Hallo zusammen,
ich bin ein wenig verwirrt, weil zu meiner Frage widersprüchliche Meinungen in verschiedensten Foren im Internet auftauchen:
Mein Arbeitgeber stellt mir einen DW zur Verfügung der mit 1% und 0,03% v. LP für die täglichen Fahrten vom Wohnort zum AP versteuert wird. Nun bin seit längerem krank. Mir ist klar, dass die 1%-Regelung weiterhin hier greift, weil das Fahrzeug ja privat genutzt wird. Meine Frage zielt ab auf die Versteuerung aufgrund der Fahrten zwischen WE und AP. Was geschieht mit den ganzen Monaten, in denen das Fahrzeug nicht für Fahrten zum AP genutzt wird, bzw. nicht genutzt werden kann. Der Arbeitgeber behauptet, dass es bei Krankheit auch bei der 0,03%-Versteuerung bleibt. Aber das würde ja auch bedeuten, dass ich den DW versteuere , aber bei der Einkommensteuererklärung für diese Tage keine Pendlerpauschale geltend machen kann, weil die Fahrten ja nicht zu Stande kamen.
Es wäre super nett, wenn mir jemand hierzu eine "wasserdichte" Erklärung geben könnte, denn im Moment weiss ich nicht, ob der AG recht hat oder nicht.
LG
Andreas