t@x 2009 - fällige USt, Verrechnung v. USt bei AfA

  • Ich habe noch so meine Probleme, die T@x-Software zu durchschauen:


    Als Freiberufler, der auch USt berechnet, habe ich bei meinen USt-Voranmeldungen ans FA auch gleich die gezahlte USt f. z.B. den Kauf eines Laptops abgezogen.


    Wenn ich nun diesen Laptop in t@x unter "AfA Freiberufler" eingebe, wird dort aber nur der Nettobetrag, also ohne USt, einberechnet. Klar, es geht da ja auch erstmal um die Absetzung für die EKSt.


    Dennoch frage ich mich nun, wo ich dem FA nun mitteile, daß ich die USt für das Gerät ausgegeben habe und sie daher auch vom FA zurückforderte bei meinen Voranmeldungen?


    Sprich, bei der USt-Bilanz muß die von mir bezahlte USt für das Gerät aufgerechnet werden. Aber wie trage ich das ein?


    Und außerdem frage ich mich eh, wo ich die USt-Bilanz des Jahres zu sehen bekomme. Ich sehe beim Erzeugen der Steuererkl. nur die EKSt-Berechnung.


    Mein Verständnis war aber, daß t@x 2009 alle meine Steuerbelange als Freiberufler abdecken sollte. Ist dem nicht so?

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke so langsam, dass für Dich ein Steuerberater die bessere Lösung wäre.


    Bist Du eigentlich sicher, dass Du hier im richtigen Forum bist? Tax hat hier, so glaube ich zumindest, kaum einer.


    Was Du auf jeden Fall brauchst, ist eine vollwertige Buchhaltungssoftware. Ob Tax das kann, weiß ich nicht. Ich denke aber, es sollte damit, genau so wie mit dem Sparbuch, funktionieren.


    Wenn Du eine Anschaffung mit Vorsteuerabzugsberechtigung tätigst, bucht die Software das, bei richtigen Buchungssätzen (Eingaben) automatisch richtig. Von dem Nettobetrag wird bei der ESt die AfA gebildet. Für die USt wird automatisch die anrechenbare VorSt berechnet. Auf Knopfdruck wird Dir die Umsatzsteuer-Voranmeldung und ggf. auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie die G+V etc. nebst EÜR und Einkommensteuererklärung ausgedruckt.


    Eine USt-Bilanz gibt es nicht. Wo hast Du den Begriff überhaupt her?


    Wie gesagt, ich rate Dir, bei Deinen offensichtlich mangelhaften Kenntnissen in Steuer- und Buchführungssachen, wirklich zu einem Steuerberater. Zumindest im ersten Jahr.

  • nur ergönzend:


    Vielleicht wäre es zunächst einfach nur zielführend, sich mit den Unterschieden zwischen einer Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG und einer Bilanzierung gem §§ 4 Abs 1 und § 5 EStG auseinanderzusetzen? (das sind W E L T E N!!)
    Ein Erstberatungsgespräch beim StB könnte hier helfen (sind auch Betriebsausgaben!), - es muss ja nicht auf das komplette "Rundum-Sorglos-Paket" hinauslaufen, - aber die Erstberatung und das "Einnorden" sollten schon drin sein.


    Gruß

  • Für einen Steuerberater würde ich nur draufzahlen - ich kann es mir z.Zt. nicht leisten, denn es geht hier nur im ein 1200€ für 2007, die mit das FA wg. Schätzung schon eingezogen hat, und die ich nun zurückfordern kann. So oder so kriege ich die bestimmt ganz zurück, d.h. der Berater würde mir nur Arbeit erleichtern, aber keinen geldwerten Vorteil bringen.


    Außerdem würde ich es lieber selbst verstehen. Es sind ja nicht soo viele Dinge. Ich habe max 10 ausgehende Rechnungen im Jahr, und ein paar Käufe. Das bleibt übersichtlich.


    Naja, danke jedenfalls für den Link zum richtigen Forum, dann werde ich da nochmal fragen.

  • Mein Verständnis war aber, daß t@x 2009 alle meine Steuerbelange als Freiberufler abdecken sollte. Ist dem nicht so?


    Alles was du schreibst führt nur zu einem Ergebnis, und zwar geh schleunigst zu einem Steuerberater oder leb in deinem Wirrwarr weiter ?(


    MfG Günter

  • Alles was du schreibst führt nur zu einem Ergebnis, und zwar geh schleunigst zu einem Steuerberater oder leb in deinem Wirrwarr weiter ?(


    MfG Günter

    Was soll denn das? Ich hab hier Fragen gestellt, weil ich Hilfe brauche - ist dafür so ein Forum denn nicht da? Wenn Du keine Lust zu helfen, dann lungere bitte woanders herum, anstatt Leute dafür anzufahren, daß sie Fragen stellen.

  • anstatt Leute dafür anzufahren, daß sie Fragen stellen


    ......deine Fragen sind keine Fragen, die man beantworten könnte. Du sprichst von einer Umsatzsteuer-Bilanz ?( .... so etwas gibt es gar nicht.


    .....und wenn dir hier mehrere Leute eine Erstberatung bei einem Fachmann anraten, so glaube uns doch einfach oder mach weiter nach deinen eigenen Vorstellungen, aber jammer dann nicht, wenn das FA bei dir mal zur Betriebsprüfung erscheint.


    MfG Günter

  • Für einen Steuerberater würde ich nur draufzahlen -

    ... und ohne StB vielleicht nie erfahren, wieviel Steuern Sie zuviel bezahlt haben, weil Sie Möglichkeiten nicht ausschöpfen. *schulterzuck*