Steuerklassenwahl Ehepaar 1 Arbeitnehmer 1 Rentenantragsteller ohne Einkommen

  • Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe, dass ich die Suchfunktion des Forums richtig bedient habe. Jedenfalls habe ich zu meinem Problem keinen Thread gefunden.
    Bisher hatten meine Frau und ich immer LSK IV / IV und haben eine behinderten Tochter. Am Jahresende gab es immer eine hohe Erstattung.
    Jetzt hat meine frau einen Rentenantrag gestellt. Trotz laufenden Beschäftigungsverhältnis erhält sie kein Entgelt. Kranken und Arbeitslosengeld sind erschöpft.
    Sollte man jetzt die LSK ändern auf III / V oder alles beim alten belassen. ich hab keine Ahnung und wäre über Ratschläge echt froh.
    Gruß Pepe

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde in so einem Fall immer die Steuerklasse III wählen. Allerdings ist dieses aus anderen rechtlichen Gründen als steuerlichen geboten (evtl. Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc.).


    Aus steuerlicher Sicht gibt es keine Pflicht zur Steuerklasse III. Hier ist jeder AN, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, frei in der Wahl der Steuerklasse III/V oder IV/IV. Wenn nur einer verdient, hat er eben einen höheren Lohnsteuerabzug als es sein müsste. Es kann ja andere Gründe für eine solche Entscheidung geben, die hier auszuführen zu weit führen würde.


    Wie gesagt, Steuerklasse III ist bei einem Angestellten mit Rentnerehegatten die richtige Wahl. Man muss allerdings evtl. mit der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen rechnen (nur Hinweis).

    • Offizieller Beitrag

    Infos hierzu auch im Lohnsteuer-Ratgeber 2009 der Finanzverwaltung.


    Defacto gibt es hier also dennoch ein Wahlrecht. Auch ein Rentner darf ja neben seiner Rente, in gewissen Grenzen, rentenunschädlich hinzuverdienen. Darüber hinaus gibt es Fälle der getrennten Veranlagungetc., in denen eine Steuerklassenwahl IV/IV geboten scheint.


    Kein FA wird bei Ehegattenveranlagung i.S. des Gesetzes die Steuerklassenwahl III/V oder IV/IV vorschreiben bzw. beanstanden. Lediglich auf die Konsequenzen bei der Festsetzung von Vorauszahlungen wird das FA achten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann es so sagen: Aus der Praxis für die Praxis


    Du hast sicherlich Recht vom rechtlichen Standpunkt. In der Praxis ist es jedoch so, dass die Steuerklasse IV ja bekannter Maßen einen höheren Lohnsteuerabzug nach sich zieht als die Steuerklasse III. Warum also sollte das Finanzamt einem allein verdienenden Ehegatten Probleme machen, wenn er die Steuerklasse IV wählt? In der Praxis besteht lediglich das Problem, dass die Steuerprogramme zu Vorauszahlungszwecken automatisch die Steuerklasse III zu Grunde legen. Aber das wird dann über manuelle Eingaben korrigiert.

  • Hallo,
    ersteinmal ein frohes und gesundes neues Jahr und vielen Dank für die Antworten.
    Da dachte ich, es geht nur um die einfache Frage IV /IV oder III/V und schon gehen die Probleme los.
    Verstanden habe ich, dass wir weiterhin alleine entscheiden, welche Steuerklassen wir wählen.
    Sollten wir die Variante III/V wählen, würde es unter Umständen zu einer Festsetzung einer Vorauszahlung kommen. Warum gibt es dann eigentlich unterschiedliche LSK. Warum haben wir eigentlich 2 LSK wenn nur einer Geld verdient?
    aber:
    Was passiert, wenn die Rente dann hoffentlich nachträglich bewilligt wird (ab Nov 2008)?
    Wie soll ich denn eine Vorauszahlung abschätzen, wenn im letzten Bescheid eine Steuererstattung erfolgte ? Gibt`s da irgendwelche Rechner/Tabellen etc. wo man mit meinem Einkommen und der zu erwartenden Rentenhöhe meiner Frau mal etwas durchspielen könnte, oder geht das auch mit dem Wiso Programm, ggf. wie?
    Das neue Jahr hat noch gar nicht richtig angefangen und schon gibt`s Fragen über Fragen
    Gruß Pepe ?(

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich habt Ihr keine Wahl bzgl. der Lohnsteuerklassen, aber in der Praxis wird das nicht beanstandet.


    Der Rentner braucht auch keine Lohnsteuerkarte und damit keine Lohnsteuerklasse mehr.


    Die Lohnsteuerkarte könnt Ihr bei der Gemeinde abbestellen, das spart denen auch Geld.


    Und die Jahressteuer bleibt immer die gleiche, egal welche Lohnsteuerklasse man hat.


    Vorauszahlungen werden vom FA-PC immer so berechnet, als wenn der Arbeitende Lohnsteuerklasse III hat.

  • Hallo,
    also lässt man am besten alles beim alten, bis feststeht, ob und wieviel Rente meine Frau bekommt und danach muss der Arbeitnehmer eh die LSK III nehmen. Dann gibt`s auch keine zusätzliche Vorausszahlung neben dem Lohnabzug, weil meine Frau keine weiteren Eikünfte neben der Rente hat.
    Wenn ich richtig verstehe ist unterm Strich der Unterschied gleich null. Die Frage ist nur ob man monatlich mehr ausbezahlt haben möchte und am Ende des Jahres über die Nachzahlung flucht oder gleichbleibend 12 mal im Jahr am ersten des Monats flucht und sich über die Rückerstattung freut. Ist ja schließlich fast so etwas wie der Ersatz für das 13. Monatsgehalt.
    Gruss Pepe