Hallo
arbeite mit EÜR skr4 und war Umsatzsteuerpflichtig. habe zum 31.12. mein gewerbe abgemeldet. im januar habe ich noch Rechnungen von Warenlieferungen aus 08 bekommen und bezahlt. Habe auch noch einige Einnahmen aus Restlichen Warenferkauf, Vergütungen von Lieferanten, abrechnungen von energiekosten. Muss ich im Januar weiter eine EÜR machen? Und was ist mit der Umsatzsteuer und Vorsteuer ? Ich bin ja kein Gewerbetreibener mehr. Kann mir da Jemand helfen?
vielen Dank Hansi