Einen Erstattungsbetrag bei der Einkommensteuererklrg. 07 errechnet und nun muss ich Umsatzsteuer doppelt so hoch zahlen - Wieso?

  • Bei dem mit Wiso ausgewerteten Einkommenssteuerklärung hätten wir mit einem erheblichen Erstattungsbetrag zu rechnen.
    Wir bekamen zwei Schreiben vom Finanzamt:
    1 x Es muss keine Gewerbesteuer bezahlt werden...
    1 x Es müssen ca. 3000 EURO Umsatzsteuer nachbezahlt werden ...


    Wie kann das sein? Kann ich etwas unternehmen? 8)


    Weiterhin kamen die Antwort von einem Finanzamt welches jetzt nicht mehr mein Ansprechpartner wäre, da ein Umzug in 2008 erfolgte.


    Vielen Dank für die Antwort.
    Mit vielen Grüßen
    Ramona Kramp

  • Ausserdem haben Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer nur das "steuer" am Schluss gemeinsam. Das wars dann aber auch schon an Gemeinsamkeiten.
    Soll heissen:
    ESt-Erstattung + keine Gewerbesteuerfestsetzung + USt-Nachzahlung kann leicht sein.


    Aber wie Petz schon geschrieben hat-wir sind hier keine Wahrsager, Kartenleser, Glaskugelleser....

  • ... und eine Abweichung zwischen der eingereichten Umsatzsteuererklärung und der Festsetzung der Umsatzsteuer sollte sich doch auch ohne Schwierigkeiten erklären lassen.


    Oder wurde gar gar keine USt-Erklärung eingereicht? *glaskugel-vergeblich-reib*

    • Offizieller Beitrag

    ...ich würd mich beschweren.

    Lass Dich nicht irritieren. Der meint das wieder nur ironisch.


    Allerdings kannst Du wirklich nicht alle Steuerarten in einen Topf werfen. Und das ein in Deinen Augen unzuständiges FA den/die Verwaltungsakt/e erlassen hat, sagt nichts über dessen/deren Richtigkeit aus.


    Was ist denn aus der erwarteten Einkommensteuererstattung geworden? Gab es da auch Änderungen seitens des FA. Wäre ja nur folgerichtig. Wenn Du die Erklärung/en so erstellt hast, wie Du Dich hier äußerst, würde mich da nichts wundern.


    Wir können Dir nur nach Nennung von Zahlen helfen.


    Aber auch hier schreit es förmlich wieder nach einem Steuerberater (an der falschen Stelle gespart).

  • Aber auch hier schreit es förmlich wieder nach einem Steuerberater (an der falschen Stelle gespart).


    ?( ...mir stehen die Haare zu Berge, aber was in diesem Forum durch Nichtwissen dem Staat geschenkt wird, ist einfach enorm. Übrigens ich bin kein Steuerberater, aber hier wäre manchmal wirklich einer angebracht. Andererseits kommen die zu viel gezahlten Steuern uns allen zugute :)


    MfG Günter

  • Nach Rücksprache mit dem jetzigen zuständigen Finanzamt hat sich herausgestellt, dass die Umsatzsteuer an das Finanzamt des vorherigen Wohnsitzes gezahlt wird.
    Daher auch diese gesonderte Abrechnung


    Der Bescheid zur Einkommensteuererklärung kommt vom jetzigen Wohnsitz.


    Die Umsteuer konnte nun auf 1.486,40 reduziert werden. Diese wurde ebenso vom Steuerberater so errechnet.


    Der Steuerberater ist nicht mehr zuständig und ich versuche Jemanden Hilfestellung zu geben, der im letzten Jahr sein Geschäft spontan aufgeben musste. Er kann sich also nun auch nicht mehr an den ehemaligen Steuerberater wenden.


    Dieser hatte einen Antrag auf Dauerfristverlängerung im Febr. 08 für das Kalenderjahr 2007 gestellt.


    Können nun die noch vom Schuldner zu erstattene Umsatzsteuer in 2008 verrechnet werden ????


    Die Einkommensteuer wurde vom neuen Finanzamt auf 0,00 errechnet.
    Das Wisoprogramm hatte eine Einkommensteuererstattung von 1.664,95 EURO errechnet
    Was können wir hier tun? :love:

  • Zitat

    Nach Rücksprache mit dem jetzigen zuständigen Finanzamt hat sich
    herausgestellt, dass die Umsatzsteuer an das Finanzamt des vorherigen
    Wohnsitzes gezahlt wird.


    Daher auch diese gesonderte Abrechnung

    Und wo ist das Problem?



    Zitat

    Der Bescheid zur Einkommensteuererklärung kommt vom jetzigen Wohnsitz.

    Und wo ist das Problem?


    Zitat

    Die Umsteuer konnte nun auf 1.486,40 reduziert werden. Diese wurde ebenso vom Steuerberater so errechnet.


    Der Steuerberater ist nicht mehr zuständig und ich versuche Jemanden
    Hilfestellung zu geben, der im letzten Jahr sein Geschäft spontan
    aufgeben musste. Er kann sich also nun auch nicht mehr an den
    ehemaligen Steuerberater wenden.

    Und Sie sollten es tunlichst unterlassen, derartige Hilfestellungen zu geben, wenn Sie zur Steuerberatung nicht befungt sind und nichts davon verstehen.
    Hier gilt: "Das Gegenteil von "gut" ist: "gut gemeint"".

    Zitat

    Dieser hatte einen Antrag auf Dauerfristverlängerung im Febr. 08 für das Kalenderjahr 2007 gestellt.

    In 08 für 07? Sicher?

    Zitat

    Können nun die noch vom Schuldner zu erstattene Umsatzsteuer in 2008 verrechnet werden ????

    Wer will was womit verrechnen? *nix-versteh*

    Zitat

    Die Einkommensteuer wurde vom neuen Finanzamt auf 0,00 errechnet.


    Das Wisoprogramm hatte eine Einkommensteuererstattung von 1.664,95 EURO errechnet


    Was können wir hier tun? :love:


    Die Bescheide vergleichen und die Abweichungen bestimmen.

  • Was können wir hier tun?


    Schnellstens zum Steuerberater gehen. Für den ist bei genauer Kenntnis der Sachlage die ganze Sache in 10 Minuten erledigt.


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    Der Tip von Catja gilt übrigens für alle Hobby-Anwälte:


    Und Sie sollten es tunlichst unterlassen, derartige Hilfestellungen zu geben, wenn Sie zur Steuerberatung nicht befungt sind und nichts davon verstehen.
    Hier gilt: "Das Gegenteil von "gut" ist: "gut gemeint"".


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    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Schnellstens zum Steuerberater! Man kann auch vorher nach den Kosten fragen. Da gibt es durchaus Verhandlungsspielraum. Es gibt viele hilfsbereite Steuerberater, die die Leute nicht alleine im Regen stehen lassen.