Vorkasse nach Angebot bei Reiseveranstalter

  • Guten Tag,


    ich biete geführte Klettertouren an, wobei es regelmässig dazu kommt, dass ich im Angebot um Vorkasse / Anzahlung bitte. Meine Kunden überweisen dann, wenn sie sich für das Angebot entscheiden oder eben nicht. Dadurch kommt natürlich eine lückenhafte Nummernfolge bei der Zuordnung der Angebotsnummern zu den Zahlungseingängen zustande, sobald ein Kunde ein Angebot nicht annimmt. In der Regel handelt es sich bei den Kletterkunden um Privatleute, die KEINE Rechnung sehen wollen. Mein Steuerberater hat mir geraten, zu jedem dieser Vorgänge eine Rechnung zu schreiben. Das leuchtet mir insofern ein, als dass global gilt: keine Buchung ohne Beleg. ABER: der Kunde will keine Rechnung sehen. Nach meinem Verständnis sollten doch aber die Belege sowohl bei mir als auch beim Kunden den Geschäftsvorfall eindeutig nachvollziehbar machen. Kann ich bei Zahlungseingang nach Angebot auf Rechnungen verzichten? Sicher nicht. Soll ich meine Kunden drängen, eine Rechnung mit nach Hause zu nehmen, die sie nie bestellt haben? Ich denke, dass die Abläufe bei vielen Reiseveranstaltern ähnlich sein dürften. Aber wie administrien die das zur Zufriedenheit des Finanzamtes UND des Kunden? Habt Ihr da eigene Erfahrungen?


    Danke und Grüsse aus Dresden
    Christoph Schröder

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christoph


    vorab und grundsätzlich: In der Buchhaltung hat nur die Rechnungsnummer monitäre Bedeutung. Angebote kannst Du so viele schreiben wie Du möchtest, diese Nummerierung dient vorrangig Deiner Ordnung.

    In der Regel handelt es sich bei den Kletterkunden um Privatleute, die KEINE Rechnung sehen wollen. Mein Steuerberater hat mir geraten, zu jedem dieser Vorgänge eine Rechnung zu schreiben.

    Da hat er natürlich recht. Ob Dein Kunde eine Rechnung sehen will oder nicht sehen will ist erst mal nicht relevant. Du als Leistungserbringer hast auf jeden Fall eine Rechnung zu erstellen, egal ob der Kunde diese sehen möchte oder nicht. Übrigens kenne ich diese Formulierung "die Rechnung nicht sehen zu wollen" vorrangig bei (Privat-)kunden von Handwerkern. Die wollen manchmal auch keine Rechnung sehen, erwarten allerdings vom Leistungserbringer, dass die Rechnungsumme um die Mehrwertsteuer reduziert wird - faktisch stellt dies einen Aufruf zu Schwarzarbeit dar. Und da sollte man wohl die Finger von lassen. Ich möchte ja keinem etwas unterstellen, aber vielleicht "wünschen" Deine Kunden auch diesen "Rabatt"?

    Zitat

    Nach meinem Verständnis sollten doch aber die Belege sowohl bei mir als auch beim Kunden den Geschäftsvorfall eindeutig nachvollziehbar machen. Kann ich bei Zahlungseingang nach Angebot auf Rechnungen verzichten? Sicher nicht.

    Richtig! Wichtig ist es für Dich vor allen Dingen, dass Du nachweisen kannst die Leistung korrekt in Rechnung gestellt zu haben. Was Dein Kunde letztendlich mit der Rechnung macht ist schlicht und einfach sein Bier.

    Zitat

    Soll ich meine Kunden drängen, eine Rechnung mit nach Hause zu nehmen, die sie nie bestellt haben?

    Nein, wie gesagt Du bist für Dich verantwortlich und musst Deine Geschäftstätigkeit ggf. gegenüber dem Finanzamt sauber darlegen können. Alles andere ist nicht Dein Ding. So gehandhabt, hast Du auch eine saubere Buchhaltung. Tipp: Nicht komplizierter machen als es sowieso schon ist...

  • Hallo Burki,


    vielen Dank! Dass also zu den Rechnungen nur Bank-Buchungen mit Verwendungszweck "Angebotsnummer" (wenn überhaupt) existieren, hat das Finanzamt nicht zu bemängeln? Man ist beim Verwendungszweck eingehender Zahlungen ja ohnehin der *Willkür* der Kunden ausgesetzt.


    Und: nein, meine Kunden verlangen zum Glück keine UST-Tricks.

    • Offizieller Beitrag

    Dass also zu den Rechnungen nur Bank-Buchungen mit Verwendungszweck "Angebotsnummer" (wenn überhaupt) existieren, hat das Finanzamt nicht zu bemängeln?

    Und deswegen noch einmal: "... wie gesagt, Du bist für Dich verantwortlich und musst Deine Geschäftstätigkeit ggf. gegenüber dem Finanzamt sauber darlegen können." Eine erweiterte Buchführungspflicht ergibt sich daraus natürlich nicht.


    Achso und jetzt 'klaue' ich mal den Abspann von khmcologne: "Meine Beiträge ersetzen nicht den Steuerberater/Buchhalter oder den Support; im Zweifel daher den Beitrag immer verifizieren." (Danke KH:-))

    • Offizieller Beitrag

    Hallo schroeder_hro,
    Du schreibst:

    Zitat

    Dadurch kommt natürlich eine lückenhafte Nummernfolge bei der Zuordnung der Angebotsnummern zu den Zahlungseingängen zustande, sobald ein Kunde ein Angebot nicht annimmt.


    Entscheidend ist, dass die Nummernreihenfolge der Rechnungen lückenlos ist. Hierauf achtet das Fa! Am einfachsten ist der Nummernkreis, Rechnungen unter dem täglichen Datum zu sortieren.
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