PC bestellt, gleich kaputt, wie aus Anlageverzeichnis ausbuchen?

  • Hallo alle zusammen!


    Ich hab da mal eine Frage, und zwar geht es um folgendes: Vor ein paar Tagen habe ich für unsere Firma einen neuen PC im Internet bestellt, der auch letzten Dienstag bei uns angekommen ist. Bezahlt wurde er gleich beim Kauf über PayPal, habe die Zahlung dann auch gleich verbucht und die Kiste in unser Anlagenverzeichnis aufgenommen. Dort wird sie seit 21.04.2009 aufgeführt.


    Leider hatte ich bei der Inbetriebnahme des Rechners aber einige Probleme, wußte aber zunächst nicht, ob das an mir lag, oder ob es sich um einen technischen Defekt handelt. Nach vier Tagen frustrierenden Rumgefummels habe ich aber mittlerweile festgestellt, daß das Ding offenbar kaputt ist. Ich habe daher vor, von unserem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, den Rechner zurückzuschicken und unser Geld zurückzuverlangen.


    Und jetzt möchte ich wissen, wie das ganze buchhaltungstechnisch abläuft, vor allem was die Ausbuchung aus dem Anlagenverzeichnis betrifft. Offiziell hat der PC sich ja bei uns einige Tage "abgenutzt" (dem Gefühl nach habe allerdings eher ich mich dabei abgenutzt :blackeye: ), wobei ich aber nichts von dem Ding hatte außer Ärger. Wie bekomme ich den Rechner im Anlagenverzeichnung jetzt also wieder los? War es überhaupt in Ordnung, die Kiste dort einzutragen, wo sie doch eigentlich nie funktioniert hat?


    Für diesbezügliche Informationen wäre ich dankbar! :)


    Gruß


    Matthias

  • von unserem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen

    Was für ein Widerrufsrecht? Das Fernabgabegesetz greift beim Unternehmer nicht. Wie Du selbst ausführst hast Du in Deiner Unternehmereigenschaft den PC erworben.
    Also hat der Verkäufer das Recht der Nachbesserung, Ersatzlieferung, etc ... das volle Programm

    vor allem was die Ausbuchung aus dem Anlagenverzeichnis betrifft.

    ->Stammdaten ->Anlagenverzeichnis ->Anlagengut öffnen -> Button Abschaffung buchen.
    Den Zahlungsvorgang im Bankkonto mit dem Zuweisungsassistenten dem entsprechenden Konto wieder gegenbuchen. Fertig.
    Da kein Jahresabschluss dazwischenliegt, gabs auch noch keine Abschreibung. Es wirkt sich also ergebnisneutral aus.

  • Was für ein Widerrufsrecht? Das Fernabgabegesetz greift beim Unternehmer nicht. Wie Du selbst ausführst hast Du in Deiner Unternehmereigenschaft den PC erworben.
    Also hat der Verkäufer das Recht der Nachbesserung, Ersatzlieferung, etc ... das volle Programm


    Das hatte ich befürchtet... Na gut, dann werde ich mal hoffen, daß der Händler den Defekt beheben kann. ;(


    ->Stammdaten ->Anlagenverzeichnis ->Anlagengut öffnen -> Button Abschaffung buchen.
    Den Zahlungsvorgang im Bankkonto mit dem Zuweisungsassistenten dem entsprechenden Konto wieder gegenbuchen. Fertig.
    Da kein Jahresabschluss dazwischenliegt, gabs auch noch keine Abschreibung. Es wirkt sich also ergebnisneutral aus.


    Vielen Dank, werde ich mir merken für den Fall, daß der Händler die Reparatur nicht hinkriegt! :thumbup:

  • Nochmal 'ne Frage zu diesem Thema: Welches Datum gilt bei Anlagevermögen eigentlich offiziell als Tag der Abschaffung? Der Tag der Rücksendung an den Händler/des Verkaufs an einen Dritten, oder der Tag, an dem das Geld für den Gegenstand auf unserem Konto erscheint? Und brauche ich für die Abschaffung irgendeinen Beleg, zum Beispiel von der Post oder einem Paketdienst?

  • Nochmal 'ne Frage zu diesem Thema: Welches Datum gilt bei Anlagevermögen eigentlich offiziell als Tag der Abschaffung? Der Tag der Rücksendung an den Händler/des Verkaufs an einen Dritten, oder der Tag, an dem das Geld für den Gegenstand auf unserem Konto erscheint? Und brauche ich für die Abschaffung irgendeinen Beleg, zum Beispiel von der Post oder einem Paketdienst?


    Unter kaufleuten regelt man so etwas mit einer Gutschrift :) ....für weitere Kosten gibt es Belege / Quittungen


    MfG Günter

  • Also erst mal vielen Dank für Eure Antworten, um sicherzugehen wollte ich aber noch mal nachfragen, ob ich alles richtig gemacht habe - das Problem ist nämlich folgendes:


    Der PC, den ich bestellt hatte, war wie gesagt anscheinend defekt. Bei einem Telefongespräch mit einem Techniker des Händlers hat mir dieser gesagt, daß das Problem beim Betriebssystem liegen könne. Um dies so schnell wie möglich überprüfen zu können, habe ich letzten Samstag auf Amazon eine Version von Windows Vista bestellt. Später habe ich dann noch einige Tests mit verschiedenen Linuxdistributionen durchgeführt und habe dabei herausgefunden, daß der Fehler doch am PC selbst liegen muß, und nicht an der Software.


    Zum Glück nimmt Amazon Datenträger freiwillig innerhalb von 30 Tagen zurück, solange sie noch versiegelt sind. Also habe ich die DVD, die ich dann am Montag erhalten habe, gleich wieder ungeöffnet an Amazon zurückgeschickt. Das Geld bekommen wir dann innerhalb der nächsten Wochen zurückerstattet.


    Gestern hat Amazon aber erst mal das Geld für die Bestellung von unserem Konto abgebucht. Auch wenn wir den Betrag irgendwann wieder erstattet bekommen, kann ich diese Buchung natürlich nicht einfach ignorieren. Daher habe ich Windows Vista für den bereits im Anlageverzeichnis aufgeführten PC als Zugang des Anlageguts gebucht. (Ich wußte nicht, ob ich es separat aktivieren muß, aber da es sich um eine Einzelplatzlizenz handelt, die dadurch sozusagen an den PC gekoppelt ist, machte das für mich am meisten Sinn, zumal es sich um eine OEM-Version handelt.)


    War das soweit in Ordnung? Und wenn die Rückerstattung dann irgendwann auf unserem Konto eintrifft, dann muß ich vermutlich einen entsprechenden Abgang des Anlageguts für den PC buchen?

  • Warum so kompliziert?
    Wenn bereits jetzt klar ist, dass das Betriebssystem zurückgeht, dann ist eine Zuschreibung entbehrlich. Die Buchung wird auf einem Geldtransitkonto (z.B. Verrechnungskonto) zwischengeparkt und sobald der KP zurückerstattet ist, erfolgt die Gegenbuchung. Fertig.


    Vom Grundsatz hast Du es richtig gemacht.

  • Vielen Dank! :) Bei uns läuft aber alles über das Verrechnungskonto, da wir nur eine GbR sind und nicht über jedes einzelne Konto buchführen müssen. Wenn die Zuschreibung entbehrlich ist, welche Kategorie nehme ich dann am besten für die Buchung? Soll ich trotzdem "Einkauf von Anlagevermögen" nehmen, oder gibt es da etwas geeigneteres?

  • Mach eine Kopie vom Verrechnungskonto und nenn es Geldtransit oder Ungeklärte Buchungen oder Park-Konto oder, oder irgend sowas in die Richtung darauf buchst Du dann solche u.ä. Fälle ...

  • z.B.: 4900 Sonstige betriebliche Aufwendungen und später die Gegenbuchung wieder auf dieses Konto