Die Firma, für die ich in 2008 gearbeitet habe, ging im März 2008 in Insolvenz. Für die Monate März - Mai erhielten wir ganz normale Lohnabrechnungen (Berechnung und Abzug von LSt u. Sozialabgaben); den Netto-Lohn bekamen wir vom Insolvenzverwalter überwiesen. In der Lohnsteuerbescheinigung für 2008 ist unter Punkt 4 (Einbehaltene Lohnsteuer) genau der Betrag eingetragen, der sich aus den Beträgen der berechneten (und vom Brutto abgezogenen) Lohnsteuer für alle Monate ergiebt. Dann erhielt ich eine Nachricht von der Bundesagentur für Arbeit über bewilligtes und an Dritte gezahltes Insolvenzgeld. Ich soll den dort genannten Betrag in meiner Steuererklärung angeben (Progressionsvorbehalt!!) - Aber meine Einkünfte für diesen Zeiraum sind doch bereits "versteuert " worden.
Ich befürchte, dass, wenn ich das Insolvenzgeld in meiner Steuererklärung angebe, dies ein zweitesmal besteuert wird.
Hat jemand eine Idee wie ich mich verhalten sollte?