2009 wird Einbauküche erneuert. Zahlung per Lastschrift

  • In diesem Kalendarjahr wird hier Tausch der alten Einbauküche gegen eine neue vollgezogen.
    Bei dem Küchenstudio, wo neue EBK bezogen wird, wird's nach erfolgter Montage
    mit EC-Karte am Montageort gezahlt. Daraus resultiert dann ein Lastschrift.
    Vom Studio herausgestellt wird ein Nachweis über die Montagekosten.


    Die gut bekannten Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit der Montagekosten
    (Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen) wollen Zahlung per Überweisung.
    Wird das Absetzen in Steuererklärung 2009 (kommendes KJ) bei Zahlung per Lastschrift genauso problemlos funktionieren
    wie im Falle einer Überweisung?
    Oder müssen hier zusätzliche Auflagen berücksichtigt werden?

  • Oder müssen hier zusätzliche Auflagen berücksichtigt werden?


    Nein, Rechnung und Kontoauszug genügen.


    MfG Günter

  • Danke für Infos.
    Das heisst, muss nicht unbedingt Überweisung sein.
    Mit Lastschrift wird's auch funktionieren?


    An meisten Stellen, wo Schilderungen zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerker Leistungen gemacht werden,
    ist nur von Überweisung die Rede.


    Dass Lastschrift sich bei eigener Bank stornieren lässt, wird dem FA nicht stören?

  • Dass Lastschrift sich bei eigener Bank stornieren lässt, wird dem FA nicht stören?

    Nein.


    Beträge, für deren Begleichung ein Dauerauftrag eingerichtet worden ist oder die durch eine Einzugsermächtigung abgebucht oder im Wege des Online-Bankings überwiesen wur-den, können in Verbindung mit dem Kontoauszug, der die Abbuchung ausweist, anerkannt werden. Dies gilt auch bei Übergabe eines Verrechnungsschecks oder der Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischen Lastschriftverfahren. Nur Barzahlungen kön-nen nicht anerkannt werden.