Beide selbständig und Einkommenssteuer nur über Mann ?

  • Hallihallo....,
    warum muß ich meinen Mann angeben wenn wir beide selbständig gemeldet sind und über getrennte Steuernummern verfügen?
    Ich werde doch desweiteren nur meine Daten in das Profil eingeben (GuV, Raummiete etc).
    Andererseits würde mein Mann ebenfalls die Erklärung und die Buchhaltung seiner Firma mit dem Programm Sparbuch machen wollen.
    Wie machen wir es am schlausten ?
    Freue mich über baldige Antwort :S

  • Zusammen-weil nur so gibts die Zusammenveranlagung.
    Ach ja-und nicht Du gibst Deinen Mann an, sondern Dein Mann Dich...weil "Steuerpflichtiger" ist immer der Ehemann.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn beide Ehegatten selbständig sind und solch eine Frage gestellt wird, möchte ich am liebsten schon wieder sagen "Nichts wie hin zum Steuerberater, da das sowieso nichts gibt mit der Steuersoftware.".


    Einkommensteuer und Betriebsteuern sind zwei paar Schuh. Betriebsteuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc.) erklärt natürlich jeder Unternehmer für sich. Deswegen für die Betriebe auch unterschiedliche Steuernummern. Bei der Einkommensteuer gibt es die Ehegattenveranlagung mit Wahlrecht Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung (bei der könnte sich dann auch jeder als Steuerpflichtiger eintragen).

  • Wenn beide Ehegatten selbständig sind und solch eine Frage gestellt wird, möchte ich am liebsten schon wieder sagen "Nichts wie hin zum Steuerberater, da das sowieso nichts gibt mit der Steuersoftware.".


    Das ist das Produkt des modernen Marketings ** Kauft unsere Software, und alles erledigt sich von selbst **


    Aber zum Selbständigsein gehört eben auch etwas Grundwissen in Finanz- und Steuerrecht, aber unsere ARGE schickt die armen Seppels mit etwas Förderung ins Unglück.


    MfG Günter

  • Wenn ich Euch nicht hätte... die so viel wissen.... und so schön schreiben können.... Ihr seit echt super !
    Ich bin seit ich arbeite selbständig und habe bisher immer mit Steuerberater gearbeitet. Leider verlangt der echt viele Talers und ich bin am überlegen ob ich das nicht auch selber hinbekomme. Wenn ich Eure Zeit verschwende reagiert doch bitte nicht auf meine Fragen !!
    Dies ist ein Forum und Foren leben von Frage und Antwort. Wenn Ihr damals in der Schule aufgrund schlechter Leistungen immer einen auf den Deckel bekommen habt so tut Ihr mir leid und ich hoffe Ihr könnt die psychische Deformierung auf die Dauer in den Griff bekommen. Ich möchte hier jedoch nicht als Ventil genommen werden.
    In diesem Sinne haltet Euch doch bitte an die Forenregeln.
    Gruß von der Spree
    Euer armer Seppel :)

    • Offizieller Beitrag

    In diesem Sinne haltet Euch doch bitte an die Forenregeln.


    Habe ich Dir nicht hinreichend geantwortet?


    Noch einmal:
    Einkommensteuer und Betriebsteuern sind zwei paar Schuh. Betriebsteuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc.) erklärt natürlich jeder Unternehmer für sich. Deswegen für die Betriebe auch unterschiedliche Steuernummern. Bei der Einkommensteuer gibt es die Ehegattenveranlagung mit Wahlrecht Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung (bei der könnte sich dann auch jeder als Steuerpflichtiger eintragen).


    Aber Du brauchst uns nicht über Forenregeln zu belehren. Wir waren doch alle freundlich. Und alle, die Dir den Gang zum Steuerberater geraten haben, sind im Steuerrecht erfahren und können schon bei der Art der Fragestellung erkennen, ob derjenige in der Lage sein wird, die steuerlich relevanten Sachverhalte steuerlich richtig zu würdigen und in die entsprechenden Positionen der Software zu übertragen. Denn nur wenn Du weisst, was wie steuerlich zu behandeln ist, bist Du auch in der Lage, eine ordnungsmäße Steuererklärung zu erstellen. Jede Software ist nur so gut wie der, der sie bedient. Falsche Angaben haben ggf. auch strafrechtliche Relevanz. Da möchten wir natürlich die Fragesteller auch vor ihrer eigenen "Sparsamkeit" schützen. Die kann manchmal auch teurer sein, als ein Gang zum Steuerberater.

  • ich bin am überlegen ob ich das nicht auch selber hinbekomme.

    Zitat: Ich werde doch desweiteren nur meine Daten in das Profil eingeben (GuV, Raummiete etc).
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    Wer einen solchen Satz schreibt, und dann seine komplette Buchführung und Steuererklärung selber machen will, dem ist nicht mehr zu helfen. Bitte beherzige unseren Rat, und beleg zumindest mal einen Buchführungskurs an der VHS.


    Übrigens bin ich weder Steuerberater noch psychisch deformiert noch hatte ich eine schwere Kindheit nur weil meine/unsere Antworten nicht deinem Wunschdenken entsprechen :)


    MfG Günter

  • Ja, das ist ein Forum, und kein Wunschkonzert.
    Wunschantworten gibts hier nicht.


    Und wer die Wahrheit nicht verträgt, der darf nicht fragen...