Arbeitszimmer als Freiberufler unterjährig absetzbar?

  • Hallo zusammen,
    das Finanzamt hat meiner Frau, die als Freiberuflerin tätig ist, die Anerkennung des Arbeitszimmers (erwartungsgemäß) verwehrt, da sie im selben Jahr zusätzlich eine nichtselbständige Tätigkeit aufgenommen hat. Diese begann jedoch erst ab Oktober. Besteht denn die Möglichkeit das Arbeitszimmer trotzdem geltend zu machen - und zwar für den Zeitraum 01 - 09 d.J.? Dies ist der Zeitraum, in dem das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildete.
    Viele Grüße
    michi66

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte hier die Möglichkeit einer zeitanteiligen Berücksichtigung der Kosten des Arbeitszimmers nicht ausschließen. Ich habe so einen Fall noch nicht gehabt. Aber wenn die aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen für die Zeit 1.1.-30.9. vorgelegen ahben, warum sollte sie schlechter gestllt werden als jemand, der nach ab dem 1.10. gar nicht mehr gearbeitet hat. Alles, wie gesagt, unter der Vorausssetzung, dass das Arbeitszimmer wirklich den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in dieser Zeit bildete.


    Einfach mal beim FA anrufen.

  • Hallo,


    wie lautete denn die genaue Begründung des Finanzamtes zur Nichtanerkennung des Arbeitszimmers? Steht unter dem Titel "Erläuterungen" des Steuerbescheides geschrieben.

    Hallo Herman,
    die genaue Begründung lautet: " Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich dessen Ausstattung (jedoch mit Ausnahme von Arbeitsmitteln) konnten nicht (mehr) berücksichtigt werden, weil das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellt."


    miwe4: Vielen Dank - genauso sehe ich das auch. Werde mal mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen.

  • gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellt."

    ...und damit könnte das FA m.E. richtig liegen.


    Auf das gesamte Jahr gesehen, stellte das Arbeitszimmer eben nicht den gesamten Mittelpunkt der berufliche und betrieblichen Betätigung dar, denn im letzten Quartal sind die Voraussetzungen unbestritten nicht erfüllt worden.


    Miwe4 halte ich entgegen: Wenn im letzten Quartal keine berufliche Betätigung stattfindet, dann hätte auf das gesamte Jahr gesehen, das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der berufliche und betrieblichen Betätigung dargestellt. Denn das letzte Quartal wäre dann unter den Tisch gefallen, da überhaupt keine Tätigkeit ausgeübt wurde. Eine Ungleichbehandlung findet bei der Betrachtungsweise daher nicht statt, da das gesamte (Beschäftigungs-)Jahr bewertet wird und nicht Teilabschnitte davon.

    Allerdings müßte nun geprüft werden, ob Teilabschnitte für sich getrennt bewertet werden können, oder ob -wie vom FA geschehen- das gesamte Jahr zu bewerten ist. Ich weiß nicht, wie hier das Gesetz auszulegen ist. Es ist wohl wie so oft eine Einzelfallentscheidung. Daher Steuerberater und ggf. Widerspruch

    2 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings müßte nun geprüft werden, ob Teilabschnitte für sich getrennt bewertet werden können, oder ob -wie vom FA geschehen- das gesamte Jahr zu bewerten ist. Ich weiß nicht, wie hier das Gesetz auszulegen ist. Es ist wohl wie so oft eine Einzelfallentscheidung. Daher Steuerberater und ggf. Widerspruch

    Eben genau das ist doch das Problem. Was hat der Steuerbürger in diesem Fall für eine Wahl? M.E. gar keine. Das Gesetz sagt nichts dazu. Aber wenn man den Sinn der Vorschrift betrachtet, müsste man das AZ in diesem Fall anerkennen. Tatsächlich aber wohl Einzelfallentscheidung (aber ist der Fall so selten? eher nicht). Erfolgsaussichten im RB-Verfahren sind hier mal eher überdurchschnittlich hoch.

    • Offizieller Beitrag

    Eventuell meldet sich ja noch der Petz zu diesem Thema, der hat Erfahrung darin. Ich selbst möchte mich dazu jedenfalls nicht festlegen.


    So einen Fall hatte ich auch noch nicht.


    Ich wüsste aber auch nicht, was gegen eine monatliche Anerkennung sprechen sollte.


    Bis einschl. September sollte eine Anerkennung möglich sein, denke ich.

  • @alle: Recht vielen Dank für alle Antworten und Hinweise, habe schon Kontakt mit der Steuerberaterin aufgenommen. Werde demnächst berichten, wie es ausgegangen ist.
    Gruß michi66