Guten Tag,
ich biete geführte Klettertouren an, wobei es regelmässig dazu kommt, dass ich im Angebot um Vorkasse / Anzahlung bitte. Meine Kunden überweisen dann, wenn sie sich für das Angebot entscheiden oder eben nicht. Dadurch kommt natürlich eine lückenhafte Nummernfolge bei der Zuordnung der Angebotsnummern zu den Zahlungseingängen zustande, sobald ein Kunde ein Angebot nicht annimmt. In der Regel handelt es sich bei den Kletterkunden um Privatleute, die KEINE Rechnung sehen wollen. Mein Steuerberater hat mir geraten, zu jedem dieser Vorgänge eine Rechnung zu schreiben. Das leuchtet mir insofern ein, als dass global gilt: keine Buchung ohne Beleg. ABER: der Kunde will keine Rechnung sehen. Nach meinem Verständnis sollten doch aber die Belege sowohl bei mir als auch beim Kunden den Geschäftsvorfall eindeutig nachvollziehbar machen. Kann ich bei Zahlungseingang nach Angebot auf Rechnungen verzichten? Sicher nicht. Soll ich meine Kunden drängen, eine Rechnung mit nach Hause zu nehmen, die sie nie bestellt haben? Ich denke, dass die Abläufe bei vielen Reiseveranstaltern ähnlich sein dürften. Aber wie administrien die das zur Zufriedenheit des Finanzamtes UND des Kunden? Habt Ihr da eigene Erfahrungen?
Danke und Grüsse aus Dresden
Christoph Schröder