An die Entwicklungsabteilung: Unterstützung weiterer Kontoauszugsspezifikationen gewünscht

    • Offizieller Beitrag


    das ist klar und auch absolut verständlich.


    Viele Grüße


    Sandro

  • Der elektronische Kontoauszug ist eine Serviceleistung der Sparkasse, die für deren Privatkunden bestimmt ist, da diese nicht so sehr (oft gar nicht) auf Originalauszüge angewiesen sind. Da die meisten Privatkunden das Internetbanking nutzen und keine Software, wurde die Funktion auch nur hierfür komfortabel ausgestaltet. Der Normalkunde möchte keine MT940-Dateien haben, sondern fertige PDFs. Wenn er es aber wünscht, kann er nach dem Speichern als PDF den Auszug im MT940- oder im CSV-Format exportieren.
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    Für Kunden, die sicher gehen wollen, empfehle ich, dass sie ihre Auszüge am Kontoauszugsdrucker holen. Wenn sie sie dort abgeholt haben, können sie sie immer noch im Internet bekommen, so dass sie sie elektronisch archivieren können. Der umgekehrte Weg ist nicht möglich. Einmal abgeholte Auszüge, egal ob am Drucker oder im Internet, kommen nicht mehr aus dem Kontoauszugsdrucker heraus. Wer den Weg zum Kontoauszugsdrucker scheut, kann mit der Sparkasse vereinbaren, dass ihm die Auszüge in einem bestimmten Rhythmus zugesandt werden. Die Kosten für ihn bestehen i.d.R. nur aus Porto. Auch hierbei ist zu beachten, dass er nur bereits abgeholte Auszüge im Internet abruft.


    Zitat "Da die meisten Privatkunden das Internetbanking nutzen und keine Software"


    Sind die Kontoauszüge dort denn mit einer QES versehen (wie gesetzlich wohl vorgesehen)?


    Geschäftskunden nutzen grundsätzlich kein online Banking (in irgendwie gearteter Form) und bekommen nie ihre Belege online?



    1. Die allgemeine und Sparkassen (und andere Geldinstitute) Geschäftspolitik wirkt doch aber schon (über die Kostenschiene) derart auf die Kunden ein, dass diese möglichst wenig Kosten verursachen. Sprich wer alles online macht (auch Kontoauszüge abholt) zahlt weniger Kontoführungsgebühren. Hier wird schon indirekt auf den Kunden eingewirkt, die Kosten der Geldinstitute zu senken (weniger Fillalen => Miete, Personal, Anlagevermögen oder Betriebskosten, weniger Auszugsdrucker => weniger Invest und Betriebskosten wie Papier und Toner sowie Wartungspersonaleinsätze). Andererseits ist man aber von Seiten dieser Anbieter dann nicht bereit, die Investitionen für eine Rechtskonformen Geschäftsprozess zu tätigen (QES).


    Btw. Gerade die Sparkassen als "Anstalten des öffentlichen Rechts" mit den Kommunen als Anteilseigner sollten sich hier bemühen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.


  • Sind die Kontoauszüge dort denn mit einer QES versehen (wie gesetzlich wohl vorgesehen)?


    Die Kontoauszüge im Internetbanking sind grenzwertig, das gebe ich zu. Ich selbst warte auch darauf, dass in diesem Punkt irgendwann einmal Klarheit herrscht. Bis dahin kann ich nur auf meine Empfehlung (s.o.) verweisen und euch ansonsten sagen, dass ich selbst meine Auszüge nur noch online abhole und keine Probleme mit dem Finanzamt habe, auch nicht, als ich durch meinen Hausbau viele Belege und damit auch Kontoauszüge dort abgeliefert habe. Eine Diskussion über mögliche Schwierigkeiten, wenn es hart auf hart kommen sollte, also bei Gerichtsprozessen, führt an der Realität vorbei. Die Finanzbeamten wollen auch nur ihren Job machen. Für unnötige Schikanen haben sie gar keine Zeit und sie wissen auch, dass sie auf lange Sicht damit scheitern würden, denn der Bankkunde kann, wenn auch kostenpflichtig, die Originalauszüge nacherstellen lassen. Mir ist noch kein Fall bekannt, in dem das Finanzamt oder eine andere Behörde darauf bestanden hat. Man möge mich eines besseren belehren. Dann hätte ich der Neugier halber auch gerne Angaben zum zuständigen Amt und der betroffenen Bank, damit ich mich mit den dortigen Kollegen darüber unterhalten kann.



    Geschäftskunden nutzen grundsätzlich kein online Banking (in irgendwie gearteter Form) und bekommen nie ihre Belege online?


    Geschäftskunden nutzen Onlinebanking in noch größerem Maße als dies Privatkunden tun. Sie holen sich mit ihrer Software auch Kontoumsätze ab, die sie für die Buchhaltung und andere Dokumentationszwecke nutzen. Zum Beispiel kann man, wie viele hier bestimmt wissen, in einer Umsatzdatenbank innerhalb einer Software komfortabel und bequem nach einzelnen Posten suchen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Kontoauszüge, sondern nur um Umsatzabfragen. Die Auszüge holen die Geschäftskunden am Kontoauszugsdrucker ab oder lassen sie sich zuschicken.



    1. Die allgemeine und Sparkassen (und andere Geldinstitute) Geschäftspolitik wirkt doch aber schon (über die Kostenschiene) derart auf die Kunden ein, dass diese möglichst wenig Kosten verursachen. Sprich wer alles online macht (auch Kontoauszüge abholt) zahlt weniger Kontoführungsgebühren. Hier wird schon indirekt auf den Kunden eingewirkt, die Kosten der Geldinstitute zu senken (weniger Fillalen => Miete, Personal, Anlagevermögen oder Betriebskosten, weniger Auszugsdrucker => weniger Invest und Betriebskosten wie Papier und Toner sowie Wartungspersonaleinsätze).


    Jedes Unternehmen der freien Wirtschaft ist bestrebt, Kosten zu sparen. Wenn es das nicht wäre, hätte es auf Dauer keine Überlebenschance. Die Sparkassen sind kein Unternehmen der freien Wirtschaft, da sie den Kommunen gehören. Allerdings stehen sie im Wettbewerb zu Unternehmen der freien Wirtschaft. Somit gelten für sie die gleichen Regeln, mit einer Einschränkung: Die Sparkassen haben das Ziel, Gewinn zu machen, aber nicht das Ziel der Gewinnmaximierung. Ihre Überschüsse werden daher zu einem großen Teil gespendet und gestiftet. Aber ich schweife ab. Zurück zum Thema. Die Sparkassen möchten gerne, dass ihre Kunden möglichst viel online machen. Das ist richtig. Die elektronischen Kontoauszüge sind jedoch nur als zusätzlicher Service zu verstehen. Es ist keinesfalls geplant, Kontoauszugsdrucker abzubauen oder Filialen zu schließen. Das unterscheidet die Sparkassen und übrigens auch die Genossenschaftsbanken deutlich von der Privatbankenlandschaft! Würden die Sparkassen das Prinzip der Kostenminimierung anwenden, gäbe es sehr sehr viele Filialen nicht mehr.



    Andererseits ist man aber von Seiten dieser Anbieter dann nicht bereit, die Investitionen für eine Rechtskonformen Geschäftsprozess zu tätigen (QES).


    Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist als Zugangsweg zum Onlinebanking in Planung. Inwieweit sie zur Sicherstellung der Echtheit von Kontoauszügen verwendet werden kann, ist mir nicht bekannt. Fest steht aber, dass, egal wie sehr man ein Dokument absichert, seine Echtheit nicht mehr garantiert werden kann, sobald ein Medienbruch erfolgt. Das heißt im Klartext: Wenn man den Auszug ausdruckt, ist es eben nur noch ein Ausdruck, den man selbst zuvor am PC manipuliert haben könnte. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass man einen elektronischen Kontoauszug, der einen irgendwie gearteten Schutz gegen Manipulationen enthält, online zum Finanzamt schicken könnte. Auch hierzu würde sich die QES theoretisch eignen. Mal sehen, was die Zukunft bringt. Fest steht, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Signatur stetig zunehmen und die Sparkassen mit ihrem Produkt S-Trust darauf vorbereitet sind.




    Btw. Gerade die Sparkassen als "Anstalten des öffentlichen Rechts" mit den Kommunen als Anteilseigner sollten sich hier bemühen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.


    Die Sparkassen halten die gesetzlichen Vorgaben durch die Bereitstellung der Kontoauszüge auf herkömmlichen Weg ein. Die elektronischen Auszüge sind - wie gesagt - nur ein zusätzlicher Service, worauf im Internetbanking übrigens auch hingewiesen wird. Hier ein Auszug aus der Seite, auf der der Auszug abgerufen wird:


    Die steuerliche Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges liegt im Ermessen Ihres Finanzamtes.
    Mit der Funktion Elektronischer Kontoauszug können Sie Ihren Kontoauszug online abrufen und speichern. Sie verzichten damit auf die Bereitstellung Ihrer Kontoauszugsdaten auf Papier. Ein zusätzlicher Ausdruck durch die Sparkasse ist anschließend nur noch eingeschränkt möglich. Sofern Sie z.B. für Firmen- oder Vereinskonten einen steuerrechtlich anerkannten Kontoauszug benötigen, klären Sie bitte, ob Ihr zuständiges Finanzamt den elektronischen Kontoauszug anerkennt.

    Zurück zum Eröffnungsthema: Ich habe unserem Rechenzentrum eine Anforderung geschickt, damit der Kontoauszug Typ 3 auch von Software empfangen werden kann.


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    Aber ich schweife ab. Zurück zum Thema. Die Sparkassen möchten gerne, dass ihre Kunden möglichst viel online machen. Das ist richtig. Die elektronischen Kontoauszüge sind jedoch nur als zusätzlicher Service zu verstehen. Es ist keinesfalls geplant, Kontoauszugsdrucker abzubauen oder Filialen zu schließen. Das unterscheidet die Sparkassen und übrigens auch die Genossenschaftsbanken deutlich von der Privatbankenlandschaft! Würden die Sparkassen das Prinzip der Kostenminimierung anwenden, gäbe es sehr sehr viele Filialen nicht mehr.
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    Achtung: dünnes Eis, dünnes Eis!


    Ich könnte Dir einige SPKs nennen, bei denen in den letzten Jahren erst die Öffnungszeiten und dann die Filiale ganz eingespart wurden. Und das bestimmt nicht, weil sich die MA dort nur gelangweilt haben. In meinem Persönlichen Um- und Bewegungsfeld innerhalb einer Stadt mit (nach eigenen Angaben aus Oktober 2008 ) ca. 143.000 EW (im Kernbereich immerhin noch ca. 79.000) sind in den letzten Jahren 3 Fillalen der lokalen SPK geschlossen worden. Wie viele sonst noch, kann ich nicht sagen. Und über die Begündung wollen wir lieber nicht reden ...


    Ich habe ja schon "Verständnis" für diese "betriebswirtschaftliche notwendige" Massnahme, aber dann muss man eben an andere Stelle investieren um auf jeden Fall rechtssicher zu bleiben und die Gefahr einer Diskussion des Kunden mit Behörden abzuwenden. Eine Kostenersparnis, auch bei Einführung der QES bei den Sparkassen, wäre mit Sicherheit trotzdem gegeben.


    Und ich wiederhole mich ungern: QES wird von den SPKs über S-Trust selber vermarktet! Wofür eigentlich, wenn es niemand braucht und absolut unnötig ist (§14 UStG).

  • Wie heißt die Sparkasse mit den drei geschlossenen Filialen?


    Ich gebe dir in dem Punkt recht, dass der elektronische Kontoauszug mit einer Signatur versehen sein müsste. Bisher ist er bei Sparkassen lediglich schreibgeschützt und sein Inhalt kopiergeschützt, wenn man von Screenshots einmal absieht. Wenn er mit einer QES versehen wäre, könnte man ihn mit ELSTER zum Finanzamt schicken. Ich werde das mit unserem Rechenzentrum besprechen. Vielleicht gibt es in der Richtung schon Planungen.


    Unter http://www.s-trust.de/produkte…aturanwendungen/index.htm finden sich einige Beispiele, die zeigen, warum S-Trust sinnvoll ist und daher von den Sparkassen angeboten wird. Vor allem für Rechtsanwälte wg. Mahnungen und Handwerksunternehmen wg. öffentlichen Ausschreibungen ist das Produkt sehr interessant.


  • Ja. Und der Gedanke, dass dieses auch im Behördenverkehr immer mehr Anwendung finden könnte ist ja schon da. Nicht umsonst wird der neue Perso ja wohl auf Wunsch auch eine Signatur speichern können. Aber genau das meine ich auch. S-Trust verkauft es. Ist aber nicht in der Lage, im Verbund der Finanz-IT diese soweit auszurüsten, dass die Kontoauszüge rechtskonform signiert sind. Wenn dieses aber viele Online-Nutzer so bekommen würden, und eine Steigerung der online Userzahlen ist ja gewünscht, siehe ZKA Secoder Standard um die, bei vielen vorhandenen Sichheitsbedenken zu entschärfen, würde auch die Anwendung und der Sinn einer QES den Usern nähergebracht. Ich gebe zu, dass eine Anwendung der QES bei sehr vielen Unternehmen, die Online Handel betreiben und /oder ihre Rechnungen online zum Download zur Verfügung stellen bzw. aktiv übermitteln, noch im Argen liegt. Aber was hindert die Sparkassen, hier die Vorreiterrolle flächendeckend zu übernehmen? Gerade in diesen Zeiten, wo die Sparkassen eher wieder gefragt sind?


    Vielen Dank übrigens für den Link (kannte ich schon) aber wenn Du mal genau schaust, findest Du auch dieses hier:
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    Die Komponente OPENLiMiT Batch 25 dient zur wirtschaftlichen Massen- bzw. Stapelsignatur von z.B. Rechnungen, Belegen oder zu archivierenden Daten. Mit nur einer PIN-Eingabe können 25 Dokumente mittels automatisch signiert werden.
    Für größere Signaturvolumina stehen weitere leistungsfähige Versionen zur Verfügung, für weitere Infos hierzu kontaktieren Sie bitte unseren Vertrieb.
    Um die Software einsetzen zu können, benötigen Sie eine Chipkarte mit Zertifikaten von S-TRUST sowie ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2. Für die Nutzung der Massen- bzw. Stapelsignaturfunktion benötigen Sie eine S-TRUST Massensignaturkarte mit Zertifikaten.
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    Also ist die Software sogar im eigenen Verbund verfügbar.