Absetzen von Teilrechungen

  • Hallo,


    ich benoetige demnaechst ein neues Mobiltelefon. Kann ich dieses mittels Teilrechnungen, die jeweils unterhalb der 410 Euro-Grenze liegen, in einem Jahr komplett absetzen oder muss ich es ueber Jahre (?) abschreiben?
    Teilrechnung waere etwa Basistelefon zu 398 Euro, plus Speichererweiterung 99 Euro...


    Gruesse


    Peter

  • Hallo,


    ich bin Angestellter.
    Andere Idee, auf die mich meine Kollegen gebracht haben: Wenn ich das Telefon zu 50 % privat Nutze, koennte ich dann den Rechnungsbetrag halbieren und somit die halbe Rechnung, dafuer aber innerhalb eines Jahres absetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Speichererweiterung ist m.E. nicht selbständig nutzbar und daher gemeinsam mit dem Handy auf die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben.


    Man kann nicht einfach so pauschal Telefonkosten als Werbungskosten geltend machen. Es muss selbstverständlich eine berufliche Veranlassung gegeben und nachgewiesen sein. Zum anderen muss man in der Regel auch den Umfang der beruflich veranlassten Kosten durch repräsentative Aufzeichnungen über einen gewissen Zeitraum glaubhaft machen. Belege und Bescheinigung Arbeitgeber können ebenfalls seitens FA gefordert werden.

  • Hallo,


    ich bin Angestellter.
    Andere Idee, auf die mich meine Kollegen gebracht haben: Wenn ich das Telefon zu 50 % privat Nutze, koennte ich dann den Rechnungsbetrag halbieren und somit die halbe Rechnung, dafuer aber innerhalb eines Jahres absetzen?


    Funktioniert nicht, da der Speicher zum Handy hinzu zu aktivieren ist und dann die Nettosumme bei 417,64 € ((398+99)/1,19) und somit über 410 € liegt. Es ist erst auf das GEsamtegerät abzustellen und dann sind von der steuerlich möglichen Abzugsfähigkeit 50% zu nehmen. Ergo bleibt nur die Verteilung auf die Nutzungsdauer und jeweils 50% davon.