Hallo,
heute habe auch ich mal eine Frage:
Unfallkosten während einer Fahrt zur Arbeit können ja wieder abgesetzt werden. Ist hier mit "Unfall" der typische Unfall mit i.d.R. zwei PKWs gemeint? Oder zählt hierzu auch, wenn während der Fahrt der Keilriemen reißt und der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt? Man könnte bei letzterem ja auch einen Verschleiss der Teile als Ursache vermuten, der dann vielleicht nicht unter dem Begriff der Unfallkosten gesehen wird?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Der Steuerzahler