Hi,
ich habe ein Problem mit der EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG
Testweise habe ich in einem Testmandanten im Dezember 2004 eine ER und eine AR eingegeben. Die habe ich in das Hauptbuch eingelesen, dann einen Buchungslauf durchgeführt. Zwei entsprechende OP sind auch vorhanden. Danach habe ich noch alle Perioden in 2004 und das WJ 2004 abgeschlossen.
Nun schaue ich mir über Buchhaltung -> Kontenanalyse -> Reiter: Kontengliederungen die EÜR für das WJ 2004 an und finde dort die Beträge der ER als Betriebsausgabe und die der AR als Betriebseinnahme obwohl noch keinerlei Geldbewegungen vorhanden bzw. verbucht sind.
Das ist doch aber falsch. Bei der EÜR zählt doch, abgesehen von regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben +/-10 Tage um den Jahreswechsel herum, das Zufluss/Abfluss Prinzip sprich der Geldfluss, Rechnungs- und Leistungsdatum sind nebensächlich.
Damit ist WBK für eine EÜR nicht zu gebrauchen oder übersehe ich irgendwo eine entsprechende Einstellung?
Funktioniert die EÜR im WK korrekt?
BTW: Wieso kann man beim Abruf über "Meine Firma" -> Auswertungen -> FiBu -> Kontengliederungen nicht den Zeitraum bzw. das Wirtschaftsjahr wählen?