mit WISO

  • Guten Tag,

    noch neu bei dem WISO Programm Sparbuch 09 habe ich an die Profis folgende Frage (funktional & steuerrechtlich).


    Es geht um den Programmpunkt Einkommensteuer 2008/Private Veräusserungsgeschäfte/Verlustausgleich:
    Situation:
    - Gewinn mit Spekulationsgeschäften im Jahr 07
    - Verlust mit S.im Jahr 08


    Fragen:
    -bei welchen Unterpunkten muss ich den Verlust eingeben um ihn mit dem Gewinn aus 07 gegenzurechnen ?
    -kann ich gleichzeitig Verlust "rück 07 & vor 09" eingeben ? (gibt es gesetzliche limits zu beachten ? / sinnvol ?)
    -gibt es andere sinnvolle Alternativen ? (Verteilung auf mehrere Jahre bis 2013..)


    vielen Dank für die Antworten - davon ausgehend, dass ich nicht der einzige bin, den das dieses Jahr interessiert


    p.

  • hallo,


    ich schließe mich der frage einfach mal. mein problem ist scheinbar dann wohl etwas einfacher.


    nach eingabe meiner privaten veräußerungsgeschäfte aus 2008 stellen sich für 2008 negative einkünfte dar. jetzt habe ich im programm die option "verlustausgleich" gefunden.


    1. kann/sollte/muß ich dort auch noch eintragungen vornehmen,wenn ich meine verluste nach 2009 bringen möchte oder passiert das automatisch vom finanzamt?


    2. wenn ich da was eintragen müsste, wieso nennt sich dies dann "verlustrücktrag aus dem folgejahr nach 2008" - müsste es nicht ein verlustvortrag ins jahr 2009 sein; die andere Option nennt sich verlustvortrag aus den jahren vor 2008; diese kann es ja auch nicht sein???


    vielleicht kann ja jemand helfen.danke!

  • Nirgends hat es jemand bisher für nötig empfunden, insbesondere die ? und Hilfe von Buhl-Sparbuch, zu erklären ob man in Anlage SO Zeile 61 den vollen Betrag oder wegen des Halbeinkünfteverfahrens, nur den halben Betrag einsetzen soll.


    Auch mit Google findet man dazu nichts!



    Danke für Tipps!! ?(

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    u. weitere ?(

    • Offizieller Beitrag

    Es ist der Betrag einzutragen, der rücktragsfähig ist, ist doch klar.


    Und rücktragsfähig ist bei Spekulationsverlusten, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, der volle Betrag.


    Bei Spekulationsverlusten, die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen, ist natürlich nur die Hälfte rücktragsfähig.


    Irdendwie logisch, oder ?

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......