Reisekosten bei Aussendiensttätigkeit mit festem Büro

  • Hallo,


    ich bin im Aussendienst einer Versicherung angestellt, allerdings bin ich nicht direkt Angestellte der Versicherung sondern habe meinen Anstellungsvertrag mit dem örtlichen Büro des Versicherungsunternehmens. D.h. ich habe einen täglichen Arbeitsweg zum Büro (ca. 25 km. einfach), allerdings ebenfalls so gut wie täglich Aussendienstfahrten.


    Ich habe kein Firmenfahrzeug, benutze ausschließlich meinen Privat-PKW und erhalten vom AG einen Fahrtkostenzuschuß (aufs Bruttogehalt, ich muß ihn versteuern).


    Dadurch bin ich nicht nur täglich auf dem Weg ins Büro und nach Hause sondern auch täglich im Aussendienst zu Kunden unterwegs, zudem bedingt dies, daß ich in der Regel mind. 12 Stunden ausser Haus bin. Nun meine Fragen:


    1. Wie kann ich die KM-Leistung im Aussendienst (ich führe Fahrtenbuch, kann ich also genau nachweisen) im Wiso-Programm eingeben? Die täglichen Fahrten ins Büro gebe ich ja ganz normal als Arbeitsstättenweg an, oder würde das jemand anders empfehlen?


    2. Sind die Kosten wie z.b. KFZ-Reparaturen, Parktickets bei Kunden, etc. als sonstige Reisekosten absetzbar?


    3. Kann ich in meinem Fall noch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen??


    Danke!

  • 1. Wie kann ich die KM-Leistung im Aussendienst (ich führe Fahrtenbuch, kann ich also genau nachweisen) im Wiso-Programm eingeben? Die täglichen Fahrten ins Büro gebe ich ja ganz normal als Arbeitsstättenweg an, oder würde das jemand anders empfehlen?


    Richtig




    Zitat

    2. Sind die Kosten wie z.b. KFZ-Reparaturen, Parktickets bei Kunden, etc. als sonstige Reisekosten absetzbar?


    Nein aber pro gefahrene km im Aussendienst 0,30 Euro ansetzen.



    Zitat

    3. Kann ich in meinem Fall noch Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen??


    Ja.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich etwas einschränken:


    1. Richtig, wenn auch die Heimfahrt von der regelmäßigen Arbeitsstätte aus angetreten wurde.


    2. Mit den 0,30 € je gefahrenen Kilometer abgegolten; aber etwaige höhere tatsächliche Kosten des Kfz könnten nachgewiesen werden (Fahrtenbuch wird ja geführt - Ordnungsmäßigkeit unterstellt).


    3. Ja, wenn die ununterbrochene Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte mindestens 8 Stunden betragen hat.