Hallo,
ich fahre mit dem Auto zur Arbeit und setze in der Steuererklärung die Pendlerpauschale an. Nun gibt es rund um meinen Arbeitsort keine kostenlosen Parkplätze, so dass ich ins teure Parkhaus fahren muss. Hierzu folgende Fragen:
1) kann ich diese Kosten auch als Werbungskosten geltend machen, oder sind sie mit der Pendlerpauschale abgegolten?
2) Seit ein paar Monaten besteht die Möglichkeit, direkt in der Tiefgarage des Arbeitgebers zu parken. Dieser hat hier Parkplätze angemietet. Bei Inanspruchnahme werden die Kosten gleich vom Gehalt abgezogen. Kann ich dieses dann auch ansetzen - und falls "ja", muss ich jede einzelne Gehaltsabrechnung als Nachweis einreichen? (geht nämlich aus der LST-Bescheinigung nicht hervor und es gibt auch keinen Mietvertrag, o.ä.).
Danke im Voraus!