Hallo Leute,wer kann evtl. weiterhelfen?!
Ich habe in einer Firma vom 1.1.2008 bis 29.2.2008 gearbeitet,die dann Insolvenz ging.Habe also für diesen Zeitraum auch keinen Lohn erhalten,sondern nur meine Lohnsteuerabrechnung(vor Inkrafttreten der Inso).Von der BA Arbeit habe ich dann irgendwann das Geld erhalten,was den Nettolohn der beiden Monate ergibt.Nun meine Frage:
Muß ich jetzt in der Steuererklärung die Lohnabrechnung auch angeben,oder nur die Eintragung bei Lohnersatzleistungen?Wenn ich beides eintrage,ist doch das eigentlich eine Doppelbesteuerung,weil die Ersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen!?
Zur Anmerkung:Ich hatte im Anschluß ein weiteres Arbeitsverhätnis mit Einnahmen bei einem anderen Arbeitgeber.Hier ist mir klar,daß ich diese Einnahmen angeben muß und der Progression aus der Lohnersatzleistung aufaddiert wird.
Also,nochmal vereinfacht, muß ich die Lohnsteuerbescheinigung des 1.Arbeitgebers auch mit angeben oder nicht???
Ich brauche dringend eure Hilfe.Danke im Voraus!
Insolvenzgeld-was trage ich in der Steuererklärung ein?
- annisasch
- Erledigt
-
-
Also,nochmal vereinfacht, muß ich die Lohnsteuerbescheinigung des 1.Arbeitgebers auch mit angeben oder nicht???
Alle Lohnsteuerbescheinigungen eines Jahres werden 1:1 übernommen und eingetragen.
MfG Günter
-
Hallo,
das Einkommen aus der "regulären" L-Steuerbescheinigung wird ganz normal ins Programm eingetragen.
Das "Insolvenzgeld lt. Nachweis der Agentur für Arbeit" gehört in die Zeile 26 der Anlage N. Diesen Nachweis auch der ESt-Erklärung beifügen.
-
Hallo,
das Einkommen aus der "regulären" L-Steuerbescheinigung wird ganz normal ins Programm eingetragen.
Das "Insolvenzgeld lt. Nachweis der Agentur für Arbeit" gehört in die Zeile 26 der Anlage N. Diesen Nachweis auch der ESt-Erklärung beifügen.
ja,aber dann werde ich ja mehr als doppelt bestraft.Wenn ich mein "Bruttoverdienst vom Insolvenzgeld" und die Eintragung zu Lohnersatzleistungen angebe,wird das meiner Meinung doppelt besteuert.Das Insgeld ist zwar steuerfrei,wird aber mit dem Progressionsvorbehalt so ausgelegt,als wenn man drauf Steuern zahlt!(lt.Definition)Das Insgeld selber ist doch aber mein Nettolohn.Wenn ich die Lohnbescheinigung und das Insolvenzgeld angeben muß,muß ich sogar Steuern nachzahlen!Das kann doch aber nicht Sinn der Sache sein!Ich hatte mit dem Insgeld schon genug Probleme und jetzt sowas auch noch.Leute,Danke.Ich weiß,ihr macht ja auch nicht unsere Gesetze,aber hier ist Unrecht im Spiel oder es geht einfach nicht in mein Spatzenhirn rein?(
-
Wo ist eigentlich das Problem?
Was auf der Lohnsteuerkarte steht, ist ins Programm zu übernehmen. Und wenn das Arbeitsamt das Insolvenzgeld ausgezahlt hat, wird es bestimmt auch mitgeteilt haben, ob und ggf. in welcher Höhe es als steuerfreie Leistung dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegt. Das ist dann ebenso ins Programm zu übernehmen.
Wenn sich bei dem Ganzen dann eine Nachzahlung ergibt, ist das gewollt und gar nicht unüblich, geschweige denn ungerecht. Doppelt besteuert wird da gar nichts.
-
Ich habe in einer Firma vom 1.1.2008 bis 29.2.2008 gearbeitet,die dann Insolvenz ging.Habe also für diesen Zeitraum auch keinen Lohn erhalten,sondern nur meine Lohnsteuerabrechnung(vor Inkrafttreten der Inso).Von der BA Arbeit habe ich dann irgendwann das Geld erhalten,was den Nettolohn der beiden Monate ergibt.
....also Netolohn von der Firma zwar abgerechnet aber nicht mehr ausgezahlt, wegen Zahlungsunfähigkeit. Geld, was dir zusteht, du aber nicht erhalten hast, brauchst du auch nicht anzugeben.
An diese Stelle tritt das Insolvenzgeld, das du an der richtigen Stelle dann angeben musst.
MfG Günter
-
Hallo Günter,
soll das jetzt nun heißen,dass ich den Bruttolohn doch nicht angeben muß?Es würde meiner logischen Überlegung auch nachkommen.
-
Es würde meiner logischen Überlegung auch nachkommen.
... was ist beim deutschen Steuerrecht schon logisch.
Das ist der typische Fall für den Gang zum Finanzamt/Sachbearbeiter und erklär ihm alles. Lohnsteuerbescheinigung Jan./Febr. zwar eingetragen, Geld aber nie bekommen, dafür dann ersatzweise Insolvenzgeld erhalten. So müsste alles richtig laufen.
MfG Günter
-
Muss dann nicht der Insolvenzverwalter die Lohnsteuerbescheinigung berichtigen. Ansonsten stimmen doch auch dessen Zahlen zum Insolvenzvermögen nicht mehr.
-
Muss dann nicht der Insolvenzverwalter die Lohnsteuerbescheinigung berichtigen. Ansonsten stimmen doch auch dessen Zahlen zum Insolvenzvermögen nicht mehr.
Richtig. Deshalb auch der Gang zum Finanzamt, weil sonst wird das nichts, außer Schriftverkehr hin und her.MfG Günter
-
Sorry, falls ich lieber ein neues Thema hätte eröffnen sollen, weil es aber thematisch paßt, habe ich mich mal an dieses Thema rangehangen.
Mein Problem ist folgendes: Durch die Insolvenz meines Arbeitgebers hatte ich von Oktober bis Dezember keine Lohnzahlungen erhalten. Nach Beantragung habe ich erst im folgenden Jahr für diesen Zeitraum Insolvenzgeld erhalten. Für welches Jahr gebe ich das Insolvenzgeld an? Und wenn ich das Insolvenzgeld erst im Folgejahr aufführe, was gebe ich dann im vorherigen Jahr für den Zeitraum Oktober bis Dezember an? Nichts, oder (gab ja keine Einkünfte)? "Bereinigte" Lohnsteuerbescheinigung liegt übrigens vor.
-
"Bereinigte" Lohnsteuerbescheinigung liegt übrigens vor.
Die sollte dann doch vom Insolvenzverwalter ausgefüllt worden sein. Diese ist 1:1 zu erfassen/übernehmen. Etwaiges Insolvenzgeld würde ja ebenfalls bescheinigt.
-
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Ja, eine angepasste Lohnsteuerbescheinigung hatte ich über den Insolvenzverwalter erhalten. Das Insolvenzgeld wird ja, wie oben erwähnt in Zeile 26 oder so eingetragen. Meine Frage ist halt nur, in welchem Jahr gebe ich das Insolvenzgeld an: Ich hatte jai im darauffolgenden Jahr Insolvenzgeld für Lohnausfälle aus dem Vorjahr erhalten. Für welches Jahr ist das dann anzugeben?
(Sorry wenn das vielleicht ein wenig laienhaft rüberkommt, bin aber erstmals mit Steuersoftware unterwegs und hatte bisher immer jemanden im Familienkreis, der mir dabei weitgehend geholfen hatte.)
-
Noch einmal: Du hast die Lohnsteuerbescheinigung, die Du für jeden Lohnzahlungszeitraum erhältst, 1:1 in Deiner Einkommensteuererklärung/en zu übernehmen.
Wenn Du noch etwaige Ersatzleistungen von Dritter Seite erzielen solltest, unterliegen diese u.U. dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.
-
OK, soweit so gut. Aber wenn ich im Februar 2014 Insolvenzgeld wegen nicht gezahlter Gehälter für Oktober bis Dezember 2013 erhalten habe, gebe ich dieses Insolvenzgeld 2013 oder 2014 an?