400€-Job, Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung

  • Hallo Forengemeinde,


    erstmal entschuldigt irgendwelche Fehler, die ich mache, z.B. bei der Zuordnung in den richtigen Forenbereich. Dies ist mein erster Beitrag hier.


    Ich habe zwar schon danach gesucht, aber nichst dazu gefunden. Ich habe in 2008 einen 400€-Job gehabt und habe mich NICHT freiwillig rentenversichert, d.h. nur der Arbeitgeber hat einen Anteil zur Rentenversicherung gezahlt. Das ist auf der Lohnsteuerbescheinigung auch so vermerkt und bei der Eingabe der Zahlen blieb das Feld mit dem Arbeitnehmeranteil auch grau und bei 0€.


    Später im Fragebogen ist mir aufgefallen, dass das Sparbuch das eigenmächtig beim Arbeitnehmeranteil einen ebensogroßen Anteil eingetragen hat. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wäre das ja auch durchaus klar, das Arbeitnehmer und -geber beide einen Beitrag zur RV zahlen. Bei mir aber nicht.


    Ist das ein Programm- oder, wahrscheinlicher, ein Eingabefehler? Muss ich das von Hand wieder auf 0 setzen?


    Danke und liebe Grüße,


    Argolas

  • Ach, im Ernst?


    Die Arbeit liegt zwar unterhalb der 400€-Grenze, aber ich habe denen meine Lohnsteuerkarte gegeben und auch die elektronische Lohnsteuerabrechnung bekommen. Das soll ich also alles ignorieren?


    (Sorry, wenn das jetzt begriffsstutzig wirkt, das kommt mir nur so komisch vor, deshalb frage ich lieber nochmal nach.)

    • Offizieller Beitrag

    Dann handelt es sich hierbei auch nicht um einen 400 €-Job, von dem Du aber oben geschrieben hast. Bei einem "normalen" 400 €-Job zahlt nämlich nur der AG Beiträge zur RV, KV/PV und eine Pauschalsteuer, und damit hat es sich. Trifft das alles so zu, so sind dazu auch keine Angaben in der Steuererklärung zu machen.


    Also, nochmals von vorne:


    Fragen: Was steht jetzt alles in der el. Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 3 bis 6 und was in den Zeilen 22, 23 und 25 geschrieben? Wurde beispielsweise auch Lohnsteuer einbehalten?


    Kann mir vielleicht schon denken, warum das Steuer-Programm hier falsch reagiert.

  • Wenn eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde, dann sind die EInnahmen daraus auch zu erklären. machjt das FA sonst auch von alleine, denn die Daten liegen dem FA dann schon vor. Könnte auch sein, dass die Gleitregel in Anspruch genommen wurde und daher nur der Arbeitgeber Aufwendungen diesbezüglich hatte.


    Ciao Dragon

    • Offizieller Beitrag

    Dragon


    Die wichtigste Frage lautet hier m.E.: Wurde seitens des AG Lohnsteuer einbehalten bzw. an das FA abgeführt? Wenn ja, so erhält er diese warscheinlich komplett zurück; natürlich vorausgesetzt, dass er keine sonstigen Einkünfte in 2008 erzielt hat.


    Warum sein Steuerprogramm nach den Eingaben der Daten hier "falsch" reagiert, kann ich mir schon denken. Dazu braucht man aber die von mir angefordertet Daten aus der el.Steuerbescheinigung.


    Gruß, Hermann

  • Bei diesen 400 €-Jobs muss man LSt und SV exakt trennen.


    Die STEUERLICHE Abrechnung eines 400 €-Jobs ist über LSt-Karte möglich (hier auch so geschehen).
    Dann wird LSt nach der LSt-Klasse einbehalten, der AG führt die 2% Pauschsteuer nicht ab.


    SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICH wird ein Entgelt bis 400 € IMMER als Minijob abgerechnet, dh der AG führt die pauschalen zur Knappschaft ab.
    Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis kann, unabhängig von der LSt-lichen Behandlung NIEMALS entstehen.


    Also-das Entgelt lt Bescheinigung in die Anlage N eintragen, den AG-Beitrag zur RV jedoch NICHT eintragen, da dieser sonst die abzugsfähigen RV-Beiträge kürzt (ist eigentlich auch richtig so, aber lt BMF kann darauf verzichtet werden).

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Clematis,


    genau darum ging es mir. Übernimmt der Fragesteller in seinem Programm auch die Beiträge des AG zur RV, so "reagiert" die Software natürlich völlig falsch, weil er ja selbst keine Beiträge zur RV geleistet hat. Aus diesem Grund wollte ich von ihm detailiert wissen, was sein AG nun alles in den von mir abgefragten Zeilen der Steuerbescheinigung eingetragen hat.


    Grüße, Hermann

  • Hallo und nochmal danke für Eure Hilfe.


    Folgende Daten sind in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen:


    3: Bruttoarbeitslohn: X€
    4: Einbehaltene Lohnsteuer: Y€


    6: Einbehaltene Kirchensteuer: Z€
    7: Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten: Z€


    22: Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung: Q€


    Alle anderen Werte sind blanko, also 0€, nehme ich an.


    Ich gehe also davon aus, dass es so ist, wie Clementis sagt. Dann muss ich den Job auch in der Steuererklärung angeben, oder? Falls nicht, wo gebe ich die Einnahmen denn sonst an?


    Ich habe da noch eine Frage: Mein Arbeitgeber hat es total verpeilt und zur Hochzeit meinen Vor- statt meinen Nachnamen geändert. Und zwar kurz vor der Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Jetzt haben die einen Datensatz mit komplett falschen Manem und das WISO Sparbuch meckert rum, weil die eTIN natürlich absolut nicht zu meinem richtigen Namen passt. Ich gebe aber natürlich die "falsche" eTIN an, so wie sie auf dem Ausdruck steht, oder? Ich will ja, dass das Finanzamt die Daten findet, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    alles so im Programm (Anlage N) eintragen, wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung steht. Aber den Arbeitgeberanteil zur ges. Rentenversicherung weglassen, sonst rechnet das Programm wieder falsch. Auch den falschen Namen und die falsche eTIN so übernehmen, wie sie geschrieben stehen.


    Dazu aber dem FA ein formloses Schreiben beifügen, aus dem der Irrtum Deines AG hervorgeht. In diesem Schreiben auch den falschen Namen dann entsprechend korrigieren.

  • Ich habe das Kreuzchen bei Arbeitnehmeranteil einfach mal entfernt, und konnte dann den Arbeitnehmeranteil zur RV selbst eintragen. Habe ihn auf 0 gesetzt. Bisher keine Probleme.


    Das mit dem Anschreiben mache ich, dankeschön!