Mutterschaftsgeld über Jahreswechsel wie angeben?

  • Hallo!


    Ich hoffe ich kann meine Frage verständlich ausdrücken.
    Unser Kind ist November geboren und meine Frau erhält die 8 Wochen MuSchaGeld nach der Geburt.
    Diese 8 Wochen reichen nun bis in den Januar 09 hinein.
    Die Krankenkasse hat nun den Gesamtbetrag über die 8 Wochen für das Finanzamt bescheinigt.


    Gebe ich nun schon die Gesamtsumme in der Steuererklärung 2008 an, da uns die Summe ja noch im Dezember komplett ausgezahlt wurde.
    Oder gebe ich den Betrag nur anteilig für 2008 an, also x Tage Mal 13€ = Summe y, da ja ein Teilbetrag für einige Tage im Jahre 2009 bestimmt sind? Und diese restlichen Tage müsste ich dann 2009 angeben?


    Also die Hauptfrage ist, ob ich die Gesamtsumme absetzen muss oder nur den Anteil, welcher auf 2008 fällt?


    Kann mir das einer beantworten?


    Vielen Dank! :)

  • Ich würde die Krankenkasse deswegen anschreiben und um Ausstellung zweier Dokumente bitten. Unsere Krankenkassen hatte von sich aus bereits zwei Bescheinígungen, eine für jedes Kalenderjahr gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man das Mutterschaftsgeld komplett in diesem Fall in ein Jahr schreibt, so könnte sich das steuerlich zum Nachteil auswirken. Also, das Geld anteilmäßig auf die Jahre 2008 und 2009 verteilen.


    Dann eine Kopie der Bescheinigung von der Krankenkasse beilegen und mit einem kurzen Schreiben dem FA den Sachverhalt erläutern.


    Gruß, Hermann

  • Hallo!


    Habe mich bei der KK erkundigt und diese sagten mir.
    singemäßes Zitat:
    "Der Gesetzgeber sieht keine andere Bescheinigung vor. Wir sind nicht verpflichtet eine getrennte Bescheinigung für jedes Steuerjahr anzugeben. Das Finanzamt kann sich das selber ausrechnen. Lässt sich ja einfach berechnen."


    --> Für mich bedeutet dass, den Anteil für jedes Jahr selber auszurechnen und um auf Nummer sicher zu gehen, dem Finanzamt das am besten noch auf einem Extrablatt vorzurechnen.


    mein Fazit: für jeden Mist gibt es extra Anträge und Bescheinigungen. Man denke nur ans Elterngeld. Aber so eine simple Bescheinigung für jedes Jahr auszustellen (Zitat: "lässt sich ja einfach ausrechnen"), um damit Probleme mit dem Finanzamt vermeidbar zu machen, scheint nicht drin zu sein. (in den 15,5% für die Krankenkasse) :thumbdown:


    Hoch lebe Ulla!

  • Tja, dann bist Du bei der falschen Krankenkasse. Die AOK Bayern stellt so was ganz von alleine aus: einmal das eine Jahr, einmal das andere Jahr und einmal alles zusammen.

  • Tja, dann bist Du bei der falschen Krankenkasse. Die AOK Bayern stellt so was ganz von alleine aus: einmal das eine Jahr, einmal das andere Jahr und einmal alles zusammen.

    Tja. Aber was solls, Hauptsache ich bekomme noch meine Medikamente... ;)
    (ich sage nicht wo ich bin - Negativwerbung war doch verboten 8) )

  • Ich habe ja noch eine Mail ans Finanzamt geschickt und diese haben mir (sogar heute schon) wiederum folgendes mitgeteilt:


    Das Mutterschaftsgeld ist in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem es zugeflossen ist (§ 11 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz).

    Das heißt, dass das gesamte Mutterschaftsgeld, welches von der Krankenkasse nach der Geburt ausgezahlt wurde, in der Einkommensteuererklärung 2008 als Lohnersatzleistung anzugeben ist, unabhängig davon, für welchen Zeitraum es gedacht ist.


    §11 EStG:
    Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.3Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird.4Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3 und § 40 Abs. 3 Satz 2.5Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 5) bleiben unberührt.


    So, nun also doch den gesamten Betrag schon in 2008 ansetzen.


    Ich habe aber Verständnis dafür, dass auch die Mitarbeiter bei der KK nur Menschen sind, wie Du und ich, welche sich mit den Steuergesetzen rumquälen müssen.

  • Jetzt gibt es nur noch ein Problem.


    Ich kann den Zeitraum bis ins Jahr 2009 nicht im Wiso Sparbuch eintragen.
    Das lässt nur Daten im Jahr 2008 zu. :S


    Habe dem Support geschrieben. Mal sehen was die dazu sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Support kann und wird darauf keine Antwort geben, weil er sich mit steuerlichen Fragen nicht befasst, auch mit dieser Frage nicht.


    Wenn das FA verlangt, dass das Mutterschaftsgeld voll in das Jahr 2008 zu schreiben ist, so macht es auch keinen Sinn, das Jahr 2009 zu erwähnen. Es sei denn, ich hätte die Nachricht des FA falsch verstanden

    • Offizieller Beitrag

    Das 2009 nicht einzutragen ist, erscheint mir sinnvoll, da nur der in 2008 erhaltene Betrag dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Sprich, nur der in der Zeit vom 01.01.-31.12.2008 zugeflossene Betrag. Also Enddatum = bis 31.12.2008.


    Im übrigen bin ich mir nicht sicher, ob es sich die Krankenkasse nicht etwas einfach macht. In § 32 b Absatz 3 EStG heisst es:
    (3) 1Die Träger der Sozialleistungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 haben die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Empfänger bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung zu übermitteln, soweit die Leistungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5) auszuweisen sind; § 41b Abs. 2 und § 22a Abs. 2 gelten entsprechend.2Der Empfänger der Leistungen ist entsprechend zu informieren und auf die steuerliche Behandlung dieser Leistungen und seine Steuererklärungspflicht hinzuweisen.3In den Fällen des § 188 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist Empfänger des an Dritte ausgezahlten Insolvenzgeldes der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsentgeltanspruch übertragen hat.


    Ist für mich eindeutig. Der im Kalenderjahr gezahlte Betrag muss ersichtlich sein und der Leistungszeitraum (im Kalenderjahr).


    Aber vielleicht stimmt deren Bescheinigung ja. Wird das MuSchaGeld im vorschüssig gezahlt? Wenn der Leistungszeitraum im Januar 2009 endet erfolgte dann ja die Zahlung komplett in 2008! § 11 EStG ist in jedem Fall zu beachten.

  • Also:
    Der Leistungszeitraum, so wie er auch auf der Bescheinigung der KK erwähnt wird ist 02.10.08 bis 11.01.09.
    Der Betrag wurde in einer Summe angegeben, wie er uns für diesen Zeitraum komplett zusteht und gezahlt wurde.
    Zu erwähnen sei auch, dass alle Beträge uns im Steuerjahr 2008 zuflossen. --> Das erfüllt dann §11 EStG.


    Da die Wiso-Software aber einen Zeitraum haben möchte, wollte ich den Leistungszeitraum bis 11.01.09 eintragen.
    Das Programm lässt aber nur bis 31.12.08 zu. Sonst möchte das FA am Ende nächstes Jahre wissen, was denn bis 11.01.09 gezahlt wurde.
    Aber vielleicht ist es dem FA auch egal, welches Datum dort steht. Hauptsache ich gebe die Zahlungen an.


    PS: Ich fände es schon schwach, wenn sich der Support eines Steuerprogramms nicht mit dem Thema auskennt oder zumindest befassen würde. Wie sonst kommen die achtundsiebzigtausendunddrei Steuerregeln ins Programm rein?

    • Offizieller Beitrag

    Da der Zufluss zählt, sind die Daten für eigentlich klar.


    ESt-Erklärung 2008: 02.10.08 bis 31.12.08 = gesamter Betrag €
    ESt-Erklärung 2009: 01.01.09 bis 11.01.09 = 0,00 € (dann weiss auch das FA, was es wissen muss; evtl. noch einen Satz dazu schreiben, dass gesamte Leistung in 2008 zugeflossen und erklärt)


    Der Support kann da nichts machen, weil es so richtig ist.

  • Da der Zufluss zählt, sind die Daten für eigentlich klar.


    ESt-Erklärung 2008: 02.10.08 bis 31.12.08 = gesamter Betrag €
    ESt-Erklärung 2009: 01.01.09 bis 11.01.09 = 0,00 € (dann weiss auch das FA, was es wissen muss; evtl. noch einen Satz dazu schreiben, dass gesamte Leistung in 2008 zugeflossen und erklärt)


    Der Support kann da nichts machen, weil es so richtig ist.

    Das klingt gut.
    Der Grund für meine Verwirrung ist ja eigentlich in der Tatsache begründet, dass das MuSchaGeld als "Vorschuss" in 2008 gezahlt wurde, aber der Leistungszeitraum bis in 2009 reicht. Und ich wusste noch nichts vom §11, dass der Zufluss zählt und nicht für wann das Geld "gedacht" ist.
    Ja, es ist ja im Grunde richtig, dass man das Steuerjahr nicht über den 31.12. hinaus "bearbeiten" kann.


    Na was solls. Ich habe nun die Aussage meines FAs und Dein Tipp passt sehr gut da rein. So mache ich das.

  • Tja, dann bist Du bei der falschen Krankenkasse. Die AOK Bayern stellt so was ganz von alleine aus: einmal das eine Jahr, einmal das andere Jahr und einmal alles zusammen.

    Hattest Du evtl. das MuSchaGeld vor der Geburt im Steuerjahr x und das MuSchaGeld nach der Geburt im Steuerjahr y ausgezahlt bekommen? Man bekommt ja 2 Überweisungen und bei uns waren die beide im gleichen Steuerjahr.

  • Hattest Du evtl. das MuSchaGeld vor der Geburt im Steuerjahr x und das MuSchaGeld nach der Geburt im Steuerjahr y ausgezahlt bekommen? Man bekommt ja 2 Überweisungen und bei uns waren die beide im gleichen Steuerjahr.


    Gute Frage. Ich habe gerade nachgeschaut. Die Krankenkasse hat erst Geld für die ersten 30 Tage des Mutterschutzes vor der Geburt 390 EUR bezahlt, d.h. auch nicht das gesamte Geld für die 6 Wochen vor der Geburt. Der ganze Rest kam dann erst 4 Monate nach der Geburt, gut 1 1/2 Monate nach Ende der Schutzfrist nach der Geburt.


    Die Bescheinigungen der Krankenkasse waren aber nach der Anzahl der Tage in jedem Kalenderjahr berechnet, entsprachen also in keiner Weise den beiden einzelnen, tatsächlichen Zahlungen. So wie es auf den Bescheinigungen stand, habe ich es auch in den beiden Steuererklärungen angegeben.

  • Der ganze Rest kam dann erst 4 Monate nach der Geburt, gut 1 1/2 Monate nach Ende der Schutzfrist nach der Geburt.

    Na, da kann ich jetzt aber wieder mein Kasse loben. Die hat den Rest ca. 1 Monat nach Geburt ausgezahlt. :thumbsup:
    Da nehme ich doch lieber das Geld und eine Bescheinigung weniger, wobei die ja nun scheinbar korrekt ausgestellt ist, wenn es nach §11 EStG geht.