In diesem Kalendarjahr wird hier Tausch der alten Einbauküche gegen eine neue vollgezogen.
Bei dem Küchenstudio, wo neue EBK bezogen wird, wird's nach erfolgter Montage
mit EC-Karte am Montageort gezahlt. Daraus resultiert dann ein Lastschrift.
Vom Studio herausgestellt wird ein Nachweis über die Montagekosten.
Die gut bekannten Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit der Montagekosten
(Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen) wollen Zahlung per Überweisung.
Wird das Absetzen in Steuererklärung 2009 (kommendes KJ) bei Zahlung per Lastschrift genauso problemlos funktionieren
wie im Falle einer Überweisung?
Oder müssen hier zusätzliche Auflagen berücksichtigt werden?