Unfallkosten: Was ist ein Unfall?

  • Hallo,


    heute habe auch ich mal eine Frage:


    Unfallkosten während einer Fahrt zur Arbeit können ja wieder abgesetzt werden. Ist hier mit "Unfall" der typische Unfall mit i.d.R. zwei PKWs gemeint? Oder zählt hierzu auch, wenn während der Fahrt der Keilriemen reißt und der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt? Man könnte bei letzterem ja auch einen Verschleiss der Teile als Ursache vermuten, der dann vielleicht nicht unter dem Begriff der Unfallkosten gesehen wird?


    Vielen Dank für Eure Unterstützung!


    Der Steuerzahler

  • Hallo Petz,


    deine beiden Antworten haben mir nicht so recht weitergeholfen (obwohl ich sie trotz der minimalistischen Art verstanden habe :-)).


    1. Der Keilriemen-Schaden wäre nach der Definition ein nichtverkehrsbedingter Unfall. Aber wie ist dies steuerrechtlich zu werten? Das eine muss mit dem anderen nichts zu tun haben (und meine Frage war steuerrechtlich gemeint, sind hier ja auch in einem Steuerforum).


    2. Ich habe zuvor sehr intensiv die Suchmaschine Google genutzt - jedoch ohne eine Antwort auf meine Frage zu finden. Ich vermute mal, du hast auch keine brauchbare Antwort...


    Trotzdem vielen Dank für den Versuch!

  • wenn während der Fahrt der Keilriemen reißt und der Wagen auf der Autobahn liegen bleibt?

    ...das nennt man Autopanne...


    Der Begriff Unfall hat keine eigene steuerlich Definition.


    Edit: (Hier stand eine falsche Antwort und daher lösche ich sie wieder. Führt nur zur Verwirrung...)

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Hallo khMcologne,


    kann es sein, dass deine Rechtsauffassung seit dem BFH-Urteil von Dezember 2008 zur Entfernungspauschale nicht mehr aktuell ist?


    Durch das "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" wurde die alte Gesetzeslage wieder hergestellt. Unfallkosten sind auch für die Jahre seit 2007 absetzbar, wenn der Unfall auf einer Fahrt mit Entfernungspauschale verursacht wurde.


    Viele Grüße
    Der Steuerzahler

  • Och, ich glaub da hast du recht und ich gepennt....


    ...ein Unfall ist es aber immer noch nicht...

  • :) Kein Problem.


    Noch mal zum eigentlichen Problem:


    Du meinst, es ist kein Unfall, weil es eine Autopanne ist? Genau das ist meine eigentliche Frage. Hat man Unfallkosten im steuerlichen Sinne nur bei Verkehrsunfällen? Was ist bei einem Motorschaden, oder wenn ein Stein in die Frontscheibe springt, oder wenn der Keilriemen reißt (aus welchem Grund auch immer)?


    Beim Googlen habe ich zu genau dieser Fragestellung nichts finden können.


    Hast Du noch ein wenig mehr Argumente als "das ist so"? :) (Ist nicht böse gemeint, solche Einschätzungen intessieren mich natürlich auch.)


    Vielen Dank!

  • Wenn es sich um einen Privatwagen handelt kannst Du die Kosten der Autopanne nicht absetzen. Nur wenn es sich bei dem Auto um ein ein anerkanntes Arbeitsmittel handelt und die Panne bei der beruflichen Nutzung eingetreten ist, könntest Du diese Kosten meines Wissens absetzen.

  • Ich habe noch ein wenig gegoogelt... :)


    Also - die Unfallkosten. Typischerweise werden hier immer Verkehrunfälle aufgezählt. Eine interessante Textstelle habe ich in einem Posting gefunden, welches den Hilfetext aus dem WISO Geldtipp Steuer zitiert. Es geht um Unfallkosten, und hier im Speziellen die Kosten für einen Austauschmotor:


    ### zipp ###


    Kosten für einen Austauschmotor
    Kosten für einen Austauschmotor sind neben der Kilometer-Pauschale abzugsfähig, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Verschleiß handelt, d. h. um einen "vorzeitig" benötigten Austauschmotor. Die Feststellung, ob die Kosten für einen Austauschmotor zu den außergewöhnlichen Aufwendungen gehören, wird vom Finanzamt auf Grund der Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles getroffen. Erfahrungsgemäß kann man sagen, dass der vorliegende Sachverhalt in diesem Bereich einer besonders kritischen Prüfung unterzogen wird, mit dem Ergebnis, dass eine Anerkennung der Kosten für einen Austauschmotor in den seltensten Fällen tatsächlich in Betracht kommt. Sollte jedoch bei Ihrem (fast) neuen Pkw ein Motoraustausch notwendig geworden sein, so haben Sie gute Chancen die Kosten hierfür als außergewöhnliche Aufwendungen geltend zu machen. Sollte jedoch bei Ihrem Sportwagen, der erfahrungsgemäß etwas sportlicher gefahren wird, ein derartiger Schadensfall vorliegen, so sollten Sie bei der Finanzverwaltung nicht auf Verständnis hoffen. Auch wenn bei Ihrem aus erster Hand gekauften Gebrauchtwagen mit 50.000 km auf dem Tacho ein Motoraustausch notwendig wird, liegen für den Finanzbeamten keine außergewöhnlichen Kosten vor.


    ### zapp ###


    Daraus schließe ich jetzt mal: Der gerissene Keilriemen stellt keine außergewöhnlichen Kosten dar. Durch den üblichen Verschleiss ist halt hin und wieder ein neuer Keilriemen fällig. Die Kosten sind daher nicht als Unfallkosten abzugsfähig.


    Allen, die bei der Klärung mitgeholfen haben, vielen Dank!


    Wer noch irgendwelche interessanten Ergänzungen hat kann hier gerne noch antworten.


    Viele Grüße
    Der Steuerzahler

    • Offizieller Beitrag

    Du hast den Begriff selber erwähnt: "außergewöhnliche Kfz-Kosten"


    Hierzu gehört unter Umständen eben der klassische Unfall oder aber auch, in seltenen Grenzfällen (die nicht schon durch Garantieregelungen gedeckt sind), ein Motorschaden etc. . Immer ist aber Voraussetzung, dass der Schaden auf einer beruflichen veranlassten Fahrt eingetreten ist.


    Abgesehen davon ist ein gerissener Keilriemen noch nie ein außerordentlicher Kfz-Aufwand gewesen. Entweder durch Garntie abgedeckt oder aber normaler Verschleiß. Nicht umsonst wird durch die Hersteller empfohlen, nach 30´, 40´oder mehr das Teil routinemäßig zu tauschen.