Ablehnung des Einspruchs

  • Habe heute meine Antwort zu meinen Einsprüchen erhalten.


    Einspruch habe ich erhoben gegen den Bescheid wegen Arbeitsmittel und wegen Arbeitszimmer. Für das Arbeitszimmer habe ich den Musterbrief des WISO-Programms hergenommen mit "Ruhen" und Aussetzung des Vollzugs - ist bestimmt bekannt, wer das Programm benutzt.


    Nun zur Antwort: Die erste Seite verstehe ich so, dass es sich um dieEntfernunspauschale handelt, die gleich mitberechnet wurde. Der alte Bescheid wurde dahingehend geändert. Auf der zweiten Seite steht:


    "Im übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.


    Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann nur für den Teilbetrag entsprochen werden, den die Gewährung der Entfernungspauschale ab dem 1. Kilometer betrifft. Hinsichtlich der Aufwendungen für das Arbeitszimmer ist eine AdV-Gewährung nicht vorgesehen; die Abziehbarkeit der im Einspruchsverfahren geltend gemachten übrigen Werbungskosten muss noch geprüft werden."


    Im übrigen habe ich zur Entfernungspauschale gar keinen Einspruch erhoben im Hinblick auf das jetzt gefällte Urteil. Ich gehe aber davon aus, dass die erste Bemerkung die Entfernungspauschale jetzt berücksichtigt, da sich meine Steuerschuld verringert hat. Mein Bundesland ist übrigens BY.


    Aber ich weiß jetzt nicht, ob meinVerfahren ruht oder nicht? Muss ich jetzt gegen die Ablehnung nochmal Einspruch einlegen, um das Verfahren ruhen zu lassen, obwohl dies bereits im ersten Einspruch stand.


    Letzte Frage: Was verbirgt sich hinter der Abkürzung AdV?


    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph

  • Nachdem ich jetzt endlich die Sachbearbeiterin bei meinem FA telefonisch erreicht habe, konnte ich die Fragen dort klären.


    Es ist übrigens kein neuer Widerspruch nötig, das Ruhen läuft. Hoffentlich ist so eine telefonische Aussage auch verbindlich.